Welpen zurückholen, wie am besten machen?

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Also wenn ich mir diese Einschätzung eines Anwalts ansehe: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorkaufsrecht-Hund-Ueberpruefung-eines-Vertrages-__f68639.html

Finde ich sogar, dass die Karten in deinem Fall gar nichtmal so schlecht aussehen!

Als Rückkaufpreis hast du ihr den ursprünglichen Kaufpreis angeboten. Rechtlich gesehen müsste das vollkommen in Ordnung sein, denn anders als in dem im link beschriebenen Fall hast du 1. wie schon gesagt keinen niedrigeren Preis für den Hund verlangt und 2. ist der Hund, anders als im beschriebenen Fall, ja nicht in seinem Marktwert gestiegen, weil er nicht zuchttauglich geschrieben werden kann, richtig? Du hast also nicht versucht einen Vorteil aus der Rückkaufklausel zu ziehen.

Sollte es also zu einem Verfahren kommen, weil sie gegen die Vertragsauflagen verstoßen hat und den Hund verkauft hat, kannst du vor Gericht eine Entschädigung verlangen die dem aktuellen Marktwert des Hundes entspricht - vermutlich also in Höhe seines ursprünglichen Kaufpreises. Selbst wenn sie also versuchen würde den Hund "gewinnbringend" an irgendwelche ahnungslosen Menschen zu verkaufen, wird ihr das nichts bringen wenn sie die Strafe zahlen muss. Es kommt hier wieder auf die Formulierung an. Wenn es sich bei dem Rückkaufrecht um eine unter dutzenden Klauseln handelt, es also für einen Normalverbraucher undurchsichtig ist, dass der Züchter das Rückkaufrecht hat (siehe § 305ff BGB) - im Einzelfall wird das Gericht entscheiden. Da du ihr aber sofort ein Rückkaufangebot in Höhe des Kaufpreises (der dem Marktwert des Hundes entspricht) gemacht hast und sie sich aus Gewinngründen dagegen entschieden hat, würde ich die Chancen als gar nicht mal so schlecht ansehen, dass sie zumindest Schadenersatz zahlen muss (im schlechtesten Fall nur das Geld, dass sie durch den Verkauf gewonnen hat), was ihr natürlich weh tun wird, von den Gerichtskosten mal abgesehen... Vielleicht kalkuliert sie ja nochmal um wenn du ihr die Sachlage darlegst ob es sich wirklich lohnen würde den Hund an irgendeinen anderen Ahnungslosen zu verschachern...

Und da du Zeugen hast die bestätigen können, dass du ihr alle Bedenken bezüglich seiner angeblichen "Mängel" offen gelegt hast, kann sie dir noch nichtmal mit Betrugsvorwürfen beikommen (wobei das vor Gericht in Bezug auf den Vertragsverstoß wohl eher belanglos ist).


pebbles08 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 23:57

Och Zeugen hab ich genug. Der Hund ist 12 Wochen alt, davon jetzt schon auszugehen, ob er zur Zucht geeignet ist oder nicht ist doch Irrsinn! Vor dem 14. Monat kann man ihn sowieso nicht zur Zucht zulassen. Bis dahin kann noch viel passieren. Bei Klein und Mittelspitzen ist es üblich hoch oder runterschreiben zu lassen. Es wurde ein Vorkaufvertrag gemacht als der Hund 3 Wochen alt war, zu dem Zeitpunkt kann keiner vorraussagen wie groß der Hund mal wird. Jasmin würde in jedem Fall für mich aussagen, sie habe ich ja auch beraten, bei ihrem war es schnell klar, daß er wohl ein Mittelspitz wird und darüber hab ich sie auch sehr schnell in Kenntnis gesetzt, warum sollte ich mit zweierlei Maß messen. Ich gebe niemanden eine Garantie auf die Endgröße, vor allem weil es bei Klein und Mittelspitzen keine Zuchtwerteinschränkung gibt nur weil sie größer oder kleiner werden. Schlechter gestellt wäre sie, wenn der Hund als Kleinspitz eingetragen wird und er die Mindestgröße nicht erreicht, denn dann ist umschreiben nicht möglich.

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niska  09.11.2011, 21:49
@pebbles08

Danke für das Sternchen :)

Ich weiß zwar nicht wie genau sie sich ausgedrückt hat, aber irgendwie scheint mir, dass sie sich eher ärgert, dass sie ihn nicht als Deckrüden für ihre Hündin "nutzen" kann (wahrscheinlich wusste sie das vor der Anschaffung nicht - ihre neuste Erungenschaft zeigt ja, dass sie nicht sonderlich viel Ahung haben kann...)

Was die Zeugen angeht, weiß ich leider nicht wieviel sie dir vor Gericht bringen werden, außer dann wenn sie versucht dir irgendwas reinzuwürgen.

Auch den Hund wird dir eine Gerichtsverhandlung leider nicht zurückbringen. Wenn du aber eine Rechtsschutzversicherung (oder genügend Kleingeld übrig) hast und die Betreffende Dame hoffentlich nicht, dann könnte dir der Gang vor Gericht selbst dann etwas bringen wenn du einen besonders holzköpfigen Richter abbekommst. Wie schon gesagt, das mit den Schutzverträgen und den Vorkaufverträgen ist schwierig. Zunächst mal muss dick und fett drin stehen, dass du ein Vorrecht hast. Wenn sie dir den Hund, trotz angemessenen Angebotes, nicht verkaufen will, steht dir als Schadenersatz zumindest ihr "Gewinn" (wenn nicht sogar der komplette Verkaufspreis zu). Jetzt muss man allerdings hoffen, dass es der Frau in erster Linie um´s Geld geht und es ihr die Mühe einer Gerichtsverhandlung und Schadenersatzzahlung nicht wert ist. Wenn sie aber ne richtig gehässige Kuh ist, die dir unbedingt eins reinwürgen will, seh ich schwarz (aber vielleicht kriegst du zumindest den Namen des Neu-Käufers über eine Gerichtsverhandlung heraus?)

Aber mal ne andere Frage: Kann die überhaupt vom VDH zugelassen sein, wenn sie mit ner Bluemerlehündin züchten will?

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pebbles08 
Beitragsersteller
 10.11.2011, 23:45
@niska

Sie wohnt in Luxemburg, ist also nicht im VDH. Merle ist ein zuchtausschließender Fehler, zumindest in Deutschland, andere Länder sehen das lockerer. Mit meinem Rüden hätte sie ihre Hündin auch nicht decken können, er wäre, wenn überhaupt, als reiner Ausstellungshund in Frage gekommen, ich hab ihn als Liebhaber- und nicht als Zuchthund verkauft. Ihre 2. Hündin ist andersfarbig, Schwarz und andersfarbig dürfen sowieso nicht miteinander verpaart werden. Da Morchen aber ein weißes Abzeichen hat, ist an Zucht mit ihm überhaupt nicht zu denken, und der Fleck war schon am Tag seiner Geburt deutlich sichtbar. Inzwischen ist er ja wieder bei mir, Liebhaberinteressenten hab ich auch schon für ihn, ich werd diesmal genau hinschauen wohin er geht, habe die Interessenten natürlich sofort über sein Schicksal aufgeklärt und daß der Kleine Zeit braucht um wieder richtiges Vertrauen aufzubauen. So langsam wird das wieder, ich behandel ihn im Moment wie ein rohes Ei und berühre ihn nur sanft, bei Zwang reagiert er sofort mit knurren und kreischen (z.B. wenn man versucht ihn festzuhalten). Zumindest lässt er sich aber wieder an den Seiten streicheln und bekommt keine Panik mehr wenn man auf ihn zukommt. Was ich ganz schlimm finde ist seine Tierarztpanik, früher saß er geduldig auf dem Tisch und ließ alles über sich ergehen und jetzt findet er den Tisch richtig blöd... Morgen kommt der erste Besuch zu uns, ich bin mal gespannt wir er reagiert.

Die ist übrigens nicht nur gehässig sondern quält Hunde, so wie es sich jetzt herausstellt, schon seit mehreren Jahren. Ich habe gestern abend noch jemanden kennengelernt, der diese Person kennt und einen Chihuahuarüden von 4 Jahren abgekauft hat. Dem Hund mussten 17! Zähne gezogen werden, er wurde als Deckrüde immer rumgereicht (ständig weiterverkauft!), hatte 14 Besitzer, der Züchter unerreichbar, er wurde geschlagen,getreten und wer weiß was noch alles mit ihm gemacht wurde. Er ist scheu, ängstlich und das besonders bei Männern. Inzwischen ist er kastriert, also "wertlos". Seine Papiere stimmten vorne und hinten nicht, Chip und Impfausweis gehörten eindeutig nicht zusammen. Wir sind hier nun alle dran ihr so schnell wie möglich das Handwerk zu legen, damit sie nicht noch mehr Hunde unglücklich machen kann. Morgen ist Beratungstag wie wir vorgehen sollen um die 5 Hündinnen da raus zu bekommen. Ich glaub ich hab gerade ne neue Frage ;-)

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niska  11.11.2011, 22:47
@pebbles08

Also Sachen gibts...

Was ich von Vermehrern und Hobbyzüchtern und Leuten, denen Erbdefekte oder Gendefekte und gesundheitliche Probleme ihrer Hunde egal sind, solange sie sich besser verkaufen lassen oder noch "hübscher" sind, halte, brauch ich hier wohl nicht auszuführen. Aber nachdem ich zweimal über deine Antwort nachgedacht habe: Ein blue-Merle-Kleinspitz!? Braucht man den Schwachsinn denn auch noch bei Spitzen!? Wie hoooohl ist das bitte!?

Ich kenn die Frau ja nicht, aber ich könnte mir echt vorstellen, dass es sich dabei um so eine realitätsentfremdete Person handelt, die Hunde tatsächlich gern hat, aber in erster Linie einen lukrativen Freizeitvertreib darin sieht und eigentlich keinen blassen Schimmer von Hunden hat (denn wenn sie was über Hunde lernen würde bzw. wollte, würde sie die unangenehme Erfahrung machen, dass sie alles was sie bisher gemacht hat ändern muss - inklusive sich selbst). Und das sag ich deshalb, weil ich eben Leute kenne, die ein ähnlich intensives Verhältnis zu ihren Hunden haben wie ich als Kind zu meinen Kuscheltieren (wenn überhaupt)... Aber wenn die es innerhalb weniger Wochen schaffen einen Hund derart zu versauen, kann ich dir wirklich nur absoluten Erfolg wünschen. Der Frau gehört ein Haltungsverbot verpasst und generell hätte ihr ein verpflichtender Sachkundenachweis für Hundehalter auch echt gut getan bzw. vor allem ihren Hunden...

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Der Hund hat es wohl Nicht so getroffen wie Du es Dir vorgestellt hast.Aber Du hast nicht geschrieben,das der Hund keine ausreichende Versorgung hat.Auch wird er nicht gequält.Ein Hund merkt das nicht,das Ihr Frauchen einen Kleinen Vogel hat.Der Hund wird sie trotzdem lieben.Du kannst das Beobachten,ob der Hund sein Recht bekommt und geflegt wird wie mann das bei einem Spitz erwarten kann.Beachte das in ruhe.


pebbles08 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 21:28

Kleiner Vogel ist gut. Ich finde das schade, denn bisher hab ich mit meinen Welpenkäufern immer ein gutes Verhältnis gehabt. Die Frau ist nicht mehr greifbar für mich, schickt den dummen Esel, den sie Mann nennt, vor, werfen mir vor meinen Hunden ginge es schlecht...hmm Hunden, die zu jedem nett sind, geht es also miserabel? Die Dame hat noch 4 weitere Hunde, alle wohl ängstlich und nicht umgänglich mit Fremden... vor drei Wochen war sie noch hellauf begeistert von meinen Mädels, weil sie so nett sind und kuscheln gekommen sind, anstatt sich zu verkriechen. Sie meinte ihre Hunde seien Besuch nicht gewohnt...aber ganz ehrlich, daran glaub ich nun nicht mehr. Ich denke der kleine, souveräne Rüde den ich überlassen hab, wird, wenn er dort länger bleibt, genauso solch ein Nervenwrack werden...

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Oh Gott das ist ja furchtbar, Du Arme und der Arme Kleine. Was ich Dir schreibe klingt erst mal seltsam. Mir fällt aber nichts anderes ein. Erst mal der normale Weg wäre ein Anwalt um sich beraten zu lassen. Dann habe ich 2 seltsame Ideen. Du könntest behaupten es hat sich herausgestellt das der andere Welpe eine Erbkrankheit hat die ihn beeinträchtigen wird, und das sagst Du der Frau in der Hoffnung dass sie ihn Dir dann wieder gibt weil sie dann sagt so einen kranken Hund will ich nicht. Musst halt schauen was für Erbrankheiten diese Rasse haben kann. Oder Du schreibst ja die 2. Käuferin würde mitkommen.Vielleicht könnt Ihr es so machen,. dass die zweite Käuferin die eine anruft die nicht zufrieden ist und ihr dann sagt:" Stellen Sie sich mal vor mein Kleiner kommt garade vom Artz er hat diese und jene Erbkrankheit." Vielleicht ist die dann so geschockt dass sie ihn abgeben will. Ihr müsstet halt so tun als ob der Hund der Frau die nicht zufrieden ist auch diese Krankheit bekommt.

Oder ganz anderes Du schickst eine Bekannte los die den Hundkaufen soll und kaufst ihn der Bekannten dann wieder ab. Das wären dann so Wege drum rum.


pebbles08 
Beitragsersteller
 09.11.2011, 00:02

Nunja wenn sich das rumspricht, daß meine Hunde Erbkrankheiten haben...und Vereine sind leider Gottes Intrigenspinnereien... dann hat sich das für mich erledigt, krieg ich mit meinen Hunden kein Bein mehr auf den Boden ;-)

Die zweite Idee ist schon besser, muss ich halt nur jemanden mit Geld hinschicken um den Hund abzukaufen ;-)

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sophia40  09.11.2011, 13:20
@pebbles08

Ach soo ja na klar, entschuldige da dachte ich nicht dran. Nein, dann geht das nicht mit dem Erbkrankheiten. Ist ja klar. Hm, ich habe mal heute meine Kollegin gefragt deren Vater Züchter war, sie rief mich eben an, der Vater meinte auch man kann nichts machen solange man es nicht beweisen kann. Wie schlimnm ist das denn?

Der Vater hatte allerdings eine ähnliche Idee nur etwas abgewandelt. Er sagte er würde die Käuferin an rufen und sagen eine Bekannte von Dir sucht einen Hund ( eben die Rasse sagen) die Bekannte würde aber einen Hund suchen der nicht mehr ganz so jung ist. Sie möchte keinen 8 oder 9 Wochen alten Welpen. Da die Käuferin ja nicht so ganz glücklich ist mir ihrem Hund sollt sie doch mal überlegen ob sie deiner Bekannten den Hund abkauft. Ja das war die Idee. Das ist echt traurig das man als Züchter so wenig Möglichkeiten hat. Man ich drück Dir die Daumen echt.

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Das ist wirklich dumm gelaufen. Beim zweiten Wurf unserer Hündin ist uns das auch passiert, da lief die "Reklamation" der neuen Besitzerin auch erst mal eine Weile über Telefonate und es ging eindeutig drum, nachträglich am Preis was zu drehen. Sie beschwerte sich, von Passanten ständig drauf angesprochen zu werden, dass die Hündin "komisch läuft" und dass ihr Tierarzt dies auch bestätigt hätte, - und ich hatte ihr einen kerngesunden, bestens sozialisierten weiblichen Welpen anvertraut - deshalb kann ich nachvollziehen, wie es dir jetzt gehen mag! Es lief darauf hinaus, dass ich sie bat, einmal mit der Hündin zur Öffnungszeit unserer TA-Praxis zu kommen, weil ich dessen Meinung haben wollte und dort wurde letztlich eine HD-Röntgenaufnahme (auf meinen ausdrücklichen Wunsch und wider besseres Wissen, dass bei einer 4 Monate alten Hündin ohnehin keine "sinnvolle" Aussage gemacht werden kann) und als wir mit "meinem Baby" in die Praxis reingingen, sah ich schon, dass da ganz entscheidend was schiefgelaufen sein musste, denn sie ging keinen Schritt freiwillig weiter und fing schon in der Tür an zu jammern - ein Verhalten, das ich bei meinen Hunden überhaupt nicht kenne!

Mir brach der Schweiß aus, als ich sah, was für ein zitterndes Bündel Angst wir auf den Behandlungstisch hoben und nach dem Gespräch mit dem TA - nämlich dass man zu dem Zeitpunkt nichts Endgültiges über den Zustand der Gelenke sagen könne, es sei denn sie seien schon jetzt so kaputt, dass man dem Hund eigentlich nur erlauben kann, zu sterben, wollte ich das Röntgenbild sehen.

Es zeigte, wie ich erwartet hatte, zwei tadellos aussehende Hüftgelenke, bei deren Anblick der TA nochmal betonte, dass die Hüften mit einem Jahr erneut dargestellt werden müssen, denn wenn sie JETZT perfekt aussehen würden, hieße das nicht, dass sie es mit einem Jahr wirklich seien.

Wir vereinbarten, das Rö-Bild an den Tierarzt der Hündinnenbesitzer zur Begutachtung zu schicken und die Frau sagte - ein bisschen pampig - sie sei ja nun auch nicht schlauer als vorher. Daraufhin sagte ich, ich wisse zumindest schon mal, dass die Hündin die Gelenke nicht völlig kaputt hat und könnte nun auch in Ruhe abwarten, bis sie mit einem Jahr geröntgt werden kann.

Als sie wenige Tage danach erneut anrief, hatte ich den Kaffee auf und sagte ihr nur ziemlich ungeduldig: "Wissen Sie was, Frau S. ? Ich hab einfach von Mal zu Mal mhr den Eindruck, Sie sind einfach mit der Hündin so unzufrieden, dass sie es unmöglich bei Ihnen gut haben kann! Ich glaub Ihnen einfach nicht, dass Sie nur das Beste für den Hund wollen und deshalb würde ich gerne so bald wie möglich vorbei kommen und ihn wieder abholen".

Ihre Frage war dann : "Und wie haben Sie sich das vorgestellt ?" "Ganz einfach", erwiderte ich, "Sie bekommen ihr Geld zurück und ich bekomme meinen Hund. So hatte ich das gedacht."

""Ja, das muss ich aber erst mal mit meinem Mann besprechen. Das ist ja sein Hund! Und er wird bestimmt auch noch mit seinem Anwalt Rücksprache halten". ""Ja, .... das macht es natürlich totaaal glaubwürdig, dass Sie wirklich nur das Beste für die Hündin wollen. Aber wenn Sie das so haben möchten, können sich auch unsere Anwälte darüber auseinandersetzen!"

Eine Dreiviertelstunde später rief sie dann hier an und sagte, sie und ihr Mann seien damit einverstanden, dass wir die Kleine am Samstag bei ihnen abholen ...und das haben wir auch gemacht.

Eigentlich wäre mir danach gewesen, die Hündin auch noch zu behalten, aber zu dem Zeitpunkt stand gerade bei uns die Entscheidung an, den knapp 15 Monate alten Teddy, - auch einer unserer Welpen - , der in Krankenurlaubsverwahrung bei uns war, endgültig zurückzunehmen, weil das Frauchen aus Gesundheitsgründen nicht mehr met dem kräftigen Hund zurechtkommen kontne - und da mussten wir die Wahrl treffen zwischen ihm und sener Halbschwester also entschlossen wir uns, die junge Hündin sorgfältig neu zu vermitteln und erklärten uns auch bereit, die Röntgenaufnahme für sie mit einem Jahr zu bezahlen, - die natürlich wie nicht anders erwartet, tadellos war.

Hinterher hab ich mir noch manches Mal gedacht: Ist garnicht meine Art, so frech an eine Sache ranzugehen, und es hätte mit mehr Pech noch ein richtig elened langer Rechtsstreit draus entstehen können. Das war jedenfalls eines von vielen Erlebnissen, die mich haben erkennen lassen, dass ich nicht zum Züchter geeignet bin und diesem Wurf wohl keinen weiteren mehr folgen lasse.

Du und ich, wir sind bestimmt nicht die einzigen, denen sowas im NAchhinein widerfahren ist und ich wünsch dir von Herzen, dass die Sache für dich und den kleinen "Riesenzwerg" gut ausgeht.

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pebbles08 
Beitragsersteller
 09.11.2011, 09:11

Ich habe nun schon seit 20 Jahren Erfahrung mit Zucht und Welpenkäufern, ich bin ja damit aufgewachsen. Ich kann mich vage an einen Fall erinnern, in dem ein Käufer meinen Vater wegen eines Herzfehlers des Hundes belangen wollte. Der Herzfehler wurde wohl festgestellt, nachdem der Hund im damals sehr heißen Sommer am Fahrad mitgeführt wurde und zusammenbrach. Zur Abgabe war kein Herzfehler bekannt, die Eltern waren gesund und der Hund wurde ja vor Abgabe untersucht. Die Geschichte verlief im Sande, hergeben wollte er den Hund eh nicht nur die Kosten für Medikamente ersetzt haben. Der Hund war zu dem Zeitpunkt aber 1-2 Jahre alt, wodurch nicht nachgewiesen werden konnte, daß mein Vater davon wusste und er wusste es auch tatsächlich nicht. Das ist aber was vollkommen anderes, ich denke da würde jeder versuchen etwas zu machen. Ich weiß nicht genau wieviele Welpen von uns abgeben worden sind, einige haben auch wieder bei uns einen geholt und nie gab es etwas auszusetzen, ich schätze mal daß 50-60 Hunde durch meine Hände gegangen sind, in 20 Jahren nicht sehr viele, aber ich hatte auch nicht durchgehend Zuchthündinnen, die Hündinnen werden ja auch älter und ich wollte keine Massenzucht betreiben, sondern lieber jeden Welpen und jeden Wurf als etwas besonderes ansehen. Schade ist, daß bei mir alle positiven Erinnerungen an den Wurf verblassen und ich anstatt mit Freude, mit Traurigkeit auf die vielen Welpenfotos gucken muss. Mein Brownie blieb jetzt unerwartet bei mir, er entspricht eigentlich überhaupt nicht meiner Idealvorstellung vom Aussehen und der Größe her, aber zu ihm habe ich eine besondere Verbindung, dadurch daß er mehr tot als lebendig zur Welt kam und ich ihn reanimieren musste...ich hab immer gedacht, daß das für jeden Menschen mehr zählen muss, als die Optik, wenn er sich einen Hund holt. Ich hatte mir vor einigen Jahren einen alten, herzkranken Hund aus dem Tierheim geholt... ob er mir was bringt, das war mir so egal, es hat gereicht, daß er mein Herz erobert hat, vielleicht bin ich deshalb so durch den Wind, weil ich es einfach nicht fassen kann, daß jemand auf etwas anderes als sein Herz hört, wenn er einen Hund zu sich nimmt.

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Du kannst ihn zurücknehmen, OHNE den Kaufpreis zu erstatten. Das macht eine mit bekannte Züchterin so, wenn sie ihre Welpen in weniger guten Händen sieht.

Verfolge die Geschichte aber, weil sie den Hund auch so verkaufen könnte. Dann kannst Du auf den Schutzvertrag pochen und die Herausgabe verlangen.

Sachen gibt's, man glaubt es nicht!

Wird der Hund denn gescheit gehalten? sonst kannst Du wenig machen.


pebbles08 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 20:02

Das werde ich jetzt mit Jasmin (fremde Person als Zeugin ist immer besser, als alleine) rausfinden. Anmelden werde ich mich nicht, sie sollen unvorbereitet sein, wenn ich auftauche. Das Geld ist mir egal, mir gehts um den Kleinen, der solls gut haben.

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turalo  09.11.2011, 11:24
@pebbles08

Und auf welcher rechtlichen Grundlage macht sie das? Und das lassen sich die Welpenkäufer gefallen?! 0.o

Sie bietet die Rücknahme an - oder eine Meldung beim Tierschutz. Da entscheidet man sich ggf. recht schnell....

Außerdem wird das so im Kaufvertrag festgelegt.

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sachichnich  08.11.2011, 20:01

Du kannst ihn zurücknehmen, OHNE den Kaufpreis zu erstatten. Das macht eine mit bekannte Züchterin so, wenn sie ihre Welpen in weniger guten Händen sieht.

Und auf welcher rechtlichen Grundlage macht sie das? Und das lassen sich die Welpenkäufer gefallen?! 0.o

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