Abgemeldetes Auto auf Privaten Parkplatz?
Hallo!
Ich hätte folgende Frage: da ich für einige Monate wegfahren möchte, würde ich für diesen Zeitraum auch mein Auto abmelden wollen.
Nun steht die Frage offen, ob ich mein Auto auf einem privaten Parkplatz, den ich dafür gegen einen gewissen Betrag anmieten möchte, ohne Zulassung abstellen kann?
Dieser Parkplatz ist gekennzeichnet mit „Privatparkplatz des Eigentümers ...“, befindet sich aber direkt neben einer öffentlichen Straße, er ist umzäunt, aber die Tür zum Tor ist meistens offen und damit ist der Parkplatz theoretischer Weise offen zugänglich. Noch dazu befinden sich auf dem Parkplatz auch andere Autos.
Ich habe versucht im Internet dazu Informationen zu finden, aber die Antworten waren nicht eindeutig, da es auf einigen Seiten hieß, so ein Parkplatz wäre auch Teil eines öffentlichen Verkehrsraumes, da es keine Garage o.ä. sei. Auch die Antwort des Bürgerbüros war darauf nicht ganz eindeutig.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
5 Antworten
Hallo,
dann gilt er auch als "Befriedetes Besitztum", denn Zaun und Tor machen ja deutlich, das der Eigentümer nicht jeden da haben will.
Und wieso war die Antwort des Bürgerbüros nicht eindeutig ??
Das sind doch die "Raubritter" die dir dann eine Knolle verpassen.
Am besten mietest du dir eine Garage,damit umgehst du alle Fallstricke und der Wagen steht da auch besser.
Wenn sich der Parkplatz auf einem Privatgrundstück befindet, darfst Du das Auto auch abgemeldet dort abstellen, wenn der Vermieter des Parkplatzes diesem Vorhaben vorher auf Anfrage ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich. Du dürftest also nicht mit dem abgemeldeten Fahrzeug dort fahren. Keinen Meter.
Aber abstellen ist mit Absprache des Vermieters/Eigentümers kein Problem.
Auf einem Privatparkplatz kannst du deinen PKw auch unangemeldet abstellen. Sicherheitshalber würde ich bei der zuständigen Polizeiwache vorbeifahren und über deine längere Abwesenheit Bescheid geben.
Auf einem Privat Gelände ist das Abstellen eines Autos ohne Zulassung prinzipiell kein Problem.
Solange wie in diesem Fall das Grundstück umfriedet ist und der Eigentümer damit einverstanden ist, ist das kein Problem.
Das ist so nicht richtig.