Weihnachtsgeld bei Minijob?

3 Antworten

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Midijob sagt etwas über Gehalt (weniger als 1300 Euro brutto), Teilzeit etwas über die wöchentliche Arbeitszeit (weniger als Vollzeit, also in der Regel weniger als 40 Wochenstunden).

Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast du nur, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten ist. Ansonsten ist es Goodwill des Arbeitgebers, ob er etwas zahlt.


Familiengerd  11.12.2019, 12:39
Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast du nur, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten ist.

... oder wenn der Arbeitgeber "freiwillig" den anderen Arbeitnehmern Weihnachtsgeld zahlt (arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG) oder wenn das Geld aufgrund einer betrieblichen Übung gezahlt wird.

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Tanyatanya801 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 21:41

Also das heißt midijob ist egal wieviel stunden man arbeitet pro woche hauptsache nicht über 1300€ brutto pro monat? Und teilzeit nur weniger wochenstunden wie Vollzeit?

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HappyMe1984  10.12.2019, 21:44
@Tanyatanya801

Genau. "Midijob" bedeutet aber vor allem, dass man bei mehr als 450 und weniger als 1300 Euro etwas geringere Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer zahlen muss. Je näher man an die 1300 Euro dabei herankommt, desto mehr nähert man sich auch den "normalen" Beiträgen. Ist letztendlich vor allem dafür gedacht, dass man beim Wechsel vom Minijob in "ein bisschen mehr" nicht direkt die volle Abgabenlast blechen muss und es sich somit trotzdem lohnt, etwas mehr zu arbeiten.

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Schau mal in deinen Arbeitsvertrag was dort steht, wenn dort nichts steht haste schlechte Karten.

wenn es einen Tarifvertrag gibt ist das dort drin geregelt.

sonst kann man nur sagen wurde im Betrieb wo man arbeitet über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt könnte man einen Anspruch haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tanyatanya801 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 21:37

Nein steht nicht drauf über Weihnachtsgeld... :(

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Familiengerd  11.12.2019, 12:51
@Tanyatanya801

Arbeitgeber zahlen Weihnachtsgeld (das gilt auch für das Urlaubsgeld) insofern "freiwillig", als es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Das bedeutet aber nicht, dass es nicht andere Rechtsgründe geben kann, die den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichten: etwa Bestimmungen nach dem Einzelvertrag, einem anzuwendenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung (wenn es denn einen Betriebsrat gibt) oder einer Betriebsordnung, nach dem Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG, dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG, aufgrund einer "betrieblichen Übung".

Wenn im Arbeitsvertrag nichts zu einem Anspruch auf Weihnachtsgeld steht: Erhalten andere Beschäftigte des Betriebs (etwa Vollzeitkräfte) Weihnachtsgeld?

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Ob du Weihnachtsgeld bekommst entscheidet der Chef bzw. der Tarifvertrag.

schau ob was in deinem Arbeitsvertrag steht


Familiengerd  11.12.2019, 12:43

Das "entscheidet der Chef" nur insofern, als es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt.

Aber neben einer Verpflichtung nach einem von dir bereits erwähnten Tarifvertrag (sofern einer anzuwenden ist) oder dem Arbeitsvertrag kann es noch eine Reihe anderer Rechtsgründe geben, die den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichten können (etwa Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, betriebliche Übung).

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