Wasserschaden?

4 Antworten

Mängel in der Mietwohnung

Im Laufe des Mietverhältnisses bleibt es nicht aus, dass Mängel in der Wohnung auftreten. Denn selbst bei vorbildlicher Pflege und Durchführung der erforderlichen „Schönheitsreparaturen“ kann es passieren, dass Leitungen kaputt gehen oder sich Wasserflecken bilden.

Du schreibst:

2 x habe ich es dem Vermieter gemeldet, aber es wurde nur geschaut und gesagt, ich solle den Fleck im Auge behalten. 

Das halte ich ehrlich gesagt für eine Frechheit deines Vermieters. Schließlich.

Es handelt sich hier offensichtlich um einen Wasserschaden, der durchaus durch die Sanierungsarbeiten in der Wohnung über dir entstanden sein kann.

Wer den Wasserschaden letztendlich verursacht und zu verantworten hat, ist im Bezug auf deine Gewährleistungsansprüche völlig egal.

Das die Schadstelle inzwischen getrocknet ist, ändert nichts daran, dass der Mangel durch den Vermieter abgestellt werden muss.

Seitdem wächst dieser Fleck, er ist aber nicht nass.

Hast du das den Fleck durchgehend mit Fotos dokumentiert?

Wenn die Feuchtigkeit durch die Decke eindringen konnte, heißt: Auch wenn die Oberfläche der Decke inzwischen abgetrocknet ist, kann es im Inneren der Decke durchaus noch feucht sein.

Der trockene Fleckt wird sich kaum noch verändern.

Du kannst Folgendes machen:

Zeichne mit einem Bleistift die Konturen des Flecks nach. Wird der Fleck größer, wird gut sichtbar, wo der Fleck zugenommen hat und in welche Richtung er sich weiter ausbreitet.

Meine persönliche Meinung ist:

Tue deinem Vermieter den Gefallen und beobachte den Fleck noch eine Woche.

Egal, ober sicher der Fleck vergrößert, oder sich nicht mehr verändert. Nach Ablauf der Beobachtungsphase teilst du deinem Vermieter das Ergebnis deiner Beobachtung mit.

Tipp:

Als Mieter musst du nicht über Kenntnisse eines Sachverständigen verfügen um Wasserschäden realistisch bewerten zu können.

Die Rechtslage

Der Wasserfleck stellt einen Mangel an der Mietsache (Wohnung) dar. Für die Mängelbeseitigung ist der Vermieter verantwortlich.

Der Vermieter wiederum kann dem ihm erstandenen Schaden gegenüber dem Nachbarn über die geltend machen.

Hat der Nachbar eine Firma beauftragt würde der Auftraggeber (Nachbar) Ansprüche gegen den Auftragnehmer (Firma) geltend machen können.

Wichtig ist es, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Das sieht der Gesetzgeber so vor. Hierdurch soll dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, den Mietvertrag erfüllen zu können.

Nach Ablauf der gesetzten Pflicht, befindet sich der Vermieter im Verzug.

Neben umfangreichen Informationen zum Thema, findest du hier auch eine Muster-Mängelrüge.

https://www.mieterschutzbund.de/wp-content/uploads/Maengel.pdf

Wichtig ist, dass die Formulierung 1:1 übernommen wird. Änderungen und eigene Interpretationen führt häufig zu unzulässigen Klauseln.

Dein Rechtsanspruch gegen den Vermieter besteht aus der Renovierung deiner Decke. Dein Vermieter soll dir einen Termin für die anstehenden Malerarbeiten nennen.

Mit welchem Messgerät wurde gemessen ob der Fleck nass ist?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sachverständiger für Schimmelpilz im Wohnungsbau

Kasimirana 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 08:23

Es wurde nicht gemessen, nur per Hand getestet, finde ich auch nicht in Ordnung!

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Schriftlich was an Vermieter, Hausverwaltung und Eigentümer über dir schicken mit der Aufforderung den Schaden zu beheben und einen Gutachter zu beauftragen der den Schaden erstmal prüft und bewertet. Da ist wohl was undicht über dir und muss repariert werden. Die Firma die das installiert hat sollte ebenfalls informiert werden das sie prüft wo der Schaden liegt.

Bestehe darauf, dass dieser Schaden ordnungsgemäß untersucht und in einer angemessenen Frist beseitigt wird.

Mache das ganze schriftlich, damit Du auch einen Nachweis hast.