Hallo liebe Hundefreunde!
Derzeit leben der Meinige und ich in Schleswig-Holstein, planen aber, über kurz oder lang in die Eifel zu ziehen. Obgleich in Schleswig-Holstein derzeit der "Hundeführerschein" nicht Pflicht ist, haben wir ihn trotzdem gemacht. Er ist "angelehnt an die Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 HundeG (Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung, ersetzt diese aber nicht".
So steht es in dem Wisch, den wir von der Hundeschule erhalten haben.
Alamiert durch einige Fragen, die ich hier in letzter Zeit gelesen habe, beginne ich zu grübeln, was mich und meinen Hund behördlich wohl erwarten wird, wenn wir unseren Lebensmittelpunkt nach NRW verlegen?! Werde ich einen Sachkundenachweis ablegen müssen? Wird mein Hund den "Hundeführerschein" nochmals machen müssen? Geht das auch schon vor dem Umzug oder erst nach Vollzug des Wohnortwechsels?
Zum Hund: Border-Kuvasz-Mix, 24 Kilo, Widerristhöhe 55 cm, gilt wohl als "großer" Hund... "Gefährlich" ist er nicht - aber werden das auch die Behörden so sehen?!
Und - by the way: Weiß jemand von Euch, wie das so ist, in NRW, für Hunde?! Eine Freundin erzählte mir, in Wald und Feld gelte dort keine Leinenpflicht, vorausgesetzt, der Hund wildert nicht. Stimmt das, geht Ihr dort mit Euren Hunden ohne Leine? Auch im Wald? Für mich hört sich das an wie das Schlaraffenland für Hunde schlechthin, hier auf meiner Ecke gibt's nur wenig Freiflächen für Hunde - das wäre mit ein Grund für den Umzug...
Über Erfahrungsberichte und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße vom Beutelkind!