Welche Strafe droht?

3 Antworten

Geldstrafe und eventuelle zivilrechtliche Ansprüche.

lg


svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:00

Danke. Wenn das einschalten der Bodycam nicht angekündigt wurde, sind die Aufnahmen verwertbar? Doof nur, dass es 6 Beamten waren. Wenn ich sage, die haben das Einschalten nicht angekündigt, oder in China fällt ein Sack Reis um, ist das selbe oder?
Ist eine Gerichtsverhandlung 100%ig ausgeschlossen?

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:13
@HfPol110

Das wäre mir neu.
Sie darf erst eingeschaltet werden, wenn eine gefährliche Lage besteht und der Angreifer auf das Einschalten der Bodycam hingewiesen wurde. Reicht allein der Hinweis auf das Einschalten der Bodycam um die Gefahrensituation zu deeskalieren, darf die Kamera nicht eingeschaltet werden
p.s. Es bestand keine Gefahrensituation. .. QUelle: Polizei Hamburg Seite

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HfPol110  15.06.2024, 16:18
@svenk2000350

In BaWü muss man nichts ankündigen. Vor allem in Gefahrensituationen nicht.

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:21
@HfPol110

Danke Dir. Oh du bist sogar Polizist? Nice. Wenn man sich nur bisschen weigert und sperrt, weil man wegen den Beleidigungen in Gewahrsam genommen wird, wird ist das noch kein widerstand gegen Beamte, oder? Die haben mich nach der Beleidigung sofort zu Boden gebracht und 8 angelegt. Da kann man ja wenig widerstand leisten. Danke dir

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HfPol110  15.06.2024, 16:34
@svenk2000350

Wie gesagt, es ist anzukündigen insofern das möglich ist. Aber nicht wenn es aufgrund einer Gefahrensituation nicht möglich ist. Wie bei allem.

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:44
@HfPol110

Ja das werden die Cops sich dann wieder so hindrehen , dass es passt. Wie immer. Genau wie bei Gefahr in Verzug. Können die sich ja auch immer hindrehen, dass die einfach so in die Bude dürfen. Die Begründung für den Bodycameinsatz will ich hören "Ja Herr X hat mich Beleidigt, dass war eine Gefahrensituation". Deswegen haben wir ihn auch eingesperrt. Lächerlich

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 17:00
@HfPol110

Wäre es eine erneute Beleidigung, wenn ich statt dem Anhörungsbogen, alle Rechtschreibfehler der Beschuldigtenanhörung markiere und an die Cops zurück sende? Der Beamte hatte definitiv eine 5 im Deutschunterricht. In 4 Sätze 7 krasse Fehler. Das ist ja mega peinlich

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30-60 Tagessätze vielleicht.

Wenn er minderjährig ist, passiert fast gar nichts.

Er bekommt paar Sozialstunden und fertig.

Aber warum macht man so was?

Es hat doch keinen Sinn, weil die immer anzeigen.


svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 15:46

Er ist 36. Die Beleidigung damals war 750 Euro Strafbefehl

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 15:48
@Dummbock

auch wenn man quasi "schon wieder" Beamten beleidigt hat? Und ist das mit dem "familie verrecken" nicht derbe krass?

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Dummbock  15.06.2024, 15:49
@svenk2000350

nein, am krassesten ist, wenn du ns Vergleiche bemühst.

Mit Gas und so.

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:02

Ja warum macht man das. Aus Wut, weil die einfach grundlos gehandelt haben und tatsächlich der Aggressor waren. Langeweile, wollten Action und dann ist mir das so rausgerutscht.

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Dummbock  15.06.2024, 16:03
@svenk2000350

ja, hätte ich unterlassen, bringt nur weitere nachteile

ich beleidige unglaublich gerne, aber keine cops vor zeugen

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:05
@Dummbock

Ja war auch dumm, ich weiß. Die beiden aktuellen Beleidigungen sind in 2 Fällen. Also 2 Anhörungsbogen (mache natürlich keine Aussagen) Wird da dann automatisch eine Gesamtstrafe gebildet? Also ich hätte gedacht das das mit dem verrecken echt sehr hart ist und ggf. eine Bewährungsstrafe mit sich zieht

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:07
@Dummbock

Also sind 2 separate Fälle (Abstand von 10 Std da Gewahrsam) genau so, als würden beide Beleidigungen auf einem Anhörungsbogen stehen oder wie?

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:08
@Dummbock

hä, erst sagen das nur paar Tagessätze rauskommen und nun wird es wunderschön? Wie soll ich das verstehen

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:12
@Dummbock

Achso, ne natürlich nicht, aber besser als Bewährung oder sogar Knast, weil der Richter Mad ist

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:16
@Dummbock

Danke Dir. Ich hoffe die dichten mir nicht noch widerstand an um mich zu bum5en. Zutrauen täte ich denen es

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Nachdem du bereits einschlägig aktenkundig bist, gehe ich mal von einem mittleren vierstelligen Betrag aus.

Warum lernst Du nicht aus deinem Fehler?


svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 17:27

Wie definierst du denn einschlägig aktenkundig? Weil man einmal eine Beamtin als F.... beleidigt hat, ist das für dich "einschlägig"? Weil ich Cops, die ihre Macht missbrauchen einfach nicht toll finde. Die sollen auf der Wache Playstation spielen wenn denen langweilig ist, aber nicht (unrechtmäßige Dinge tun)

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clemensw  15.06.2024, 17:35
@svenk2000350

Wenn Du dafür bereits einen Strafbefehl bekommen hast, dann wird der Staatsanwalt das natürlich sehen und das Strafmaß entsprechend erhöhen.

Und Richter mögen auch keine Stammkunden.

Wenn sich ein Polizist mir gegenüber unrechtmäßig verhält, dann gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde und keine Schimpfwörter.

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 17:36
@clemensw

Ja, habe ich auch schon öfter gemacht. Und wenn dann der gleiche cop mich nervt und ich einem im Turm habe, dann rutscht mir sowas raus.,

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clemensw  15.06.2024, 17:37
@svenk2000350

Dann vielleicht weniger saufen, wenn Du dich dann nicht unter Kontrolle hast.

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 17:40
@clemensw

Ne, saufen ist mein hobby. Ach com on. Wenn die Bullerei mich grundlos nervt und ich die dann beleidige, ist es noch lange nicht so, dass ich mich nicht unter Kontrolle habe. Bin lammfromm, aber Polizeiwillkür und Polizeigewalt mag ich halt nicht

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clemensw  15.06.2024, 17:43
@svenk2000350

Dann sauf und pöbel weiter, ist mir letztlich egal. Aber rechne nicht damit, dass es billiger wird.

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 17:44
@clemensw

ne ich höre auf weil irgendeiner ausm Internet das sagt rofl. Prost

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svenk2000350 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 17:31

Hab grad mal gegoogelt. Unter einschlägig versteht man ein "langes Vorstrafenregister". Ich bin nicht vorbestraft

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