Muss ich meinem Vater Geld zahlen weil ich mehr geerbt habe?
Also, zuerst mal ich habe keine Ahnung wie das alles läuft mit Erbschaft. Wir haben in 2 Wochen auch einen Termin bei einem Experten, wollte aber mal hier reinfragen.
Ganz knapp erzählt:
Meine Mutter ist letztes Jahr also 2023 verstorben, ich mein Bruder meine Schwester mein Vater und mein Sohn (4) haben geerbt.
Ich und mein Bruder zusammen eine Wohnung, meine Schwester eine Wohnung, mein Sohn ein Immobiliendepot und mein Vater ein Konto und mehrere Grundstücke.
Auch haben meine Geschwister und mein Vater zusammen ein Konto geerbt mit 30.000 euro drauf. Mein Vater hat aber meine Geschwister dazu überredet es ihm zu überlassen da er am wenigstens Erbe hat.
Meine Mutter hat vor ihrem Tod mir ihr Auto geschenkt.
Mein Bruder und ich verkaufen die Wohnung jetzt und mein Vater möchte nun von mir Geld bekommen, 15.000. Er sagt jetzt haben wir ja viel Geld und das wäre nur fair meine Geschwister hätten dies auch getan. Er hätte am wenigsten bekommen, uns das Auto überlassen und meine Mutter hätte mich von allen Kindern finanziell im Leben am meisten unterstützt. Er hätte das alles auch mit einem Anwalt regeln können, aber er will keinen Stress machen. So seine Worte.
Ich bin sehr enttäuscht über sein Verhalten und weiß nicht recht damit umzugehen. Er hat generell sehr viel Geld und das er sich über ein jahr später noch mehr holen will versteh ich nicht. Hätte er es bei dem ersten Termin zum Erbe erwähnt wäre es was anderes. jetzt kommt es aus dem nichgs. Er sagt er erwartet das ich ihm das überweise sobald die Wohnung verkauft ist meine Geschwister hätten dies ja auch ohne zu meckern getan. Ich weiß das sie es nur getan haben weil sie keine lust auf Diskussionen mit ihm haben.
Ich weiß nicht ob er ein Recht darauf hat und ich ihm das zahlen MUSS.
Freue mich über Meinungen.
Noch was: Notartermin und alles hat schon stattgefunden und die Termine mit der Bank deswegen dachte ich die Geschichte mit dem Erbe und Nachlass ist endlich rum.
3 Antworten
Erstmal mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.
Nun zu deiner Frage:
Wenn das Erbe testamentarisch so verteilt wurde und es auch keinen Grund gibt das Ganze anzufechten (das Auto als Geschenk wäre jetzt so ein Aufhänger gewesen...), dann steht deinem Vater genau das zu, was er geerbt hat. Wenn deine Geschwister ihm Geld überlassen, dann tun sie das aus freien Stücken. Nun aber so dreist zu sein und von dir die gleiche Summe zu "fordern", weil sie es gemacht haben, ist schon mehr als schräg!
Anspruch darauf hat er natürlich nicht!
Und ganz ehrlich: dein Vater kommt sehr raffgierig daher! Er hat doch seinen Teil geerbt und nun so was?
Letztendlich musst du es nun wissen, ob du darauf eingehst, aber ich persönlich würde ihn fragen, ob er noch ganz klar im Kopf ist.
Auch wenn ich Gefahr laufe von ihm später nur den Pflichtteil zu bekommen.
Er hat doch seinen Erbanteil bekommen. Welches Recht denkt er, hat er? Moralische Erpressung ist kein Recht ;-).
Er kann das Testament anfechten. Dafür gilt eine einjährige Verjährungsfrist. Aber ob er damit durchkommt steht auf einem anderen Blatt.
die meisten Antworten waren falsch. Wenn der Anteil deines Vaters weniger als 25% vom Gesamterbe war, hat er einen Pflichtteilergänzungsanspruch und kann den 3 Jahre lang fordern. Da du keine Summe geschrieben hat, musst du selber rechnen.
Da du sagst, dein Sohn habe ebenfalls geerbt, muss es ein Testament geben, denn in der gesetzlichen Erbfolge schließen Kinder des Erblasses ihre eigenen Kinder, d h. die Enkelkinder des Erblassers von der Erfolge aus.
Im Testsment ist zu zu unterscheiden zwischen Erben und durch Vermächtnis Begünstigte.
Zunächst: Wenn ich jemanden zum Erben bestimme, schließe ich alle anderen Personen von der Erbschaft aus, ich "enterbe" sie. Bestimmte Personen können aber trotzdem die Hälfte ihres gesetzlichen Erbes als Pflichtteil vom Erben fordern.
Beuspiel: Eine verheiratete Frau verstirbt und setzt Tochter und Sohn zu Erben ein. Tochter und Sohn sind jetzt zu gleichen Teilen eine Erbengemeinschaft. Der Ehemann, jetzt Witwer, wurde enterbt. Sein gesetzlicher Erbteil hätte 50 Prozent betragen. Er kann die Hälfte davon als Pflichtteil von den Erben fordern, also 25 Prozent von der Erbmasse. Und dann gibt es noch das Vermächtnis. Das Vermächtnis macht mich nicht zum Erben, ich kann das Vermächtnis aber von den Erben forden. Beispiel: " Mein Enkel soll im Falle meines Todes die Carrerabahn erhalten." Davon wird der Enkel nicht zum Erben. Er kann aber von den Erben die Aushändigung der Carrerabahn fordern. Mit den wenigen Informationen, die du hier mitteilst, ist deine Frage unmöglich zu beantworten. Entscheidend ist was im Testament steht Wer wurde zum Erben bestimmt, wer wurde enterbt, welche Vermächtnisse wurden bestimmt.
Es gab bzw gibt ein Testament.
Ich mein Vater und Geschwister sind Erben.
Mein Sohn hat das Depot als Vermächtnis bekommen.
Für mich stellt sich die Frage ob mein Vater ein Recht darauf hat Geld von mir zu fordern oder ob es nur sein Wunsch bzw seine Gier danach ist.
Also. Du sagst, 3 Kinder und der Vater seien Erben. Also jeder 1 Viertel . Aber vorher muss das Vermächtnis an den Enkel ausgekehrt werden. Der Rest dann durch 4. Die Frage ist, was die Wohnungen, Grundstücke und Konten so wert sind. Kann durchaus sein, dass einer der Erben damit zu kurz kommt, also nicht sein ihm zustehendes Viertel erhält und somit einen Ausgleich fordern kann.
Er hat auch nie ein Wort darüber verloren erst jetzt wo wir die Wohnung verkaufen. Er hat es nur so klingen lassen als hätte er ein recht darauf und könnte auch mit einem anwalt dagegen vorgehen.
Danke für deine Antwort. Ja er ist ein sehr schwieriger Mensch und ich stimme dir in allen Aussagen zu.