welche kündigungsfrist muss der vermieter einhalten?


11.07.2024, 12:28

da der Vermieter nicht auf die Fristsetzung und auch auf das Schreiben des Anwalts nicht reagiert hat, hat er mir nun den Mietvertrag zum 01.10.2024 gekündigt.Mietvertrag begann am 01.09.2019, welche Kündigungsfrist gilt hier? 3 Monate oder 6 Monate?

5 Antworten

Wenn du schon einen Anwalt hast, befrag diesen. (das Datum ist falsch, ich denke mal du meinst den 26.07.) Wenn der Vermieter nicht reagiert hat, wird er auch auf ein weiteres Schreiben kaum reagieren. Beim Anwalt kannst du ja auch das Thema Mietminderung ansprechen. Vielleicht fällt dir bis dahin ja noch mehr ein. Unbedingt notieren, sonst vergisst man das wieder.

Der Kündigung kann man durchaus widersprechen, das können wir aber nicht beurteilen. Die Gründe für die Kündigung müssen doch bekannt sein, oder?


cornelia04 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 16:56

Das Datum ist schon richtig, der Anwalt hat ihn auch angeschrieben mit Fristsetzung bis 05.07.2024. Der Vermieter hat nicht geantwortet, seine Reaktion war die Kündigung des Mietvertrages mit der Begründung "Änderung angemessener wirtschaftlicher Veränderung. Die ergetische Sanierung des Wohnungebäudes Ihrer Wohnung in zwei Appartement machen diesen Schritt notwendig".

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cornelia04 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 17:01
@cornelia04

Sollte natürlich energetische Sanerung heissen.

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Eckengucker  11.07.2024, 18:34
@cornelia04

Das bedeutet er will so etwas wie kernsanieren. Wäre auch eine Möglichkeit der kündigung. Besprich das auf jeden Fall mit dem Anwalt. Das ist ein Knackpunkt.

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Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, allerdings braucht der Vermieter einen Grund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

cornelia04 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 16:59

Grund ist "Änderung angemessener wirtschaftlicher Veränderung. Die energetische Sanierung des Wohngebäudes Ihrer Wohnung in zwei Appartements machen diesen Schritt notwendig,"

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GGImmo  11.07.2024, 17:03
@cornelia04

Die energetische Sanierung des Wohngebäudes ist kein Kündigungsgrund. Allerdings kommt es auf die Art des Gebäudes an. Die Frage ist, ob Du bei einem derartigen Vermieter da überhaupt noch wohnen willst

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Noch 3 Monate. Ab dem 01.09.2024 wären es 6 Monate.

Mit welcher Begründung hat der Vermieter denn gekündigt?


cornelia04 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 16:47

Er hat zum 01.10.2024 gekündigt, also besteht doch der Mietvertrag dann 5 Jahre und 1 Monat, sehe ich das richtig? Der Grund ist "Änderung angemessener wirtschaftlicher Veränderung. Die energetische Sanierung des Wohngebäudes der Wohnung in zwei Appartements machen diesen Schritt notwendig." So hat er es begründet.

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anitari  11.07.2024, 16:50
@cornelia04

Die Kündigung ist aber vor dem 01.09.2024 zugegangen. Zu dem Zeitpunkt waren es noch keine 5 Jahre.

Ob die Begründung zulässig ist solltest Du evtl. fachlich prüfen lassen.

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Kündigungsfristen für Vermieter lauten:

Gemäß § 573c Abs. 1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • drei Monate bei bis zu fünf Jahren Mietdauer
  • sechs Monate bei bis zu acht Jahren Mietdauer
  • neun Monate bei einer Mietdauer über acht Jahren

Ja. Du must ihn auffordern und sagen das du wenn er die Heizung nicht fixt du sagen wir mal nur noch 80% der Miete zahlst bis er das gefixt hat