Katze?
Warum züchtet man noch Qualzuchten und vermehret die
dachte es ist verboten
https://www.deine-tierwelt.de/kleinanzeigen/britische-kurzhaar-katze-maedchen-a85626753/
https://www.deine-tierwelt.de/kleinanzeigen/bkh-kater-a85569680/
3 Antworten
Hallo Pascal1215
weil leider immer noch zu viele einfach weg schauen.
Hast du denn die Seitenbetreiber Informiert ? Oder mal die Verkäufer angesprochen, das es sich um Qualzuchten handelt ? Wenn man immer nur weg schaut, lieber dann auf einer anderen Seite fragt, statt was zu tun, ist man doch nicht besser !
Zudem diese Rassen nicht mehr auf den Plattformen angeboten werden dürfen, da es Strafbar ist !
Du weißt, das es Perser mit Pekaface und Scottish Fold sind. Zu gerne wird bei den Scottish Fold eben seit geraumer Zeit behauptet, das es eine BKH(Britisch Kurzhaar) sei, was absolut ja gelogen ist ! Aber nur so umgehen die Verkäufer den Filter. Wenn du so Anzeigen siehst, dann Melden, melden, melden !!!
Info:
Tierhandel ist und wird, nach und nach, auf den Portalen verboten. Und das aus gutem Grund. Dazu komme ich gleich noch mal genauer.
Kleinanzeigen hat erneut die Regeln verschärft, für Angebote mit Tieren.
So dürfen ohne behördliche Genehmigung keine Hunde und Katzen, so wie die jünger als zwölf Monate sind, von Privatpersonen verkauft werden. Und auch weitere Regeln wurden geschaffen, um Tiere möglichst zu schützen. Und natürlich auch das sich die Portale wie eben Ebay, Kleinanzeigen und Co. sich selbst schützten, sich nicht zum angreifbaren Mittäter machen !
Mittäter ? Ja ! Weil auf den Portale einfach viel zu lange, verdammt viel Mist getrieben wurde, zum leidtragen der Tiere. Und um auch illegalen Tierhandel, verkauf von Qualzuchten und so weiter zu vermeiden, dem einen Riegel vorzuschieben, haben und werden Kleinanzeigen und andere Portale die AGBs abändern.
Eine einfache EHK, Randsteinadel, kann man entweder in gute, bekannte Hände geben, oder mit einer geringen Schutzgebühr von maximal 50€ verkaufen.
Denn ab einer Summe bestimmten Summe ist es auch Steuerpflichtig, also Umsatzsteuerpflichtig.
Zucht ist eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 2 UstG.
Die Aufzucht und Veräußerung von Hunden ist grundsätzlich gewerblich und somit Steuerpflichtig.
Also nochmal zusammen gefasst: Erzielt man Gewinne von 600 € oder mehr als 600€, muss man den Gesamtbetrag in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben.
Alles Gute
LG
Die sogenannten Britisch Kurzhaarkatzen sind offenbar eher Scottish Fold mit geknickten Ohren.
Die Perserkatze hat eine viel zu kurze Nase!
ich würde diese Tieranzeigen dem Betreiber der Plattform melden, damit er sie löscht.
Weil sich nicht jeder daran hält und man Unwissenheit anderer ausnutzen will um Geld zu machen.