Wem gehört das Haus?

6 Antworten

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Das Grundstück mit dem Haus darauf  darauf gehört ihr ganz alleine, daran würde auch eine Trennung nichts ändern; in solchem Falle gibt es auch keinen Zugewinnausgleich!

Eigentümer

Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB).

Das Eigentum ist vom bloßen Besitz zu unterscheidenBesitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B. Mieter) ist Besitzer. Derjenige, dem die Immobilie gehört, ist hingegen Eigentümer. In diesem Falle also der Vermieter.

https://immoeinfach.de/immobilienlexikon/eigentuemer/

Das Haus gehört dem Grundstückseigentümer. Auch nach einer Trennung.

es wird beiden gehören

weiß man aber nicht

es gehört dem, der im grundbuch steht

haus und grundstück sind eine einheit jetzt, da gibt es kein einzeleigentum mehr

das haus wird beiden gehören, zur ideellen hälfte

oder es gehört einem, können sie machen, wie sie lustig sind

sie werden eine regelung für die trennung getroffen haben

Das Haus steht im Eigentum des Grundstückseigentümers.


ThanktheWhites  29.07.2020, 14:35

NEIN!

ThanktheWhites  29.07.2020, 14:37
@TuepTuepsen

NEIN, lies deinen §

seit wann sind häuser beweglich?

da wird ein neues grundbuchblatt für angefertigt, das ist kein grundstück mehr, das ist dann bebaut

und sie einigen sich, wie sie das eigentum verteilen

natürlich kann der grundstückseigentümer auch alleineigetümer werden

man kann da eigentlich gar nix zu sagen, weil sie das unter sich ausmachen, wer eigentümer ist

aber wahrcheinlich gehört es beiden zusammen

TuepTuepsen  29.07.2020, 14:39
@ThanktheWhites

Das Baumaterial ist beweglich, bis es mit dem Grundstück verbunden und so zum Haus wird. Da hilft auch kein Capslock.

TuepTuepsen  29.07.2020, 14:44
@ThanktheWhites

Allein dir fehlen die Argumente. Schau in § 905 BGB. Im Übrigen kann der Eigentümer natürlich vor oder nach Bau des Haueses einen Teil des Grundstücks an die Frau verschenken und das im GB eintragen lassen, sodass Miteigentum entstünde.

ThanktheWhites  29.07.2020, 14:48
@TuepTuepsen

das werden die auch gemacht haben, niemand baut ein haus auf ein fremdes grundstück einfach so

der 946 ist dafür, wenn einer einen baum pflanzt oder so was

außerdem wie sollte das alles laufen, wenn das nicht bar passierte?

wie sollte die bank ihm einen kredit geben, wenn er keine sicherheit hat?

TuepTuepsen  29.07.2020, 14:51
@ThanktheWhites

Bauunternehmen bauen Häuser auf fremde Grundstücke. Das machen die tagtäglich und verdienen damit sogar Geld.

Die Bank kann doch eine Hypothek oder Grundschuld eintragen lassen. Dafür reicht es doch, dass die Frau Eigentümerin ist.

Es gibt kein getrenntes Eigentum von Haus und Grundstück. Das Haus steht im Eigentum desjenigen der im Grundbuch eingetragen ist.

Edit: Übrigens, ähnlicher Fall: https://www.frag-einen-anwalt.de/Grundstueck-und-Haus-Wer-ist-Eigentuemer--f52343.html