Sondergenehmigung für Pitbull?

12 Antworten

Hallo,

in NRW brauchst du vor der Anschaffung eines solchen Hundes die Erlaubnis des Ordnungsamtes:

"Eine Erlaubnis wird nur bei Nachweis eines besonderen privaten

Interesses oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (Tier muss aus einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung übernommen werden) an der weiteren Haltung erteilt. (Es fallen Gebühren in Höhe von 100,00 € bzw. von 125,00 € in Fällen der Vermittlung des Hunden aus einem Tierheim an.)

Bei einer Übernahme eines Tieres von einer Privatperson (hierzu

gehören auch Züchter) ist dagegen keine Erlaubniserteilung möglich."

soweit die gesetzlichen Bestimmung zur Haltung eines "gefährlichen Hundesnach § 3 LHundG NRW.

Und auch beim Vermieter sollte man mit der Rasse nicht hinter dem Berg halten, weil es eben zu solchen Verhaltensweisen der Nachbarn kommen kann und ein solcher Hund nicht genehmigt werden muss - auch, wenn ansonsten die Hundehaltung erlaubt ist.

Das alles scheint ihr nicht ordnungsgemäß erledigt zu haben - und wenn der Nachbar euch also beim Ordnungsamt meldet, wird euch der Hund ohnehin weggenommen, denn ihr haltet ihn illegal und habt damit bescheinigt, dass ihr über die erforderliche Zuverlässigkeit NICHT verfügt.

Ohne die erforderliche ordnungsbehördliche Genehmigung hättet ihr den Hund doch auch gar nicht von einem Tierheim bzw. einer TierschutzOrga übernehmen können - woher stammt der Hund also?

Dann wird die kleine Prinzessin wohl wieder im Tierheim landen ... wieder ein armer Hund, der unter leiden muss ....


barbiesbadmotha 
Beitragsersteller
 03.06.2016, 09:03

Super das ihr alle so viel Ahnung habt :) Habe alles geregelt und die kleine darf bleiben. 

& bitte, schämt euch für eure Vorurteile, wenn ihr den Hintergrund der Geschichte nicht kennt ! 

Herzlichen Dank.

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beglo1705  03.06.2016, 10:02
@barbiesbadmotha

Der Hintergrund deiner Geschichte ist schlicht und ergreifend: hoffen auf wird schon alles gut gehen oder zu faul sich vorher zu bemühen und das ist unverantwortlich. Noch dazu kommt, dass der Hund wahrscheins ein Wühltischwelpe ist.

Deine Story dass nun alles geregelt ist, brauchst hier niemanden erzählen. Jeder, der schon mal so nen "Listenhund" hatte oder sich ausführlich damit beschäftigt, weiß was da auf einen zu kommt und da ist´s garantiert nicht mit einem Anruf beim Ordnungsamt getan.

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dsupper  03.06.2016, 10:23
@barbiesbadmotha

barbiesbadmotha - ich glaube, dir kann  man hier kein Wort glauben.

Oben schreibst du in einem Kommentar, dass ihr den Hund von Privat übernommen habt!

Und genau DAS ist in NRW nämlich überhaupt nicht erlaubt und deshalb glaube ich dir auch kein Wort, dass die Sache bereits geregelt ist. Das würde nämlich der NRW-Gesetzgebung absolut zuwiderlaufen!!! Und damit würdest du die Genehmigung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes" überhaupt nie bekommen - und schon gar nicht innerhalb 1 Std. (Denn du hast gestern Abend die Frage gestellt und um 9.00 Uhr heute Morgen war "schon alles geregelt"???? - wer das glaubt, der glaubt auch an den Osterhasen.

Es ist überhaupt nicht möglich, eine Haltungserlaubnis seitens der Behörde zu erhalten, wenn der Hund von Privat übernommen wurde! Und im Nachgang schon gar nicht.

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dsupper  03.06.2016, 10:24
@beglo1705

beglo - außerdem schreibt der FS in einem Kommentar, der Hund wäre von Privat übernommen worden - eine absolute Unmöglichkeit in NRW

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beglo1705  03.06.2016, 10:30
@dsupper

Privat, hm, immer Auslegungssache, da es aber auch massig Vermehrer gibt würde mein Verdacht auch eher in diese Richtung gehen, da es ja keine offiziellen Züchter der Rasse gibt, oder lieg ich da falsch?

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dsupper  03.06.2016, 10:37
@beglo1705

Auch das wäre ebenfalls illegal, nach dem Landeshundegesetz NRW ist der einzige Grund einen "gefährlichen Hund" halten zu dürfen, die Übernahme des Hundes aus dem Tierheim bzw. dem Tierschutz. KEIN anderer Grund wird anerkannt und somit die Haltung auch nicht genehmigt.

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beglo1705  03.06.2016, 10:50
@dsupper

Lange Rede kurzer Sinn: willkommen zur Märchenstunde...

Der Hund tut mir leid, wenn er auch mit wird schon gut gehen erzogen wird, er hat´s eh schon fünfmal schwerer als andere Hunde dank seinem Aussehen.

Da ist das Ende auch absehbar...

Wir hatten vor dem jetzigen einen Alanomix, da wir in Bayern wohnen, war das total aufwendig und zeitintensiv überhaupt so einen Hund aus dem Tierschutz holen zu dürfen, von den ganzen Auflagen rede ich mal gar nicht. Das dauerte insgesamt 14 Monate, bis alle Unterlagen da waren, alle Test und Prüfungen gemacht wurden und alle ihr okay gegeben haben. Von daher kann ich´s mir nicht vorstellen (auch wenn´s NRW ist), dass man mal eben anruft und alles ist gut.

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dsupper  03.06.2016, 10:54
@beglo1705

Nein, und zwar - neben dem zeitlichen Aspekt - gibt es einen ganz einfachen Grund:

Zwingend notwendig für die Haltung eines solchen Hundes ist die notwendige Zuverlässigkeit des Halters.

Wer aber einen Hund entgegen aller gesetzlicher NRW-Regelungen von privat (Gesetzesverstoß) und ohne vorherige Genehmigung  (weiterer Gesetzesverstoß) übernimmt, HAT diese Zuverlässigkeit nicht und bekommt daher rückwirkend auch keine Genehmigung mehr - so sieht die Gesetzeslage in NRW aus.

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Hallo,

Ihr habt da totalen Käse gebaut!! Anders kann man es nicht verpacken. Es liest sich nicht so als wärst du sachkundig, für deine Prinzessin hättest du erstmal lernen müssen was du da beachten musst. So ist selbst die Weitergabe strafbar, ihr hättet den Hund weder kaufen dürfen,noch halten oder führen :( Auf Kurz oder Lang landet dieser Hund eh im Tierheim, wenn er illegal in NRW ist. Ist dir das Landeshundegesetz ein Begriff??

Steht dafür grade und macht eine Selbstanzeige und versucht über einen Rechtsanwalt wieder an das Tier zu kommen, mehr geht da nicht offiziell nicht mehr!! Weil du sonst dich wieder strafbar machst und so evtl den nächsten Hundehalter auch wieder in die Illegalität drückst. 

Wenn der Terrier mit 6 Monate faul ist und tapsig kann ich nur empfehlen mal zum Tierarzt zu gehen, es ist zumindestens ungewöhnlich für ein jungen Hund der die Welt noch kennenlernt.

Ich hab grade gelesen: Du hast den Hund von einer privat Person bekommen die ihn ins Tierheim stecken wollte.

Damit ist auch dieser Kauf illegal. Züchter / Vermehrer /Privat Personen, von niemandem darf man in NRW so einen Hund kaufen. 

Erlaubt ist nur Tierheim / Tierschutz. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

Der Gedanke sie herzugeben zerreißt mir nämlich das Herz ...

So leid es mir für Dich und den Hund tut.

Um so etwas macht man sich Gedanken bevor man einen Hund kauft und nicht hinterher. Erst recht wenn es ein Listenhund ist.

Es gibt nun mal Leute die in einem Pitbull kein süßes, liebes Ding sehen und das wusstest Du doch, oder?

Ich glaube kaum das Du eine Sondergenehmigung bekommst und selbst wenn Du eine bekommst ändert das nichts an dem Ärger mit dem Nachbar und wenn der Hausbesitzer deswegen die Hundehaltung verbietet nützt Dir auch keine Sondergenehmigung was.

Ich weiß Du möchtest keine Moralapostelrede hören aber sorry das muß man Dir mal sagen. So naiv und blauäugig kann man doch nicht sein.

Deswegen habe ich noch die Hoffnung das Du nur ein Troll bist.


xttenere  03.06.2016, 07:17

Wahrscheinlich hat sie den Hund tatsächlich gekauft...es gab vor 3 Tagen schon mal eine Frage von ihr betreffend de Haltung von Listenhunden.

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Eines habe ich noch vergessen:

Da du den Hund illegal angeschafft hast - du schreibst ja selbst "von einer Privatperson übernommen" und entsprechend die notwendige vorherige Genehmigung nicht hast (denn die würdest du bei der Übernahme von Privat nicht erhalten), kannst du dich jetzt lt. § 20 der Landeshundeverordnung NRW schon mal auf folgende Dinge einstellen:

"(3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Eurogeahndet werden.

(4) Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.


LukaUndShiba  03.06.2016, 10:45

So weit ich Weiß gibt es auch noch ein haltungsverbot, oder?

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dsupper  03.06.2016, 10:56
@LukaUndShiba

Ja, aber wenn der Hund weggenommen wird, erübrigt sich das. Für einen weiteren "gefährlichen Hund" wird man auch nie mehr eine Erlaubnis bekommen - weil eben die wichtige Grundlage der Zuverlässigkeit fehlt.

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