Was passiert wenn ich mit einem Pitbull ohne Maulkorb rumlaufe und mich das Ordnungsamt oder die Polizei sieht?
Mein Hund tut mir irgendwie leid mit so nem Ding um den Mund und das sieht auch kacke aus, zudem greift er niemanden an. Ich wohne in Berlin und hier ist Maulkorbpflicht für Kampfhunde. Was passiert wenn ich (16jahre) mit meinem Hund ohne Maulkorb rumlaufe und gesichtet werde?
9 Antworten
Tja - wenn man unbedingt einen Pitbull braucht, dann muß man sich eben an die Gesetze halten. So ist das nun mal.
Wenn sie Dich erwischen gibt es auf jeden Fall eine Anzeige da Du minderjährig bist und den Hund gar nicht führen darfst. Und dann halt Bußgeld etc. - das volle Programm. Wenn Du mehrfach erwischt wirst kann es passieren daß der Hund beschlagnahmt wird.
Na - Du darfst ja gar nicht mit ihm rausgehen. Da geht es doch schon los.
Wenn DU mit dem Hund ohne Maulkorb erwischt wirst, dann hat das mit Sicherheit aus mehreren Gründen harte Konsequenzen:
- du hast nicht das erforderliche Mindestalter
- du besitzt die erforderliche Sachkundeprüfung nicht
- selbst bei Ablegung des Wesenstestes MUSS in Berlin ein Pitbull IMMER mit Maulkorb geführt werden
Schon merkwürdig, dass du selbst diese Hunde als "Kampfhund" bezeichnest - eigentlich benutzen nur sehr uninformierte und mit Vorurteilen belastete Mensche diesen Ausdruck!
Es gibt jede Menge behördlicher Auflagen, teure Bußgelder und der Hund kann beschlagnahmt werden.
Wahrscheinlich wird in diesem Fall - wegen mehrerer Verstöße - deinen Eltern sofort die Haltungerlaubnis entzogen, da sie so gezeigt haben, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung einer solchen Rasse nicht besitzen.
Super Plan🤦🏼♀️und dann wundern sich die Leute,warum das Theater um die armen Tiere nicht aufhört.Ist doch scheißegal wie das aussieht! Es gibt auch für den Hund sehr bequeme Modelle von daher halt dich einfach ans Gesetz und leb damit -.-
Dann gibts ne Ordnungswidrigkeitenanzeige und ne Geldbuße.
Könnte assieren, ja. Sofern das Landeshundegesetz (oder so?) vorsieht dass Listenhunde nur von ü18 jährigen geführt werden dürfen.
Das kommt auf das Bundesland an da lesemal online Hundeverordnung Ort . In BL Bremen z.b. darfst du diesen Hund gar nicht halten . In Niedersachsen ist vorgeschrieben Wesenstest . Für Bremen bedeutet das jedenfalls ob Du mit dem draussen bist oder Nachbarn beschweren sich - der Hund wird dir u. deinen Eltern entzogen .
Im Hundegesetz BLN ist er aufgeführt als gefährliche Rasse . Du kannst ihn nur mit Leine u. Maulkorb mit ihm raus. Du willst ihn bestimmt auch mal laufen lassen dann schaue mal online wo es Hundetraingsplätze gibt sonst Hundeschulen . Spreche mal mit den Inhabern dort .
Wegen was werde ich dann angezeigt und der Hund ist ja auf meinen Vater angemeldet ich gehe bloß raus mit dem die können niemals den Hund Beschlagnahmen