Was tun nach Kündigung?
Ich bin 17 Jahre alt, werde morgen ein brief los schicken um meine Ausbildung zu kündigen. Was soll ich danach tun da ich eigentlich dienst hätte am nächsten Tag. Soll ich nochmal da Anrufen und bescheid sagen? Dürfte ich schon ab Donnerstag zuhause bleiben wenn ich Mittwoch den Brief schicke?
5 Antworten
Du kannst Deinen Ausbildungsvertrag tatsächlich in der Probezeit fristlos kündigen. Das sollte auch so in Deinem Ausbildungsvertrag stehen.
Die Antworten mit der Kündigungsfrist betreffen Arbeitsverhältnisse.
In der Probezeit hast du 2 Wochen Kündigungsfrist. In diesem 2 Wochen musst du genauso arbeiten gehen wie vorher.
In der Probezeit kann ein Ausbildungsverhaeltnis jederzeit fristlos gekuendigt werden, ohne dass es einer Begruendung bedarf (BBiG § 22 Abs. 1).
Sorry, hast Recht. Für die fristlose Kündigung in der Probezeit braucht es trotzdem einen Grund. Dachte es wäre noch so
Ohne Grund und nur weil es keinen Spaß mehr macht, musst du die Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten
''Wenn Arbeitnehmer in der Probezeit eine sofortige Kündigung in Betracht ziehen, müssen die Umstände besonders belastend sein. Damit alles verhältnismäßig reibungslos über die Bühne geht, müssen Sie eine schriftliche Kündigung einreichen, welche zwingend eine genaue Beschreibung des außerordentlichen Kündigungsgrundes enthalten muss. Zu diesen zählen:
- fehlende Lohnauszahlungen (trotz Erinnerungen)
- Sicherheit des Arbeitnehmers ist ständig massiv gefährdet
- fortdauernde, unzumutbare Überstunden
- (sexuelle) Belästigung
- körperliche Verletzungen und Übergriffigkeiten
- Nötigung, ständige Beleidigungen, Gewaltandrohungen
- Mobbing, Diskriminierung oder Tolerierung desselben
Andauerndes Mobbing ist ein Grund, um fristlos in der Probezeit zu kündigen
Die Aufzählungen zeigen, dass es sich um besonders schwerwiegende Verhältnisse handeln muss. Wenn derartige Umstände vorliegen, sollten neben der eigenen Kündigung in der Probezeit außerdem entsprechende Interessenverbände informiert werden: Betriebsräte, Gewerkschaften und, wenn nötig, die Polizei.
Schließlich sollen Straftaten, wenn diese vorliegen, auch zur Anzeige gebracht werden.''
Bis zum Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhaeltnis von beiden Seiten fristlos gekuendigt werden. Einer Begruendung bedarf es nicht.
Die Kuedigung wirkt in dem Moment, in dem das Kuendigungsschreiben beim Arbeitgeber zugeht. Wenn du das Schreiben also mit der Post schickst, musst du noch bis zu dem Moment arbeiten, in dem das Schreiben zugeht. Gibst du es aber heute persoenlich ab, kannst du anschliessend sofort nach Hause gehen.
Da du noch minderjaehrig bist, muessen deine Eltern das Kuendigunjgsschreiben ebenfalls unterschreiben.
Da schreiben andere das ich eine 2 Wöchige Frist habe, ich weiß nicht was nun stimmt und was nicht
Die bedenken nicht, dass es sich um ein Ausbildungsverhaeltnis handelt und nicht um ein Arbeitsverhaeltnis. Bei einem Arbeitsverhaeltnis betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend der Probezeit tatsaechlich 14 Tage (BGB § 622 Abs. 2).
Bei einem Ausbildungsverhaeltnis gelten jedoch die Bestimmungen des BBiG § 22 Abs. 1: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."
Ich weiss nicht wie das in der Ausbildung ist aber ich denke, eine kleine Kündigungsfrist hast du auch in der Ausbildung.
Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es in der Probezeit keine Kuendigungsfrist.
Du musst schon die Kündigungsfrist einhalten, also so lange noch hin gehen.
Er würde eh nichts bekommen, weil man mindestens 3 Jahre und 2,5 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung einbezahlt haben musst.
Ich habe aber von anderen erfahren das ich in der Probezeit fristlos kündigen kann?