Was kostet dieses halte/park vergehen?
Moin :)
ich bin heute (03.11.2021) von einem polizei beamten aufgeschrieben worden ich habe gerade gehalten & den warnblinker angemacht & zack direkt foto & notiert ich hab ihn erst bemerkt wie es schon zu spät war... meine frage was würde mich der spaß kosten?
eine 2 spureige einbahnstr. die linke spur für geradeaus & die rechte für rechtsabbieger & in der mitte ne große fahrradspur ich hatte keine autos hinter mir da dort nicht viel verkehr ist alles weitere siehe bild.
Lg & danke
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/blackforestlady/1444749435_nmmslarge.jpg?v=1444749435000)
Halten in zweiter Reihe mit Gefährdung 80 Euro und einem Punkt ins Flensburg.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kannst mir Verwarngeld von 55 Euro rechnen.
Das ist wie unerlaubtes Halten in zweiter Reihe
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Ich bin informiert. Du hast unrecht. Es gilt immer das Strafmaß zur Tatzeit.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
§4 OWiG „Zeitliche Geltung“
Das deutsche Recht widerspricht dir. Wer ist hier also uninformiert?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Na wunderbar! Jetzt musst du nur noch LESEN und VERSTEHEN!
§ 4 Zeitliche Geltung(1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt.
(2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Handlung gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Handlungen, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(5) Für Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Ich meine definitiv DICH. Ich achte auch drauf, aber GF setzt das mitunter nicht dahin, wo ich es eigentlich drunter setze und hin haben will ...
Extra nochmal FÜR DICH.
@Unaufhaltbar07
§ 4 Zeitliche Geltung(1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt.
(2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Handlung gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Handlungen, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(5) Für Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend
Du hast unrecht!
Und nun bist DU wieder dran!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/augsburgchris/1444744504_nmmslarge.jpg?v=1444744504000)
Da wären wir bei 55 Euro wegen des unerlaubten Haltens und 5 Euro für den Missbrauch des Warnblinkers.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/augsburgchris/1444744504_nmmslarge.jpg?v=1444744504000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
dachte ich auch gillt allerdings erst (gott sei dank) ab 9.11.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dürfte eine Verwarnung geben.
Unerlaubte Nutzung des Warnblinkers, Parken in zweiter Reihe bzw. unerlaubtes Parken.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Halten/Parken mit Behinderung, tippe ich mal. Denn niemand (außer Radfahrer) dürfen an deinem Wagen vorbeifahren wg. der druchgezogenen Linie. Da fällt der missbrauchte Warnblinker nicht mehr ins Gewicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Man sieht es auf dem foto leider kaum aber die autos von links die auf die spur wollen wo ich stehe dürfen über die fahradfläche nur umgekehrt nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Okay, ich erkenne nur zwei durchgezogene Linien rechts und links der Radspur.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Okay. Es bleibt dabei, abwarten was in dem netten Brieflein steht der ins Haus flattert und dann reagieren.
wenn es 2 reihe ist sind es sogar 80€ und ein punkt (neuer katalog) ist zwar erst ab 9.11. gültig aber es zählt ja das bearbeitungsdatum nicht der "tat"tag