Asbest in Mehrfamilienhaus entdeckt?

4 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt
Unter dem Laminat sitzen Fliesen, ihr Kleber ist asbesthaltig.

Kommt vor, ja. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass das in anderen Einheiten auch der Fall sein muss.

Was ist nun zu tun?

Äh - inwiefern? Wir denn bei dir in der Einheit ebenfalls gearbeitet? Ansonsten ist das Asbest gebunden, und bleibt es auch, solange man es nicht durch Bearbeitung herauslöst.

Eine Wohnung im Haus hat einen Wasserschaden erlitten, hier ist schon die Wohnung von Handwerkern professionell mit Schutzhüllen verkleidet worden.

Und?

Soll ich mich bei meinem Mieter melden oder besser ausziehen?

Also erstens geht es wohl um deinen Vermieter, und zweitens - wozu? Und wohin willst du ziehen? Lass die Handwerker ihre Arbeit machen, halte Fenster und Türen geschlossen (dürfte im Winter ja eher die Norm sein), fertig.

So lange du die Fliesen nicht raus reist, ist alles in Ordnung. Das Asbest ist in dem Kleber gebunden und kommt da nicht von alleine raus.

Erst wenn du anfängst dran rum zu meißeln oder zu bohren werden die Fasern frei gesetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachkunde durch entsprechende Ausbildung Lehrgänge

DasKennIch 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 15:24

Ja, schon aber wie sieht es aus mit Sport, Bewegungen, mir fallen in der Küche Flaschen aus der Hand oder mal ein Topf nach unten, es gibt schon Materialeinwirkungen durch mich, ich lebe und bewege mich in der Wohnung. Die Fliesen in der Küche sind auf jeden Fall asbesthaltig und ein Problem, werden in hier und da in Mitleidenschaft gezogen.

FordPrefect  26.11.2024, 15:26
@DasKennIch
Die Fliesen in der Küche sind auf jeden Fall asbesthaltig

Nein, das ist Quatsch. Fliesen sind aus Keramik, das hat mit Asbest rein überhaupt nichts zu tun. Der Kleber kann ggfs. asbesthaltig gewesen sein, aber an den kommt man auch nicht heran, solange man den Fliesenboden nicht gewaltsam herausbricht.

JayCeD  26.11.2024, 15:27
@DasKennIch

Wenn dann ist der Fliesenkleber asbesthaltig und nicht die Fliesen. Ich war Jahre lang als Asbestgutachter tätig. Es besteht keine Gefahr, so lange die asbesthaltigen Komponenten nicht mechanisch beschädigt werden.

Auch nicht wenn dir in der Küche mal was runter fällt.

DasKennIch 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 15:29
@DasKennIch

Die Fugen sind aus schwarzem Material, das ist doch der Kleber, der Zwischenraum?

DasKennIch 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 15:30
@JayCeD

gut, das ist schon beruhigender. Also kann ich meine Tollpatschigkeit weiter ausleben, ja?

JayCeD  26.11.2024, 15:30
@DasKennIch

Der Kleber ist unter den Fliesen. In den Fugen ist Mörtel.

DasKennIch 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 15:34
@DasKennIch

kann ich trotzdem zur Sicherheit nach so einem Test verlangen beim Vermieter?

DasKennIch 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 15:34
@DasKennIch

ich möchte eine gesunde und ordentliche Wohnung haben. Das ist keine Wohlfühlqualität.

JayCeD  26.11.2024, 15:40
@DasKennIch

Verlangen kannst du was du willst. Der Vermieter muss nur nichts unternehmen, weil nicht davon auszugehen ist, dass von der Bausubstanz eine Gefahr ausgeht.

Für ein bis zwei tausend Euro, kannst du dir selbst einen Gutachter kommen lassen der Materialproben nimmt und vielleicht eine Raumluftmessung durchführt.

Wobei die normale Hintergrundbelastung bis zu 200 Asbestfasern pro Kubikmeter beträgt. Das hast du selbst wenn du in den Bergen spazieren gehst weil Asbest auch natürlich im Gestein vorkommt und bei der Verwitterung freigesetzt wird.

Du kannst Dich erkundigen, ob die Firma einen TRGS-519-Schein hat. Ansonsten muss eine entsprechende Firma mit TRGS-519-Schein den Asbest sachgerecht entfernen, bevor die Handwerker die Rohre reparieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn jemals der Küchenboden erneuert werden soll und man weiß schon, dass der Kleber darunter Asbest enthält, dann verlegt man einen neuen Boden einfach darüber.

Du musst nicht in Panik verfallen. In Deiner Wohnung passiert Dir nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

DokiRenault  17.12.2024, 03:15

Falsch. Für Asbest gilt ein Überdeckungsverbot.

DokiRenault  17.12.2024, 09:30
@bwhoch2

Haftbar ist der Bauherr, der es so eingebaut hat und ggf. auch noch der Handwerker, der es ausgeführt hat.

Wenn der Nacheigentümer oder ein späterer Handwerker den Asbest freisetzt und den Voreigentümer auf Schadenersatz verklagt, dann kann das sehr schnell teuer werden. Da kommen dann nicht nur die Dekontaminationskosten der betroffenen Räumlichkeiten hinzu, sondern sowohl die körperliche Belastung, aber vor allem die geistige und seelische Belastung, dass man in ein paar Jahrzehnten vielleicht doch Lungenkrebs bekommt, hinzu.

Der ursprüngliche Verursacher bzw. Unfallwegbereiter ist dann für den Rest des Lebens des Betroffenen für dessen aus dem Asbestunfall entstandenen Gesundheitskosten schadensersatzpflichtig, was noch einmal sehr teuer werden kann, wenn der Betroffene eine Asbestkrankheit entwickelt. Und bei Straftaten bzw. vorsätzlichem Handeln zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

bwhoch2  17.12.2024, 10:04
@DokiRenault

Das klingt alles sehr dramatisch. Und jetzt stelle ich mir die vielen Millionen Laien vor, die irgendwann mal an eine Wohnung geraten, die sie für sich renovieren wollen und dann feststellen, dass dort ein hässlicher Boden aus den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlegt ist. Einfache Maßnahme: Neuen Boden drüber legen. Es haben viele auch schon so einen alten Boden rausgerissen, ohne daran auch nur im Entferntesten zu denken, dass diese Arbeit äußerst gefährlich für sie ist.

Ok, sie rühren den Boden nicht an, legen aber, weil der alte gut als Untergrund taugt, einen neuen Belag drüber.

Irgendwann kommt die Wohnung wieder in andere Hände und es wird ein Handwerker beauftragt. Dieser kennt sich aus und informiert seinen Auftraggeber, dass unter dem zu entfernenden Belag noch ein alter Asbest-Boden liegt. Wird nun dieser Handwerker den Voreigentümer auf Schadensersatz verklagen? Vermutlich nicht. Man wird ihm vorhalten, dass er als Profi schließlich wissen muss, dass in so alten Gebäuden auch Asbest verbaut sein könnte.

Der Neueigentümer könnte den Verkäufer der Wohnung verklagen, weil er ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat. Der Verkäufer wird sagen, dass er keine Ahnung hatte. Ich glaube, auch diese Klage würde wohl ins Leere laufen.

Da müsste man schon wirklich beweisen können, dass jemand mit voller Absicht einen alten asbesthaltigen Boden unter einem neuen Belag "versteckt" hat. Solange sich ein Laie auf Nicht-Wissen berufen kann und das auch glaubhaft machen kann, wird es schwierig, Vorsatz nachzuweisen.

DokiRenault  17.12.2024, 10:15
@bwhoch2

Stimme zu, aber wie bei vielen Sachen im Leben reicht es, nur einmal daneben zu treten. Bei heutigen, unsachgemäßen Sanierungen wüsste man das später ziemlich sicher, dass das nach dem Asbestverbot gemacht wurde. Das ist jetzt auch schon 30 Jahre her.

Ich würde mir, meinem Nacheigentümer und so manchen arglos arbeitenden Handwerkern, die man leider immer wieder hat, den Mist jedenfalls nicht zumuten wollen.

bwhoch2  17.12.2024, 11:36
@DokiRenault

Das wollen wir auch nicht. So haben wir bspw. den Abbruch einer Fassadenverkleidung aus Eternitplatten aus den 70ern vor uns. Es geht um eine Hausseite (zwei Etagen + Giebelwand). Gerüstaufbauen, selbst Schutzanzug anziehen und auch Atemschutz und dann Stück für Stück die kleinen Platten abnehmen. Selbst wäre man wohl geschützt, aber was würden die Nachbarn sagen? Die will man auch nicht in Gefahr bringen. Deshalb haben wir eine Fachfirma beauftragt, die entsprechende Zertifikate hat und die weiß, wie man damit umzugehen hat bis hin zur fachgerechten Entsorgung.