Automatischer Wechsel von Minijob zum Midijob?

1 Antwort

Da vereinbart der Arbeitgeber natürlich eine Vertragsänderung - der AG muß ja beim Midijob sämtliche Sozialabgaben einbehalten und abführen:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.

Wich­tig zu wis­sen:

Sobald der Minijobber mit der Arbeit anfängt, muss der Arbeitgeber beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und um welche Art, kurzfristig oder 450-Euro. Auch wenn sich der Minijob ändert, ist eine neue Einschätzung fällig. Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Woher ich das weiß:Recherche