Muss ich meinem Vater Geld zahlen weil ich mehr geerbt habe?


23.05.2024, 21:01

Noch was: Notartermin und alles hat schon stattgefunden und die Termine mit der Bank deswegen dachte ich die Geschichte mit dem Erbe und Nachlass ist endlich rum.

3 Antworten

Erstmal mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.

Nun zu deiner Frage:

Wenn das Erbe testamentarisch so verteilt wurde und es auch keinen Grund gibt das Ganze anzufechten (das Auto als Geschenk wäre jetzt so ein Aufhänger gewesen...), dann steht deinem Vater genau das zu, was er geerbt hat. Wenn deine Geschwister ihm Geld überlassen, dann tun sie das aus freien Stücken. Nun aber so dreist zu sein und von dir die gleiche Summe zu "fordern", weil sie es gemacht haben, ist schon mehr als schräg!

Anspruch darauf hat er natürlich nicht!

Und ganz ehrlich: dein Vater kommt sehr raffgierig daher! Er hat doch seinen Teil geerbt und nun so was?

Letztendlich musst du es nun wissen, ob du darauf eingehst, aber ich persönlich würde ihn fragen, ob er noch ganz klar im Kopf ist.

Auch wenn ich Gefahr laufe von ihm später nur den Pflichtteil zu bekommen.


Lavendelhaze 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 21:26

Er hat auch nie ein Wort darüber verloren erst jetzt wo wir die Wohnung verkaufen. Er hat es nur so klingen lassen als hätte er ein recht darauf und könnte auch mit einem anwalt dagegen vorgehen.

Danke für deine Antwort. Ja er ist ein sehr schwieriger Mensch und ich stimme dir in allen Aussagen zu.

Kessie1  23.05.2024, 21:31
@Lavendelhaze

Er hat doch seinen Erbanteil bekommen. Welches Recht denkt er, hat er? Moralische Erpressung ist kein Recht ;-).

Er kann das Testament anfechten. Dafür gilt eine einjährige Verjährungsfrist. Aber ob er damit durchkommt steht auf einem anderen Blatt.

die meisten Antworten waren falsch. Wenn der Anteil deines Vaters weniger als 25% vom Gesamterbe war, hat er einen Pflichtteilergänzungsanspruch und kann den 3 Jahre lang fordern. Da du keine Summe geschrieben hat, musst du selber rechnen.

Da du sagst, dein Sohn habe ebenfalls geerbt, muss es ein Testament geben, denn in der gesetzlichen Erbfolge schließen Kinder des Erblasses ihre eigenen Kinder, d h. die Enkelkinder des Erblassers von der Erfolge aus.

Im Testsment ist zu zu unterscheiden zwischen Erben und durch Vermächtnis Begünstigte.

Zunächst: Wenn ich jemanden zum Erben bestimme, schließe ich alle anderen Personen von der Erbschaft aus, ich "enterbe" sie. Bestimmte Personen können aber trotzdem die Hälfte ihres gesetzlichen Erbes als Pflichtteil vom Erben fordern.

Beuspiel: Eine verheiratete Frau verstirbt und setzt Tochter und Sohn zu Erben ein. Tochter und Sohn sind jetzt zu gleichen Teilen eine Erbengemeinschaft. Der Ehemann, jetzt Witwer, wurde enterbt. Sein gesetzlicher Erbteil hätte 50 Prozent betragen. Er kann die Hälfte davon als Pflichtteil von den Erben fordern, also 25 Prozent von der Erbmasse. Und dann gibt es noch das Vermächtnis. Das Vermächtnis macht mich nicht zum Erben, ich kann das Vermächtnis aber von den Erben forden. Beispiel: " Mein Enkel soll im Falle meines Todes die Carrerabahn erhalten." Davon wird der Enkel nicht zum Erben. Er kann aber von den Erben die Aushändigung der Carrerabahn fordern. Mit den wenigen Informationen, die du hier mitteilst, ist deine Frage unmöglich zu beantworten. Entscheidend ist was im Testament steht Wer wurde zum Erben bestimmt, wer wurde enterbt, welche Vermächtnisse wurden bestimmt.


Lavendelhaze 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 21:31

Es gab bzw gibt ein Testament.

Ich mein Vater und Geschwister sind Erben.

Mein Sohn hat das Depot als Vermächtnis bekommen.

Für mich stellt sich die Frage ob mein Vater ein Recht darauf hat Geld von mir zu fordern oder ob es nur sein Wunsch bzw seine Gier danach ist.

Rennegent  23.05.2024, 21:44
@Lavendelhaze

Also. Du sagst, 3 Kinder und der Vater seien Erben. Also jeder 1 Viertel . Aber vorher muss das Vermächtnis an den Enkel ausgekehrt werden. Der Rest dann durch 4. Die Frage ist, was die Wohnungen, Grundstücke und Konten so wert sind. Kann durchaus sein, dass einer der Erben damit zu kurz kommt, also nicht sein ihm zustehendes Viertel erhält und somit einen Ausgleich fordern kann.