Auto Kauf?

7 Antworten

Nein, eigentlich hast du da keinen Schutz.

Nur bei Arglist, also wenn der Wagen jetzt einen Schaden hat und er ihn mit dem Schaden verkauft, dir es aber nicht sagt., das ist Arglist.

Dann hast du Rechte.

Das Problem dabei ist nur, dass Arglist ganz schwierig zu beweisen ist, weil du ihm beweisen musst, dass er das wusste.

Wenn er nur sagt, wusste ich nicht, ist es schon fertig, wenn du dann keinen weiteren Beweis hast.


errost  11.06.2024, 12:18

Ganz so einfach wie du das schilderst ist das nicht. Viele größere Schäden kündigen sich schon vorher an und haben auch ganz bestimmte symptome, welche nicht überhört/übersehen oder man definitiv merkt, wenn man das auto öfter als einmal im Monat bewegt.
Da dann zu sagen "ja also, das wusste ich jetzt nicht, dass der ganze motororaum voller öl ist und der wagen alle 3 minuten ausgeht" zieht nicht ganz so sehr.

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Dummbock  11.06.2024, 12:20
@errost

Doch, genau so ist es.

Ein hätte wissen müssen reicht nicht.

Du musst i hm direkt nachweisen, dass er davon Wissen hatte.

WISSEN!

Das geht auf 2 Arten.

Zb hat er es schon mit dem Schaden gekauft und der Vorbesitzer hatte den Schaden in den Vertrag geschrieben oder er war mit dem Wagen in einer Werkstatt und der hatte ihm den Schaden mitgeteilt.

Du musst also entweder über den Vorbesitzer oder eine Werkstatt.

Was du erzählst, dafür b ekommst du gar nichts.

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Ich kauf mir das Auto und in 3-4 Monaten. Hat das Auto dann einen Motorschaden oder Ähnliches was schwerwiegend ist. Kam man sich davor schützen?

Nein, wenn der Verkäufer wie üblich die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung ausgeschlossen hat und das Auto bei Übergabe kenen Mangel aufwies, dann geht das auf die Kappe des Käufers.

Ein Auto für 8000 € wird ziemlich sicher in den nächsten Monaten irgendwelche Maleschen machen. Eine Versicherung für die Haltbarkeit von Verschleißteilen gibt es nicht und auch ein Motorschaden kann in 3 Wochen durch dich selber verursacht werden. Ich würde nur dann ein Auto über ebay kaufen, wenn ich versierter Schrauber mit entsprechenden Möglichkeiten bin, jemanden sehr gut kenne, der das ist oder Geld wie Heu habe.

Nimm einen Standardvertrag (z.B. mobile.de, ADAC, etc.). Dort werden übliche Klauseln aufgelistet und auch bekannte Vorschäden genannt. Wenn der Verkäufer dir dort Unfallfreiheit bescheinigt, sich aber bei Wartung oder ähnlichem herausstellt, dass das Fahrzeug schon einen Vorschaden hatte, dann kannst du vom Käufer Schadensersatz fordern WENN du beweisen kannst, dass derjenige davon wusste. Wäre er beispielsweise erster Halter und unter seiner Obhut ist das passiert, wäre es vergleichsweise einfach. Ansonsten ist das bei Privat -> Privat immer ziemlich schwer, da was rauszuholen.

Insofern: du sparst bei Privat vielleicht Geld, aber bezahlst im Zweifel mit den Nerven.

Kumpel hat sich erst neulich einen Astra vom Händler gekauft. Sah beim Besichtigen alles super aus, nach ein paar Wochen gingen die Probleme los (Motorkontrollleuchte, Notlauf, Probleme mit Bremssystem, ...). Wäre das von Privat, dann bleibst du auf allem sitzen.

Oder muss man das Risiko eingehen das man sich ein Kredit bei der Bank holt das Auto bezahlt

Du willst den auf Pump kaufen?

Die Sicherheiten gegenüber dem Verkäufer sind beim Privatkauf dünn.

Ich würde den Wagen daher vor dem Kauf (also vor Übergabe Geld - Brief...) unbedingt in einer unabhängigen Werkstatt prüfen lassen.

Ja, das kostet ein paar Euros. Beim Preis von 8.000,- € wäre mir das aber die Sache wert.

Sollte sich der Verkäufer dagegen aussprechen, weißt Du gleich, woran Du bist...