Wegen Unverhältnismäßigkeit gegen Hausverbot vorgehen?

9 Antworten

Deine Beschreibung ist leider nicht nachvollziehbar!
ich habe jetzt bei einem Unternehmen Deutschlandweit Hausverbot.....
....wurde mir von der Polizei vorgeworfen ich würde ja möglicherweise Autos beschädigen.

Ein Hausverbot kann nur durch das Unternehmen verhängt werden.

Welche Rolle spielt die Polizei bei dieser Geschichte?

Du schreibst:

Jetzt würde mich interessieren obs möglich ist, wegen Unverhältnißmäigkeit gegen das Hausverbot vorzugehen.

Nein. Hier entscheidet ganz alleine wer sich auf dem Firmen-Parkplatz aufhalten darf.

Allerdings ist für mich nicht nachvollziehbar, warum dir jemand ein Hausverbot erteilen sollte, nur weil du auf dem Kundenparkplatz auf deine Kollegen wartest, die dort arbeiten.

Wäre sicher auch keine gute Werbung für das Unternehmen, das du offensichtlich auch nicht nennen möchtest. Warum eigentlich nicht?

Bevor ein Hausverbot erteilt wird, gibt es erfahrungsgemäß eine mündliche Aufforderung den Parkplatz zu verlassen.

Die Polizei kann bei Verstößen gegen das verhängte Hausverbot hinzugezogen werden.

Was die Polizei nicht kann, ist Hausverbote im Namen des Unternehmens verhängen.

Detaillierte Informationen, wie Uhrzeiten und ob der Parkplatz auch von anderen Kunden zu dieser Zeit genutzt wurde fehlen ebenfalls.

  • Wer hat dir Hausverbot erteilt?
  • Warum hast du ein Hausverbot erhalten?
  • Dürfen grundsätzlich keine Radfahrer ihr Rad auf dem Parkplatz abstellen?

Die Polizei hätte dich auch zunächst aufgefordert den Bereich zu verlassen, bevor sie dir ein Platzverbot über 24 Stunden erteilt.

In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung!

Dies bedeutet: Dem Beschuldigten muss das Vergehen nachgewiesen werden. Was in Zukunft sein könnte weiß auch die Polizei nicht. Die Tatsache, dass auf einem Kundenparkplatz auch Fahrzeuge beschädigt werden können, begründet einen Platzverweis jedenfalls nicht.

Für eine realistische Bewertung hat deine Beschreibung zu viel Spielraum für Spekulationen.

Nein, ein Unternehmen kann wie jede Privatperson auch ein Hausverbot erteilen selbst ohne Angabe von Gründen. Der Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks hat das Hausrecht und entscheidet allein wer sein Grundstück betreten darf und wer nicht. Verstößt Du gegen das Hausverbot erfolgt eine Anzeige gegen Dich.


miraaculix 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 08:43

Ja, aber wenn das Hausverbot komplett unverhältnißmäßig ist kann ich doch sicher dagegen vorgehen oder?

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Vanaheim  04.07.2024, 09:29
@miraaculix

Kannst oder willst Du es nicht begreifen ?

Es braucht nicht einmal einen Grund Dir ein Hausverbot zu erteilen.

Deine Nase gefällt nicht, Hausverbot.

Es gibt keine "Unverhâltnismäßigkeit".

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Da stellen sich mir mehrere Fragen:

1. Öffentlich zugänglich? - aber vielleicht doch Privatgrund und nicht für die Öffentlichkeit gedacht?? Das gibt es! Ein Zaun ist nicht zwingend erforderlich. Da genügt ein Hinweis.

2. Hast du durch Dein Abstellen des Rades andere behindert? Oder dein Rad so geparkt, das die Gefahr bestand, das Du Autos beschädigst?

Und 3. : was hast du tatsächlich angestellt??


TheMonkfood  04.07.2024, 08:51

Alles irrelevant. Hausverbot ist Hausverbot. Grund kann auch einfavh nur sein, dass dem Hausherrn das Fahrrad nicht gefallen hat.

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minimax11  04.07.2024, 11:17
@TheMonkfood

Oder die Nase des Fragestellers. . das Hausrecht hab ich auch nicht angezweifelt. Sondern nach Erklärungen gesucht, die dem FS vielleicht einleuchten könnten.

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TheMonkfood  04.07.2024, 11:55
@minimax11

Für den FS ist wichtig zu wissen, dass er rechtlich absolut gar nichts gegen ein Hausverbot tun kann, egal für wie ungerechtfertigt er es hält.

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miraaculix 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 08:45

Ich hab halt tatsächlich nur das gemacht, was ich beschrieben hab. Klingt unglaubwürdig, ist aber tatsächluch so

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Ich werde irgendwie auch nicht das Gefühl los, dass die Geschichte nicht stimmt oder dass zumindest wesentliche Teile fehlen.

Also du standest mit dem Fahrrad auf dem Parkplatz (war das am Fahrradständer oder in einer Auto-Parkbucht?) und dann kam völlig unvermittelt ein Streifenwagen der Polizei angefahren und die Polizisten haben behauptet, du würdest Autos zerkratzen, obwohl du nur unschuldig in der Gegend rumgestanden bist? Und dann sind die Polizisten mit dir zum Filialleiter gegangen, haben ihm die Situation geschildert und du konntest es nicht aufklären, indem du die Namen der Freunde genannt hast, auf die du wartest? Und vielleicht wurden dann noch Fotos von dir gemacht, damit man allen anderen Filialen in Deutschland mitteilen kann, wer da jetzt Hausverbot hat?

Ist das denn ein Unternehmen, wo du Wert drauf legst, dass du es betreten darfst? Bzw. ist es überhaupt ein Unternehmen, was man als Außenstehender betreten darf oder ist es z.B. ein Fabrikgelände, wo man zwar auf den Parkplatz fahren, aber nicht ins Gebäude reingehen darf?

Wobei, eigentlich sind die ganzen Fragen hinfällig. Wie die anderen schon sagen: In dem Fall greift das Hausrecht. Der Verantwortliche kann dir auch völlig grundlos ein Hausverbot erteilen und du musst dich daran halten.

Ich nehme hier mal an, daß Du Deinen "Drahtesel" auf einem für PKWs vorgesehenen Parkplatz abgestellt hast.

Stimmt meine Annahme, dann hättest Du das nicht tun dürfen, denn für so etwas gibt es Fahrradständer oder man lehnt sein Gefährt irgendwo an, wo es nicht verboten ist.

Fakt ist: Wenn der Parkplatz zum Gelände des Unternehmens gehört, dann hat dieses als Inhaber des Hausrechts auch das Recht, Dir Hausverbot zu erteilen. Ob dies verhältnismäßig war oder nicht, ist dabei irrelevant! Ich halte die Maßnahme in Deinem Fall zwar schon für etwas überzogen, aber ich sehe keine Möglichkeit für Dich, etwas dagegen zu tun.