Was passiert wenn ein Hund ein Reh tötet?
Hallo ein guter Freund von mir hat einen Hund und er hat ein Reh gejagt und das Reh ist dabei ums Leben gekommen und er hat eine Anzeige am Hals und hat Angst das der Hund eingeschläfert werden muss...
Kann das passieren oder was passiert jetzt?
Lg
14 Antworten
Bußgeld bis € 1000,00
Im Extremfall bei Wiederholung ist es sogar eine Straftat
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wildernde-hunde_082543.html
eingeschläfert, nein. Anzeige wegen Wilderei, kostet einige Euro, sogar eine Haftstrafe kann angedroht werden, dann kommt der Wesenstest, oder direkt die Beschlagnahme des Hundes, je nach Einsicht des Halters, wird auf jeden Fall ein teurer Spass
Das wird nur teuer für den Besitzer. Das Reh muss bezahlt werden.Dazu kommt eine hohe Busse.
Der Hund wird höchst wahrscheinlich für ein nächstes Mal zu Abschuss frei gegeben sein.
Oha, dann war es ein sehr schneller Hund. Es gelingt nur sehr wenigen Hunden ein Reh zu reißen. Rehe sind Fluchttiere. Habe mal beobachtet wie 2 Hunde ein Reh einkreisen wollten. Das Reh war schneller und hatte mehr Ausdauer.
Habe jedoch auch mal ein Reh im Meer schwimmen sehen, es war sehr verletzt und konnte sich wohl nur durch einen Sprung von der Steilküste ins Meer retten.
Ein Hund, der mal Erfolg hatte, der hat auch eine Strategie und es läßt ihn nicht wieder los. Wenn es noch ein junger Hund unter 4 Jahren ist, dann kann man seinen Instinkt lenken. Bei älteren Hunden ist es ziemlich aussichtslos. Da hilft nur die Leine.
Rehe sind nur auf kurze Strecken schneller als ein Hund. Meistens werden Rehe zu Tode gehetzt, nicht direkt gerissen.
Selbst wenn ein Hund abdreht ist noch lange nicht gewährleistet, dass das Reh überlebt. Erst recht nicht im Winter. Die Nahrungsknappheit führt dazu, dass das Reh den Energieverlust nicht ausgleichen kann.
Tragende Rehe verlieren ihr Kitz, wenn sie gejagt werden.
Er hat jetzt eine Anzeige wegen Wilderei bekommen, eine Straftat.
Siehe Strafgesetzbuch, §292.
Da steht:
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2 eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.
Und er ist in dem Fall als Halter für das Verhalten seines Hundes haftbar.
Er muss sich also zu dieser Jahreszeit auf eine "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" einstellen, da er Glück hatte und das Reh derzeit nicht in der Schonzeit ist.
Was natürlich sein kann (und das ist eine Vermutung von mir, da der Hund es ja sonst potentiell wieder tun könnte, also ein Reh hetzen oder gar töten) ist, dass er den Hund jetzt zukünftig nur noch an der kurzen Leine Gassi führen darf, das entscheidet der Richter.
Und sollte der dort zuständige Jäger den Hund dabei im Revier antreffen, wenn er gerade wildert und sich dabei offensichtlich nicht mehr unter der Kontrolle des Herrchens befindet (denn Herrchen ist ja offensichtlich nicht in der Lage, das zu unterbinden), dann darf der Jäger rechtmäßig den Hund erschiessen, zum Schutze des Wildes.
Er muss sich also zu dieser Jahreszeit auf eine " Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" einstellen, da er Glück hatte und das Reh derzeit nicht in der Schonzeit ist.
ERGÄNZUNG:
Es sei denn, es ist nachts (also 1,5 Stunden nach Eintritt des Sonnenuntergangs und / oder 1,5 Stunden vor Eintritt des Sonnenaufgangs) passiert. Dann ist es ein schwerer Fall, dann wären es zur Nachtzeit gewesen, in der Rehwild nicht bejagt wird.
Nein, das ist jetzt schon eine Straftat - Jagdwilderei. Das was Herrchen da "gemacht hat" (indem er es nicht verhindert hat) war Jagdausübung.