Anhänger gefahren ohne Anhängerführerschein, welche Strafe droht?

5 Antworten

Ja, das ist richtig.

Mehr kann man da aber nicht zu sagen da es immer ein Einzelfallentscheid ist.

Günstig wird das aber nicht!


peterobm  29.11.2019, 01:08
da es immer ein Einzelfallentscheid ist

Blödsinn

die zulässige Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug addieren - und bis 3,5 T dürfte er fahren.

Geloss 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 01:13
@peterobm

Also der Beamte hat selber gesagt daa es Sinn machen würde zum Anwalt zu gehen da es immer Einzelfall entscheidend ist und öfters spielt wohl iene Rolle ob man vorbestraft ist oder nicht.

peterobm  29.11.2019, 01:14
@Geloss

erst mal abwarten was dir vorgeworfen wird, wurde vermerkt dass der Anhänger leer war? Anwalt ist sinnvoll, aber erst nach dem Bussgeldbescheid oder Anhörung

Geloss 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 01:21
@peterobm

Hallo peterobm,

ja der Beamte hat gesagt das er es notiert das darin nur eine leere Holzpalette gesichert (gespannt mit Spannseilen) liegt. Ich fahre seit 2015 diesen Hänger und wurde so oft angehalten und keiner von den Beamten hat was gesagt bis vor kurzen halt.

peterobm  29.11.2019, 01:22
@Geloss

dann hatte da keiner drauf geachtet. Glück gehabt, behalts aber für dich

hab schon paar Jährchen den FS den alten 3er, kann mich nur an 2-3 Kontrollen erinnern

Geloss 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 01:27
@peterobm

Ich melde mich sobald ich Post habe und beim Anwalt war. Bin mal gespannt was dabei rum kommen wird.

JollySwgm  29.11.2019, 01:27
@peterobm

Die Sache ist kein Bußgeld mehr. Dass ist eine Straftat! Und daher gibt es da keinen Katalog mehr wo irgendwelche Strafen aufgeführt sind. Da wird jeder Fall einzeln vom Gericht bewertet. Also ist die Strafe immer eine einzelfallentscheidung!

peterobm  29.11.2019, 01:30
@JollySwgm

hab das anders aufgefasst

viell. kommt er noch mit nem blauen Auge raus

JollySwgm  29.11.2019, 01:30
@peterobm

Wie gesagt, es ist KEIN Bußgeld mehr. Da wird es so ohne weiteres keinen Bußgeldbescheid geben.

Und ob der Anhänger voll oder leer war spielt keine Rolle. Für die Fahrerlaubnis gilt grundsätzlich immer das zulässige Gesamtgewicht.

Lediglich auf die Höhe der Strafe könnte es eine Rolle spielen. Das wird aber der Richter schon sagen.

JollySwgm  29.11.2019, 01:33
@peterobm

Das wird auf jeden Fall ein sehr, sehr dunkles Blaues Auge werden.

Freiheitsstrafe wird es wohl eher nicht geben, denke ich. Aber teuer wird es auf jeden Fall. Bis zu 180 Tagessätze wären möglich.

peterobm  29.11.2019, 01:37
@JollySwgm

wenn´s dumm läuft ist der FS auch ne Weile weg - Fahrverbot bis zu 6 Monaten möglich

JollySwgm  29.11.2019, 01:44
@peterobm

Ja, aber es ist ja „nur“ ein Anhänger. Und wenn der etwas leichter wäre hätte er ja fahren dürfen. Das Word sicherlich nicht so schwer gerichtet wie jemand der völlig ohne Fahrerlaubnis durch die Gegend fährt.

Erschwerend wird aber sicherlich gewertet das es sein eigener Anhänger war und er also die Massen kennen müsste.

Geloss 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 01:00

Hallo JollySwgm,

Danke erst mal für diene Antwort. Ich frag emich wirklich ob das sinn der Sache ist das man für sowas eine Freiheitsstrafe bekommen muss, das es teuer wird ja ok. Aber für all anderen scheiss bekommen die Leute nicht mal eine Freiheitsstrafe aber für so ein Lutsch sowas. Werde eh sobald ich Post bekomme zum Anwalt gehen und das ordentlich überprüfen lassen.

emib5  29.11.2019, 01:05
@Geloss

Was willst Du da überprüfen lassen.

Das war lupenreines Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Tja, das war dann wohl lupenreines Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Man sollte halt schon wissen, was man mit seinem Führerschein so fahren darf.

Die Leergewichte sind völlig unerheblich, es kommt auf die zulässigen Gesamtmassen an.

Und da der Anhänger über 750 kg hat und die zul. Gesamtmasse des Zuges über 3500 kg liegt durftest Du es nicht mehr fahren.

Welchse Strafe mir droht konnte der Beamte nicht sagen aber hat erwähnt das im schlimmsten Fall 6 Monate Freiheitsstrafe droht, ist das denn richtig ??

Ja, das ist richtig.

Zum einen kann der Beamte keine Prophezeiung abgeben, wie der zuständige Staatsanwalt das einordnet und welche Maßnahmen er ergreift und zum anderen lässt sich ein Gerichtsurteil, falls es zu einem Prozess käme, ebenfalls nie vorhersagen.

Es ist auch korrekt, dass die maximale Strafandrohung bei Fahren ohne Führerschein 6 Monate Freiheitsentzug beträgt und obendrein ein vorhandener Führerschein entzogen werden kann.

Eine Freiheitsstrafe kann aber nur von einem Richter in einem Prozess verhängt werden. Dazu kommt es da aber auch nur, wenn wenn man Wiederholungstäter ist und durch vorangegangene Geldstrafen gezeigt hat, dass man grundsätzlich renitent und unbelehrbar ist. Diese wird dann zunächst in der Regel auch zur Bewährung ausgesetzt. Nur wenn man auch dies ignoriert, bereits auf Bewährung unterwegs ist oder ein langes Vorstrafenregister hat, wird auf die Bewährung verzichtet.

Bei "Normalbürgern" wird von vornherein und beim ersten Vergehen immer eine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz entspricht dabei dem durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag. Da ist es dann allerdings so, dass wenn man die Geldstrafe nicht bezahlt, stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird und dann muss man die Tagessätze absitzen. Dass das enorm häufig passiert, ist allgemein unbekannt, ebenso, dass unsere Gefängnisse voll sind mit Leuten, die eine Geldstrafe nicht bezahlt haben und sie absitzen müssen. Weit mehr als die Hälfte aller Haftbefehle ergeht nicht wegen echter Verbrechen, sondern wegen nicht bezahlter Geldstrafen.

Die Anzahl der Tagessätze entspricht dabei der Schwere des Vergehens. Die Höchststrafe wird dabei auch nur bei besonders gravierenden Fällen verhängt. Das könnte z.B. bei direktem Vorsatz und besonders frechem Vorgehen der Fall sein, wenn einem beispielsweise unmittelbar vorher die Lizenz komplett wegen Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen wurde und man sich auch hier unbelehrbar zeigt.

In einem minderschweren Fall wie bei dir, wird eine deutlich mildere Strafe ausgesprochen. Da kommt es auch selten zu einer Anklage mit Prozess. Das wird in der Regel mit einem Strafbefehl erledigt und in manchen Fällen wird sogar wegen Geringfügigkeit eingestellt. So erhielt z.B. Marco Reuss, der gar keinen Führerschein hatte und trotzdem mit einem Auto erwischt wurde, einen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen. Daher müsste das in deinem Fall nochmal deutlich drunter liegen.

Für den erforderlichen Führerschein sind ausschließlich die Angaben in den Papieren zur zulässigen Gesamtmasse von Auto und Anhänger maßgeblich. Wieviel tatsächlich geladen wurde, interessiert nur am Rande. Dass das tatsächliche Gewicht bei dir deutlich unter der zulässigen Gesamtmasse lag, kann aber durchaus mildernd wirken.

Eventuell wäre zu überlegen, mit deiner Sache zu einem Anwalt für Verkehrsrecht zu gehen und den auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken zu lassen. Hast du denn zufällig eine Verkehrsrechtschutzversicherung?


Geloss 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 23:51

Hallo hamburger02,

erst mal riesen Dnake für deinen Text.

Ja ich habe eine Rechtschutzversicherung wo auch Verkehr mit drin ist.

Sobald ich Post habe werde ich zum Anwalt gehen und dagegen lenken, ich habe es ja schließlich nicht mit absicht gemacht.

MFG

Hier schützt leider Unwissenheit vor Strafe nicht.

Das sind aber alles KANN Bestimmungen und wird ein Richter entscheiden.

Fakt ist:

  • Dass war auf jeden Fall schon mal fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Eine gute Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest Kosten sparen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ist ein Einachser mit einer Gesamt zulässigen Masse von 1300kg

ist nicht viel :)

Mein Fahrzeug selber wiegt leer 2300kg.

uninteressant - das zulässige Gesamtgewicht zählt

daraus lassen sich dann weitere Schlüsse zählen

kommst über 3,5 T hast wirklich ein Problem

beides zusammen ergibt bereits 3,6t - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis