Zwei 450 Euro Jobs/Midijob und Minijob kombinieren?
Hallo, und zwar habe ich bald die Möglichkeit mit 2 separaten 450 € Jobs zu beginnen (in beiden die vollen 450 zu verdienen) und wollte sicher gehen ob ich das richtig verstanden habe: Wenn die Summe des Verdienstes mehrerer Minijobs 450 € übersteigt, ist diese abgabepflichtig und befindet sich dann in der Gleitzone. In der Gleitzone werden dann von 451 bis 1300 € äquivalent zum Steigenden Wert, die Abgaben errechnet.
Nun, angesichts dieser Tatsachen scheint mein Vorhaben nicht das lukrativste zu sein, dennoch habe ich nicht eine große Wahl aufgrund mangelnder Stellen in meiner Nähe, weswegen ich das beste daraus machen möchte.
Mir scheint es hier nun 2 Möglichkeiten zu geben:
- Ich übe 2 x 450 € Jobs wie oben beschrieben aus, diese werden addiert und aus deren Summe werden dann die Abgaben berechnet (900 - 155,97 = 744,03 €)
- Ich übe einen 450 € Job (versicherungsfrei) und einen Midijob (mindestens 451 €) aus. Dies führt dazu, dass ich nur Abgaben für den Midijob zahlen muss (451 - 45,40 = 405,60€)
Offensichtlich scheint letzteres wesentlich besser zu sein (falls die Rechnung überhaupt stimmt), aber wie oben schon genannt habe ich zur Zeit nur diese zwei Stellen die als Minijob ausgeschrieben sind. Bevor ich meine zukünftigen Chefs nun über mein Vorhaben in Kenntnis setze, würde ich mich gerne noch mal ausgiebig vergewissern ob meine Gedankengänge schlüssig und den Gesetzen entsprechen sind. Wie gängig ist das aus einem Minijob ein Midijob zu machen und was würde dagegen sprechen für den Arbeitgeber? Denkt ihr ich sollte sie überhaupt darauf ansprechen oder doch einfach die erste Option wählen?
Wie man meiner Ausdrucksweise eventuell entnehmen mag, bin ich ein blutiger Anfänger im Arbeitsmarkt und würde mich sehr über Tipps und Ratschläge von erfahrenerenMenschen freuen.
Vielen Dank im Voraus und noch einen angenehmen Tag euch.
3 Antworten
2 Minijobs deren Gesamteinkommen über 450 Euro liegen werden so beide zu sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Jobs. Sozialabgaben liegen bei 20 % (keine Abrechnung auf Midijob mit reduzierten Sozialabgaben ) + ca. 55 Euro Lohnsteuer ( Klasse VI bei einem der Minjobs )
Wohingegen ein Midijob + ein Minijob nebeneinander möglich sind.
Wieviel wäre das dann Netto was für mich übrig bleibt bei 2x450?
Was ist denn momentan deine Hauptbeschäftigung???
Infos findest du bei der minijob-zentrale.de unter 450-Euro-Minijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
wie z.B.: Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs!!!
wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für MidijobberEin Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Gruß siola55
Besteht keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausgeübt werden. Der gesamte monatliche Verdienst darf jedoch durchschnittlich 450 Euro nicht überschreiten. Liegt der Verdienst insgesamt über als 450 Euro im Monat, sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig zur Krankenkasse zu melden.
Auch die Versteuerung der Einkommen kann im Fall der Überschreitung der Verdienstgrenze nicht mehr pauschal mit 2 Prozent wie im Minijob erfolgen. Vielmehr wird das Einkommen nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen vorgenommen. Alternativ kann eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent gewählt werden. Hierzu berät das zuständige Finanzamt.
Wird hingegen wie unter 2. angeführt, in einem Job der regelmäßige Monatsbetrag in Höhe von 450 Euro und somit auch die 5.400 Euro im Jahr überschritten, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich (450,01 Euro bis 1.300 Euro), dem sogenannten Midijob vor.
Midijobber müssen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sie sind aber dennoch in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Ihre Beitragsanteile richten sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert. Die Berechnung der Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mit dem Übergangsbereichsrechner vorgenommen werden.
Neben einem versicherungspflichtigen Midijob kann ein 450-Euro-Minijob ausgeübt werden.
Viele Grüße, Ihr Team der Minijob-Zentrale