Welche Abfindungshöhe bei Aufhebungsvertrag?
Hallo, ich bin seit 3 Jahren als Key Account Manager bei einem Unternehmen mit ca. 1000 Mitarbeitern angestellt. Heute wurde mir ein Aufhebungsvertrag "angeboten". Ich möchte eigentlich nicht dass das Beschäftigungsverhätlnis endet, sehe aber keine Basis für eine Zusammenarbeit mehr, da der Arbeitgeber mich kündigen möchte. Abmahnungen habe ich keine und mein Vorgesetzter hat mir auch mitgeteilt, dass man mich nicht so einfach kündigen kann.
Die angebotenen Abfindungshöhe liegt bei etwas unter einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Da ich keine Abmahnungen habe und man mir auch nicht so einfach kündigen kann und ich aktuell auch keine neue Stelle in Aussicht habe und eventuell noch eine Sperre beim ALG 1 befürchten muss, finde ich das sehr wenig.
Liege ich hier falsch oder welche Abfindungshöhe sollte ich verlangen? Eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht.
5 Antworten
da der Arbeitgeber mich kündigen möchte
... mir kündigen ...
Die angebotenen Abfindungshöhe liegt bei etwas unter einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Finde ich angemessen; zumal es meinen Wissens nach keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt.
Das ist viel zu wenig. Es reicht ja noch nicht einmal, um die dreimonatige Sperre beim ALG1 zu ueberbruecken.
Da du schon lange Kuendigungsschutz hast, kann man dir nur kuendigen, wenn du dir ordentlich was zu Schulden kommen laesst. Das weiss dein Arbeitgeber. Also muss er es sich ordentlich was kosten lassen, wenn er dich loswerden will. Die Abfindung sollte daher schon deutlich ueber 3 Monatsgehaeltern liegen.
....Google sagt:
Die Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag kann frei verhandelt werden. Eine gesetzliche Regelung besteht nicht. In der Praxis einigt man sich oft auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von einer halben Bruttomonatsvergütung pro Beschäftigungsjahr.
Der Faktor 0,5 wird oft als Durchschnittswert angegeben, ist aber nur bei langfristigen Arbeitsverhältnissen angemessen.
In deinem Fall ist mit einer Sperre von 3 Monaten beim ALG1 zu rechnen, da wären 1,5 Monatsgehälter eindeutig zu wenig.
Selbst mit 3 Monatsgehältern hast Du noch Einbußen, da höhere Steuern anfallen
Ich würde nichts unter 5-6 Monatsgehältern akzeptieren - aber auch nur, wenn ich schon einen neuen Arbeitgeber in Aussicht habe.
Nach gerade mal 3 Jahren kann man nicht die Welt an Abfindung verlangen. Den Aufhebungsvertrag würde ich nicht unterschreiben, aus diesem erfolgt eine Sperre für ALG.
Wenn sie dich kündigen möchten, dann sollen sie dich fristgerecht kündigen.
Wenn sie dich kündigen möchten, dann sollen sie dich fristgerecht kündigen.
Man kann nicht jemanden kündigen. Nur jemandem.
Find ich jetzt irgendwie lustig! "meines Wissens nach" ... just saying
Man kann "mich kündigen" (nämlich die Person oder "mir kündigen" (nämlich den Vertrag)