Welche Möglichkeit hat in Deutschland eine Oppositionspartei, die Politik der Bundesregierung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen?

3 Antworten

Das BVG hat es abgewiesen, weil die Gewaltenteilung nicht funktioniert.

Der dt. Staat ist dysfunktional.

Würde er funktionieren gäbe es keine Ampel oder gewissermaßen nicht diese Ampel...

Er funktioniert aber auch deshalb nicht weil niemand und besonders diese Bundesregierung nicht bereit ist sich an die Gesetze, die Verfassung usw. zu halten.

Schon alleine die zweigleisige und konkurrierende EU- und Bundespolitik ist nicht Verfassungskonform. Die EU helbelt ständig die dt. Verfassung aus.

Die Mentalität ist deshalbdementsprechend marodeurenhaft.

Es gibt sie ja auch. Aber man muss sich halt an Vorgaben halten und sie zu nutzen. Und das hat die AfD ja offensichtlich nicht


Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 20:52

Und wie heisst dieses Rechtsmittel?

Kwalliteht  28.08.2024, 20:58
@Schwuttcke

Nicht die Organklage an sich ist unzulässig. Beschäftige Dich einfach einmal mit dem juristischen Begriff einer unzulässigen Klage. Wichtigster Punkt dabei: Der Klagende bringt lediglich Anschuldigungen, jedoch keinerlei juristisch verwertbaren Belege für die Anschuldigungen.

Die AfD hat übrigens schon viele Organklagen geführt und in einigen auch recht bekommen.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 21:02
@Kwalliteht
Beschäftige Dich einfach einmal mit dem juristischen Begriff einer unzulässigen Klage.

Im Artikel von lto.de steht: "Unzulässigkeit fraglich"

Kwalliteht  28.08.2024, 21:50
@Schwuttcke

Für seine Meinungsäußerungen, welche häufig nicht als solche gekennzeichnet sind.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:09
@Kwalliteht

So ziemlich alles ist Meinungsäußerung, sogar die Urteile von Gerichten.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:28
@Kwalliteht

Doch. Urteile gründen sich auf Einschätzungen, also Meinungen von Menschen.

Sie kann eine abstrakte Normenkontrolle durchführen und somit Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Dazu braucht sie aber ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages. Ein Organstreitverfahren kann sie nur durchführen, wenn sie selbst in ihren eigenen Rechten verletzt ist. Die Fraktion kann zudem eine Verletzung von Rechten des Bundestages geltend machen. Die hier statthafte Klageart wäre ein Bund-Länder Streit. Das geht natürlich auch nicht, da die AfD in keinem Land regiert.


Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 21:09

Wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es also für eine Oppositionspartei in Deutschland keine Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Politik einer Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen.

Schestko  28.08.2024, 21:19
@Schwuttcke

Bei exekutiven Maßnahmen, wie hier, kommt nur ein Organstreitverfahren oder ein Bund-Länder Streit oder eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. All das setzt aber voraus, dass die Partei, Fraktion, das Land etc. in eigenen Rechten verletzt ist. Es gibt beim Bundesverfassungsgericht keine Popularklage, mit der man die Verletzung fremder Rechte als nicht Betroffener geltend machen könnte. Durch die Politik der offenen Grenze ist die AfD ja nicht in ihren Rechten als Partei verletzt, im Gegenteil sie profitiert davon ja sogar.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 21:30
@Schestko

Somit hat eine Oppositionspartei in Deutschland keine Möglichkeit, eine rechtswidrige Politik einer Regierung gerichtlich feststellen zu lassen, sprich die Regierung an Rechtsbruch zu hindern, sofern nicht ihre eigenen Rechte verletzt werden.

Kwalliteht  28.08.2024, 21:51
@Schwuttcke

Gerichte befinden nicht über Politik sondern über konkrete juristische Sachverhalte, wie zum Beispiel das Verfassungsgericht über Gesetze.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 21:56
@Kwalliteht

Das ist falsch, Beispiel Grüne:

"Sie erhoben 1983 eine Organklage, weil die Bundesregierung der Stationierung von US-Mittelstreckenraketen (Pershing-2-Raketen) ohne Gesetz zugestimmt hatte. Es ging ihnen nur darum, das vermeintliche Unrecht der Regierung feststellen zu lassen. Dennoch war die Organklage zulässig (Urt. v. 18.12.1984, Az. 2 BvE 13/83, Rz 81)."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bve1-18-afd-antraege-fluechtlingspolitik-begruendung-kritik

Schestko  28.08.2024, 22:24
@Schwuttcke

Das ist etwas anderes. Als Fraktion kann man im Wege des Organstreitverfahrens die Verletzung von Rechten des Bundestags geltend machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Regierung etwas beschließt, was eigentlich der Bundestag beschließen müsste. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Sicherung der Grenze ist die Aufgabe der Exekutive.

Kwalliteht  28.08.2024, 22:24
@Schwuttcke

Lies das Urteil von damals und das jetzige Urteil, da werden Dir einige Unterschiede bei den Begründungen auffallen.

Desweiteren sollte auch Dir bekannt sein, dass die Rechtssprechung einem ständigen Wandel unterliegt.

Hier mal ein schönes Beispiel vom Rechtsverständnis der AfD: https://www.youtube.com/watch?v=G2jYygMQVXU

Und hier noch eines: https://www.youtube.com/watch?v=CAQ2FKPvVW4 Besonders interessant wird es bei 20 Minuten und 30 Sekunden (geht dann ungefähr 45 Sekunden). Die AfD fordert von der Bundesregierung etwas, was diese überhaupt nicht darf. Und das bereits festgestellt in einem Organstreitverfahren, in dem die AfD gegen die Bundesregierung gewann.

Aber toll, wie die AfD und ihre Anhänger herumjammern, wie ungerecht sie doch behandelt werden. Austeilen können sie immer und überall, widerspricht man ihnen oder verlieren sie ... mimimimimi ...

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:33
@Schestko

Wenn die Sicherung der Grenze Aufgabe der Exekutive ist, warum hat dann die Executive die Grenze ab 2015 nicht gesichert?

Schestko  28.08.2024, 22:38
@Schwuttcke

Das ist alles bekannt und hat politische Gründe, nachzulesen in Robin Alexanders Buch „die Getriebenen.“ Die Schließung der Grenze war bereits beschlossen und die Bundespolizei war bereits auf dem Weg an die Grenze, um sie zu schließen, dann hat Merkel im letzten Moment den Befehl zurückgenommen, weil sie Angst hatte, dass die linksgrüne Presse sie dann zerreißt, wenn illegale Migranten mit Wasserwerfern und Tränengas zurückgehalten werden und diese Bilder in der Presse sind. Also wurde die „Willkommenskultur“ erfunden. Das ist aber eine inhaltliche Entscheidung, die nichts an der Zuständigkeit ändert. Der Bundestag hätte nur andere Gesetze beschließen können.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:45
@Schestko
Das ist alles bekannt und hat politische Gründe

Richtig. Es war also keine Entscheidung der Executive, sondern eine Entscheidung der Politik, die Grenzsicherung zu unterlassen. Und genau darin sah / sieht die Opposition einen Rechtsbruch. Daher meine Frage, welches Rechtsmittel der Opposition zur Verfügung steht, eine möglicherweise rechtswidrige Politik einer Regierung feststellen zu lassen, um eine Regierung am Rechtsbruch zu hindern.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:49
@Kwalliteht

Ich bin kein AfD-Anhänger, mir geht es hier um ein grundsätzliches Problem. Angenommen, die AfD regiert in fünf Jahren das Land und betreibt eine rechtswidrige Politik gegen Migranten. Dann muss es doch in einem Rechtsstaat für die Opposition ein Rechtsmittel geben, die Regierung am Rechtsbruch zu hindern. Und genau nach einem solchen Rechtsmittel habe ich gefragt.

Kwalliteht  28.08.2024, 22:52
@Schwuttcke

Gegen die Politik kannst Du nicht klagen, nur gegen konkrete Entscheidungen. Und Du als Kläger musst die Belege dafür heranschaffen. Und Du kannst davon ausgehen, dass das jeweilige Verfassungsorgan auch seine Beweise vorlegt.

Schwuttcke 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:52
@Schestko

Stimmt, dachte die Bundesregierung wäre Teil der Legislative.