Hund von Deutschland in die Schweiz holen?

5 Antworten

Ihr müßt die Einfuhrbestimmungen für die Schweiz beachten. Google doch danach. Wenn der Hund eine Tollwutimpfung braucht, geht das nicht mit 10 Wochen. Da müßte der Hund länger beim Züchter bleiben.

Tollwutimpfung: nicht älter als ein Jahr, mindestens 21 Tage alt http://www.pfotenteam.com/?a=1&t=0&y=3001&r=0&n=161&c=25&v=page&o=&s=

Mit 12 Wochen kann er geimpft werden, müßte also 15 Wochen beim Züchter bleiben. Besprecht das mit dem Züchter.

Hi, 

Nach gängigen Gesetz muss ein Hund eine gültige Tollwutimpfung haben, sprich da ist dann noch Zeit eingerechnet ab wann die wirkt (ca nach 3-4 Wochen). Mit 12 Wochen sollte er die letzte Tollwutimpfung bekommen und kann dann nach 21 Tagen zur Reise antreten, also mit 15-16 Wochen. 

Mit 10 Wochen kann es sein das der Hund an der Grenze dann beschlagnahmt wird und eine Strafe auf euch zukommt. Was ist denn das für ein Züchter?? Oder habt ihr ihn nicht gesagt das ihr aus der Schweiz kommt? Der müsste ja wissen das er ein Welpen ohne wirksamen Impfschutz mit 10 Wochen rausgibt und das der so nicht über die Grenze darf.


Zuzi102 
Beitragsersteller
 29.05.2016, 13:42

Das ist meine Frage ob wenn der Züchte oder Tierarzt bezeugen kann, dass der Welpe noch nie mit anderen Tieren Begegnung hatte, das man sie bereits nach 10 Wochen über die Grenze holen kann

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jww28  29.05.2016, 13:28

Gibt noch eine andere Möglichkeit, wenn das erfüllt wird gehts auch ab 12 Wochen 

JungtiereJungtiere bis zum Alter von 12 Wochen dürfen ungeimpft in die Schweiz verbracht werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine Erklärung der Halterin bzw. des Halters vorliegt, wonach sie seit der Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Mit einer solchen Erklärung dürfen auch Jungtiere im Alter zwischen 12 und 16 Wochen eingeführt werden, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft worden sind, die Wartefrist von 21 Tagen aber noch nicht abgelaufen ist Ein Musterdokument für eine solche Erklärung ist auf der Webseite www.blv.admin.ch erhältlich.
Die Ein- und Durchfuhr von Hundewelpen, die weniger als 56 Tage alt sind, ist aus Tierschutzgründen verboten - es sei denn, sie reisten in Begleitung ihre Mutter (oder Amme).

Gefunden auf http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01212/01213/index.html?&lang=de

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Bei meinem Hund gab es so eine Art ... mini Impfung?? Auf alle Fälle musst ich ihn nach einer kurzen Zeit noch mal gegen Tollwut Impfen. Ich kann dir nichts genaueres sagen, aber du kannst ja mal in diese Richtung googeln.

Ja das geht, ihr braucht eine Bescheinigung, dass der Welpe seine Zuchtstätte nicht verlassen hat. Beim Veterinäramt findest du alle Regeln zur Einfuhr eines Welpen.

Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ist doch löchrig wie der sprichwörtliche "Schweizer Käse". Es gibt inzwischen so viele verwaiste Grenzpunkte wegen Personalmangel.

Falls ich mit dem Auto unterwegs wäre, würde ich den Hund so mitnehmen.

OK... nicht unbedingt die erwartete Antwort, aber es wäre problemlos möglich.