Was passiert mit dem Auto wenn wir Insolvenz beantragen?
2014 hat mein Mann ein Wagen gekauft mit einem Kredit. Diesen Kredit haben wir dann drei Jahre später mit einer anderen Bank abgelöst.
die Bank hat dann das Geld überwiesen. Jetzt ist es so das wir in die Insolvenz gehen müssen. Der Wagen ist also abbezahlt
das Auto ist nicht auf uns zugelassen. Mein Vater hat es auf sich zugelassen. Wo ist denn er hat uns in diesen zehn Jahren wirklich sehr viel unterstützt. Das sieht man auch immer auf den kontauszügen dass er uns viele Geld überwiesen hat. Ich hab’s ihm geschenkt er weiß nicht dass ich in die Privat Insolvenz geht er wollte sich sowieso ein Auto kaufen. Da wir unseres nicht mehr unterhalten können sprich Benzin zu teuer es verschwendet Zuviel Kraftstoff. Muss das nun Auch über einen Notar gehen dass ich ihm es verschenkt habe? Nicht das nachher das Auto angefochten wirff. Was geschieht wenn ich jetzt mein Vater den Wagen notariell beglaubigt schenke?? Es läuft im Moment kein Insolvenzverfahren.
Wer ist denn als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen?
Was bedeutet genau Eigentümer? Wo trägt man sowas ein
Im Fahrzeugbrief.
Mein Mann steht da drin
Dann gehört das Auto zur Insolvenzmasse, wenn dein Mann in Insolvenz geht.
Er ist Noch nicht in der Insolvenz ich werde auf jeden Fall beantragen
7 Antworten
Die Schenkung würde hier einzig und allein dazu dienen, die verwertbare Insolvenzmasse zu reduzieren.
Du darfst davon ausgehen, dass das nicht akzeptiert wird.
Werte vor der Insolvenz noch in Sicherheit zu bringen ist immer problematisch.
Über den Verkauf könnte man ja auch die Schulden bedienen.
Es kan nur ein halter im Fahrzeug Brief eingetragen werden also wen mein Frau möchte mein Auto kaufen und sich das Auto auch ihre name zulassen wird ,,,Und mache ich 1 monat spähter insolvenz durch zufall ist das kein insolvenzverschleppung sondern alt nur zufall..Kein Gericht der Welt kan behaupten das es extra gemat ist ..
Wenn der Wagen nicht auf deinen Vater läuft, er als im Brief eingetragen ist, dann gehört er zur Insolvenzmasse. Du kannst das auch jetzt nicht mehr ändern, das wäre Insolvenzverschleppung.
Der jenige der im Fahrzeugbrief steht ist der Eigentümer. Du bist momentan nur der Besitzer. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Desweiteren darf ein Auto einen gewissen Wert haben ohne dass man es dir durch eine Insolvenz wegnehmen kann. Glaube das sind 2000€ bin mir aber nicht gabz sicher.
Sollte das Auto mehr wie 2000€ Wert haben ist es dennoch egal wenn du in Insolvenz gehst solange ein anderer im Brief eingetragen und somit der Eigentümer ist.
Wenn dein Papa im Brief stehtbist es Gesetzlich sein Auto und man kann deinem Vater nix wegnehmen weil du Insolvenz bist.
Ein Notar kostet übrigens immer Geld und ist hierbei auch nicht nötig. Dann würden noch Schenkungssteuer kommen 😂 Allein der Notar kostet euch 0,3% vom Wert worum es geht. Sprich bei euch der Fahrzeugwert.
Der jenige der im Fahrzeugbrief steht ist der Eigentümer.
Das stimmt so nicht. Steht übrigens auch ausdrücklich in den Papieren, dass die Zulassungsbescheinigung KEIN Eigentumsnachweis ist.
Also im Fahrzeugbrief steht der Name meines Mannes.
Das wäre mir neu. Fakt ist doch dass der im Brief eingetragene dazu berechtigt ist das Auto um oder Ab zu melden. Ohne eine Vollmacht des im Brief eingetragenen (bzw einen vorliegenden Kaufvertrag der über den Wechsel des Eigentümers informiert) kann es keiner. Wie will man das denn gesetzlich gesehen sonst definieren wer der Eigentümer ist?
Hier findest du etwas weiter unten ein Bild von einer Zulassungsbescheinigung.
Die Eintragung findest du etwas oberhalb von Markierung 2.
https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/fahrzeugbrief-ratgeber/
Wie will man das denn gesetzlich gesehen sonst definieren wer der Eigentümer ist?
Eigentümer ist laut Gesetz derjenige, der das Eigentum erworben hat. Und das ist der, der den Kaufvertrag unterschrieben und erfüllt hat.
Beim Leasing ist der Halter eingetragen, aber er ist nicht der Eigentümer. Aus https://www.juraforum.de/gesetze/bgb/929-einigung-und-uebergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
Die Tücke liegt leider nun darin, dass das als Indiz für die Eigentümerschaft gewertet wird, es ist kein Beweis dafür.
Derjenige, der im Brief steht, ist nur der Halter und damit der Verantwortliche gegenüber den Behörden. Er ist nicht der Eigentümer! Der Eigentümer ist der, der den Wagen gekauft hat.
Beim Leasing steht daher der Halter im Brief, der Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Mal so als Beispiel.
Ok wie wird mein Vater dann Eigentümer des Autos ohne Notar?
Wie kannnst du ein Auto verschenken, auf das noch ein Kredit läuft? Das gehört doch der Bank und du kannst gar nicht darüber verfügen?
Bei einer Privatinsolvenz werden genau solche Aktionen, Vermögenswerte noch vorher in Sicherheit zu bringen untersucht, denn die sind nicht zulässig.
Wäre es da nicht einfacher, einen Proforma-Kaufvertrag abzuschließen, bei dem ihr das Auto verkauft und das vom Vater eingegangene Geld sozusagen als Kaufpreis deklariert?
Außerdem wird er uns nun auch eine Küche kaufen da wir Wasserschaden hatten.
Das bezahlt normalerweise die Hausratsversicherung.
Aber gerade wenn dein Vater euch so viel hilft, wäre es doch besonders interessant, das Auto nicht zu verschenken, was anreifbar sein kann, sondern es ihm pro Forma zu verkaufen und das, was er euch sowieso an Geld überlöässt, als Kaufpreis auszuweisen. Dann könnte ein Insolvenzverwalter nichts machen, denn das Geld für das Auto ist ja da und die Überlassung des Autos wäre unangreifbar.
Darf ich fragen was das genau? Was bedeutet es Kaufpreis deklarieren?
Also das Geld was er mir im Laufe der zehn Jahre immer gliehen hat? Man sieht auf den Kontoauszügen immer deutlich dass er mir Geld überwiesen hat. Soll ich diese Beträge Zusammen rechnen und als Kaufpreis als Vertrag ab fertigen??‘
So in der Art kann das gehen. Über 10 Jahre wäre aber zu langfristig. Die Bezahlung kann keinesfalls älter als das Auto sein. Den Wert der Küche könnte man aber auch zum Kaufpreis dazu rechnen und dann argumentieren, das sei eigentlich für das Auto gewesen, aber gleich wieder für die Küche ausgegeben worden.
Ich danke dir herzlich für deine Antwort. Es ist so das ich wegen meiner Krankheit nicht mehr arbeiten gehen kann. Er möchte den Schritt zu privat Insolvenz nicht machen. Aber ich will nicht dass er wegen meiner Insolvenz ein Autos loswird.
Er ist doch nicht in der Insolvenz und er weiß auch nicht ob er das machen wird