Was kostet dieses halte/park vergehen?

6 Antworten

Halten in zweiter Reihe mit Gefährdung 80 Euro und einem Punkt ins Flensburg.


19andy89 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 18:37

Danke :)

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Kannst mir Verwarngeld von 55 Euro rechnen.

Das ist wie unerlaubtes Halten in zweiter Reihe


19andy89 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:05

wenn es 2 reihe ist sind es sogar 80€ und ein punkt (neuer katalog) ist zwar erst ab 9.11. gültig aber es zählt ja das bearbeitungsdatum nicht der "tat"tag

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Sirius66  03.11.2021, 11:49
@19andy89
aber es zählt ja das bearbeitungsdatum nicht der "tat"tag

Wer sagt das?

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Sirius66  03.11.2021, 11:52
@Unaufhaltbar07

Ich bin informiert. Du hast unrecht. Es gilt immer das Strafmaß zur Tatzeit.

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qmshot96  03.11.2021, 12:19
@Unaufhaltbar07

§4 OWiG „Zeitliche Geltung“

Das deutsche Recht widerspricht dir. Wer ist hier also uninformiert?

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Sirius66  03.11.2021, 12:35
@qmshot96

Na wunderbar! Jetzt musst du nur noch LESEN und VERSTEHEN!

§ 4 Zeitliche Geltung

(1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt.

(2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Handlung gilt.

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Handlungen, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

(5) Für Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend

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Sirius66  03.11.2021, 14:29
@Unaufhaltbar07

Ich meine definitiv DICH. Ich achte auch drauf, aber GF setzt das mitunter nicht dahin, wo ich es eigentlich drunter setze und hin haben will ...

Extra nochmal FÜR DICH.

@Unaufhaltbar07

§ 4 Zeitliche Geltung

(1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt.

(2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Handlung gilt.

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Handlungen, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

(5) Für Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend

Du hast unrecht!

Und nun bist DU wieder dran!

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Da wären wir bei 55 Euro wegen des unerlaubten Haltens und 5 Euro für den Missbrauch des Warnblinkers.


19andy89 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 15:38

Ist das nicht schon der neue bußgeldkatalog?

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19andy89 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 16:07
@augsburgchris

dachte ich auch gillt allerdings erst (gott sei dank) ab 9.11.

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olfinger  03.11.2021, 20:42
@19andy89

Der neue Bußgeldkatalog gilt erst ab 9.11, bis dahin bleiben die Bußgelder noch auf dem Stand des aktuellen Katalogs.

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Dürfte eine Verwarnung geben.

Unerlaubte Nutzung des Warnblinkers, Parken in zweiter Reihe bzw. unerlaubtes Parken.


19andy89 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 18:37

Danke :)

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Halten/Parken mit Behinderung, tippe ich mal. Denn niemand (außer Radfahrer) dürfen an deinem Wagen vorbeifahren wg. der druchgezogenen Linie. Da fällt der missbrauchte Warnblinker nicht mehr ins Gewicht.


19andy89 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 15:37

Man sieht es auf dem foto leider kaum aber die autos von links die auf die spur wollen wo ich stehe dürfen über die fahradfläche nur umgekehrt nicht

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superseegers  03.11.2021, 18:32
@19andy89

Okay, ich erkenne nur zwei durchgezogene Linien rechts und links der Radspur.

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superseegers  03.11.2021, 18:38
@19andy89

Okay. Es bleibt dabei, abwarten was in dem netten Brieflein steht der ins Haus flattert und dann reagieren.

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