Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach dem 70er Schild?
Meiner Meinung nach gilt nach dem Schild 70.
Normalerweise wird das original Schild ja entweder durchgestrichen oder verdeckt. Da dies nicht der Fall ist behält das 70er Schild ja seine Gültigkeit?
Ich frage deshalb, weil ich ca. 50 - 100 Meter nach dem 70er Schild geblitzt wurde und das Amt nun behauptet die zulässige Höchstgeschwindigkeit wäre 50.
4 Antworten
Das 70er Schild ist fest montiert und das 50er ist ein Baustellenschild.
In meinen Augen hätte das 70er Schild durchgestrichen oder abgedeckt werden müssen.
In einem solchen Abstand wie hier gezeigt ist es in meinem Augen falsch beschildert.
Ich kann mir vorstellen das ein Einspruch Erfolg haben könnte
70, steht doch da klar und deutlich, und für alle zu sehen.
Widerspruch einlegen und genau dieses Bild mit einreichen. Es gilt das letzte Schild, an dem du vorbeigefahren bist, und das besagt eindeutig, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h ist. Wenn es ungültig wäre, hätte es entfernt oder abgedeckt werden müssen.
Ich frage deshalb, weil ich ca. 50 - 100 Meter nach dem 70er Schild geblitzt wurde und das Amt nun behauptet die zulässige Höchstgeschwindigkeit wäre 50.
Da irrt das Amt. Da würde ich defintiv Einspruch erheben und diesen unter Beilage des Fotos entsprechend begründen.
Ich würde auch sinngemäß dazu schreiben: Sollte meinem Einspruch nicht stattgegebene werden, würde ich mich leider genötigt fühlen, den Fall einem Fachanwalt zu übergeben.