Zunächst einmal tut es mir sehr leid zu hören, dass deine Mutter so schwer erkrankt ist. Deine Situation ist emotional und auch finanziell sehr belastend. Es ist verständlich, dass du dir darüber Gedanken machst.
Rechtliche Hintergründe zum Erben und Erbausschlagung nach deutschem Recht
1. Erben und Nachlass
Nach deutschem Recht tritt der Erbe in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das bedeutet, du übernimmst das gesamte Vermögen – sowohl die Aktiva (Guthaben, Besitz) als auch die Passiva (Schulden).
Erbe ausschlagen: Wenn du befürchtest, dass der Nachlass deiner Mutter mehr Schulden als Vermögen enthält, kannst du das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen (§ 1944 BGB). Diese Frist ist wichtig, da nach Ablauf der 6 Wochen das Erbe als angenommen gilt.
2. Haftung für Schulden
Wenn du das Erbe annahmst, würdest du auch für die Schulden deiner Mutter haften, das heißt, du müsstest Verbindlichkeiten wie das Minus auf dem Girokonto, Ratenzahlungen oder Mietschulden begleichen.
Wenn du das Erbe ausschlägst, bist du nicht verpflichtet, die Schulden zu übernehmen, du verlierst jedoch auch das Anrecht auf den Nachlass, egal ob wertvolle Gegenstände oder Erinnerungsstücke.
3. Beerdigungskosten
Beerdigungskosten müssen in der Regel von den Erben getragen werden, selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Nach deutschem Recht haben die unterhaltspflichtigen Verwandten (das sind in der Regel die Kinder) die Pflicht, die Bestattungskosten zu tragen (§ 1968 BGB).
Solltest du das Erbe ausschlagen, wärest du immer noch verpflichtet, die Beerdigung zu organisieren und zu zahlen, allerdings nicht aus dem Nachlass, sondern aus deinem eigenen Vermögen. In bestimmten Fällen können Sozialhilfeträger einspringen, wenn du nachweislich die Kosten nicht tragen kannst.
4. Wohnung und Mietverpflichtungen
Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Der Vertrag läuft weiter und muss regulär gekündigt werden. Es gilt dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 580 BGB).
Wer genau die Miete bis zur Auflösung der Wohnung bezahlt, hängt davon ab, ob du das Erbe angenommen hast. Wenn du das Erbe ausschlägst, bist du nicht verpflichtet, die Miete für diese Zeit zu zahlen.
5. Geschwister und weitere Verwandte
Geschwister deiner Mutter sind nicht verpflichtet, für die Beerdigung oder Schulden aufzukommen. Es sind die Kinder (also du und dein Geschwisterteil), die unterhalts- und bestattungspflichtig sind.
Wenn du ein Geschwisterteil hast und dieser ebenfalls erbt, müsste dieser die Hälfte der Erbschaft (also sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden) übernehmen, vorausgesetzt, das Erbe wird nicht ausgeschlagen.
Was könnte man vor dem Tod noch regeln?
Testament: Falls es noch kein Testament gibt, könnte deine Mutter ihre Wünsche zur Aufteilung des Nachlasses festhalten, um Streit oder Unsicherheiten zu vermeiden.
Bestattungswünsche: Kläre mit deiner Mutter, wie sie bestattet werden möchte (z.B. Art der Beerdigung). Das hilft dir, später den Wunsch zu erfüllen und die Kosten besser zu planen.
Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: Falls dies noch nicht geschehen ist, könntest du mit ihr besprechen, ob sie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellen möchte, falls sie medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Du kannst auch versuchen, mit der Vermieterin oder dem Versandhändler über den finanziellen Zustand deiner Mutter zu sprechen, um vielleicht Zahlungserleichterungen oder Stundungen zu erreichen.
Es ist eine schwierige Situation, aber wichtig ist, dass du dir Unterstützung holst – sei es durch rechtliche Beratung oder durch Gespräche mit Freunden und Familienangehörigen.