Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung, wenn ein Elternteil zum Pflegefall wird?
Wenn man gemeinsam mit seinem Vater in einer Wohnung lebt, dieser dann ein Pflegefall wird und in ein Pflegeheim untergebracht wird, was passiert dann mit der gemeinsamen Wohnung? Wird diese automatisch mit dem Kind weitergeführt, weil ich dort ja auch lebe? Wenn mein Vater sterben würde, würde mir die Wohnung ja auch automatisch überschrieben werden.
Bist du auch im Mietvertrag mit als Mieter eingetragen oder wohnst du nur da mit dem Vater zusammen?
ich stehe nicht im Mietvertrag, der Wohnungsvermieter weiß aber das ich dort lebe, da er mir bei der Ummeldung damals eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgeteilt hat.
5 Antworten
Du stehst also nicht mit im Mietvertrag. Das ist ungünstig für dich in dem Fall, wenn dein Vater in ein Pflegeheim kommen würde. Denn in dem Moment hättest du theoretisch keinen Anspruch mehr, in der Wohnung zu bleiben.
Das aber nur theoretisch. Praktisch kann ich mir vorstellen, dass wohl kein Vermieter dem Sohn einen Stein in den Weg legen würde und ihn zum Auszug zwingen würde, außer er hätte irgend welche wichtigen Gründe dafür.
Im Todesfall geht der Mietvertrag auf dich kraft Gesetz über. Das ist dann eine andere Situation.
Vielleicht möchtest du besprechen, ob du in den Mietvertrag mit aufgenommen werden kannst, um die entsprechende Sicherheit zu bekommen.
Nein, automatisch geht da nix. Aber der Vater kann Mieter bleiben, solange er lebt, wenn die Miete weiter bezahlt wird. Oder man redet mit dem Vermieter, ob man den Vertrag übernehmen kann.
Generell ist das kein Problem, du musst das mit dem Vermieter klären.
Dann muss das andere Elternteil ja auch noch irgendwo wohnen. Es gibt zwar die Möglichkeit, dass beide in ein Seniorenheim gehen, aber das ist meist sehr teuer.
Und da du als das Kind ja nicht im Mietvertrag stehst, "erbst" du den Mietvertrag nicht so ohne weiteres. Das müsste geregelt sein, so lange das Elternteil noch in der Lage ist, eine Vertragsänderung zu beantragen.
Ja das habe ich auch gefunden, aber wie sieht es aus, wenn der Vater nicht stirbt, sondern ein Pflegefall wird, ins Pflegeheim kommt und man aber in der gemeinsamen Wohnung zusammen gelebt hat? Greift dann dieses Gesetz auch?
Naja, zunächst einmal läuft der Mietvertrag ja weiter. Die Tatsache, dass er da nicht mehr wohnt, ändert daran doch nichts - solange die Miete bezahlt wird.
Das andere Elternteil ist bereits verstorben, aber es müsste ja generell möglich sein, den Mietvertrag mit mir weiter zu führen, denn die können mich ja nicht ohne weiteres einfach so auf die Straße setzen. Im Todesfall wird das Mietverhältnis auch mit der Person weitergeführt, die mit dem Verstorbenen zusammen gelebt hat. Aber wie es im Pflegefall aussieht steht nirgwo.
ja, der Mietvertrag geht auf dich über.
Erstmal muss ja das andere Elternteil dort gar nicht mehr wohnen, davon war ja gar nicht die Rede. Und zum zweiten: Nein, man braucht keine Vertragsänderung. In diesem Fall greift das BGB:
Solange nachweislich der Sohn/die Tochter mit ihrem Vater dort gelebt hat, als der Vater verstorben ist, tritt er/sie beim Tod des Vaters in den Mietvertrag ein. Das ist eine ganz besondere Regelung.