Was würdet ihr vor dem Tod der eigenen Mutter klären?

3 Antworten

Klärungen sollten stattfinden, ehe man am Sterbebett liegt. Auch Testamentfragen, Bestattungsfragen - mir half die Wahrheit aus der Sicht Gottes, das wäre ein Thema.

Den Versandhändler musst Du nicht bezahlen, das sind persönliche Schulden von ihr.

Ich wünsche Euch einen guten Weg.


HeleneSagt  27.09.2024, 21:25

@musso

Im rechtlichen Sinne gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen lebenden und verstorbenen Personen, vor allem in Bezug auf Verpflichtungen und Rechte. Für ein Kind lässt sich das so erklären:

Lebende Person

Eine lebende Person ist jemand, der noch hier ist und existiert.

Diese Person hat eigene Rechte und Pflichten. Zum Beispiel: Wenn deine Mutter lebt, muss sie selbst für ihre Schulden aufkommen, wie etwa für Rechnungen bei einem Versandhändler. Niemand anders muss für sie zahlen, solange sie lebt, weil das ihre Verantwortung ist.

Verstorbene Person

Wenn eine Person verstorben ist, bedeutet das, dass sie nicht mehr hier ist. Ihre Verpflichtungen und ihr Besitz bleiben aber zunächst noch bestehen.

Dann gibt es den sogenannten Nachlass, also alles, was der verstorbenen Person gehört hat – das können Geld, Schulden, aber auch Erinnerungsstücke oder Möbel sein.

Die Erben (also die Kinder oder andere Verwandte) müssen sich dann darum kümmern, was mit den Dingen und Schulden passiert. Wenn man das Erbe annimmt, muss man sowohl das Geld als auch die Schulden der verstorbenen Person übernehmen.

Einfache Erklärung für ein Kind:

Solange deine Mutter lebt, gehören ihr die Dinge und sie muss sich um ihre Sachen selbst kümmern, wie zum Beispiel das Bezahlen von Rechnungen. Wenn sie stirbt, dann müssen die Menschen, die ihr am nächsten stehen (wie ihre Kinder), entscheiden, ob sie ihr Geld und ihre Dinge übernehmen wollen, aber auch, ob sie ihre Schulden bezahlen wollen. Wenn man das Erbe nicht will, kann man sagen: "Ich nehme es nicht", und dann muss man auch die Schulden nicht bezahlen.

Zunächst einmal tut es mir sehr leid zu hören, dass deine Mutter so schwer erkrankt ist. Deine Situation ist emotional und auch finanziell sehr belastend. Es ist verständlich, dass du dir darüber Gedanken machst.

Rechtliche Hintergründe zum Erben und Erbausschlagung nach deutschem Recht

1. Erben und Nachlass

Nach deutschem Recht tritt der Erbe in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das bedeutet, du übernimmst das gesamte Vermögen – sowohl die Aktiva (Guthaben, Besitz) als auch die Passiva (Schulden).

Erbe ausschlagen: Wenn du befürchtest, dass der Nachlass deiner Mutter mehr Schulden als Vermögen enthält, kannst du das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen (§ 1944 BGB). Diese Frist ist wichtig, da nach Ablauf der 6 Wochen das Erbe als angenommen gilt.

2. Haftung für Schulden

Wenn du das Erbe annahmst, würdest du auch für die Schulden deiner Mutter haften, das heißt, du müsstest Verbindlichkeiten wie das Minus auf dem Girokonto, Ratenzahlungen oder Mietschulden begleichen.

Wenn du das Erbe ausschlägst, bist du nicht verpflichtet, die Schulden zu übernehmen, du verlierst jedoch auch das Anrecht auf den Nachlass, egal ob wertvolle Gegenstände oder Erinnerungsstücke.

3. Beerdigungskosten

Beerdigungskosten müssen in der Regel von den Erben getragen werden, selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Nach deutschem Recht haben die unterhaltspflichtigen Verwandten (das sind in der Regel die Kinder) die Pflicht, die Bestattungskosten zu tragen (§ 1968 BGB).

Solltest du das Erbe ausschlagen, wärest du immer noch verpflichtet, die Beerdigung zu organisieren und zu zahlen, allerdings nicht aus dem Nachlass, sondern aus deinem eigenen Vermögen. In bestimmten Fällen können Sozialhilfeträger einspringen, wenn du nachweislich die Kosten nicht tragen kannst.

4. Wohnung und Mietverpflichtungen

Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Der Vertrag läuft weiter und muss regulär gekündigt werden. Es gilt dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 580 BGB).

Wer genau die Miete bis zur Auflösung der Wohnung bezahlt, hängt davon ab, ob du das Erbe angenommen hast. Wenn du das Erbe ausschlägst, bist du nicht verpflichtet, die Miete für diese Zeit zu zahlen.

5. Geschwister und weitere Verwandte

Geschwister deiner Mutter sind nicht verpflichtet, für die Beerdigung oder Schulden aufzukommen. Es sind die Kinder (also du und dein Geschwisterteil), die unterhalts- und bestattungspflichtig sind.

Wenn du ein Geschwisterteil hast und dieser ebenfalls erbt, müsste dieser die Hälfte der Erbschaft (also sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden) übernehmen, vorausgesetzt, das Erbe wird nicht ausgeschlagen.

Was könnte man vor dem Tod noch regeln?

Testament: Falls es noch kein Testament gibt, könnte deine Mutter ihre Wünsche zur Aufteilung des Nachlasses festhalten, um Streit oder Unsicherheiten zu vermeiden.

Bestattungswünsche: Kläre mit deiner Mutter, wie sie bestattet werden möchte (z.B. Art der Beerdigung). Das hilft dir, später den Wunsch zu erfüllen und die Kosten besser zu planen.

Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: Falls dies noch nicht geschehen ist, könntest du mit ihr besprechen, ob sie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellen möchte, falls sie medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.

Du kannst auch versuchen, mit der Vermieterin oder dem Versandhändler über den finanziellen Zustand deiner Mutter zu sprechen, um vielleicht Zahlungserleichterungen oder Stundungen zu erreichen.

Es ist eine schwierige Situation, aber wichtig ist, dass du dir Unterstützung holst – sei es durch rechtliche Beratung oder durch Gespräche mit Freunden und Familienangehörigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung