Widerspruch praktische Prüfung?
Hallo zusammen,
ich überlege mir immer wieder ob ich das noch machen soll und ob ich Recht habe.
Folgende Situation:
Ich fahre mit 45 eine Strecke wo maximal 50 erlaubt ist, dann kommt für Rechtsabbieger 30( also Geschwindigkeitsbegrenzung und darunter ein Pfeil nach rechts).
Außerdem waren das Wetter und Sichtverhältnisse super. Sonne, nicht viel Verkehr.
Ich sollte geradeaus fahren.
Da stoppt mich mein Fahrlehrer und sagt ich fahre zu schnell, da ich zu nervös war konnte ich dies nicht nachweisen und sagen. Am nächsten Tag bin ich da nochmal vorbeigelaufen und sehe das da wirklich Pfeil nach rechts war und ich eigentlich hätte nicht durchfallen müssen.
Wie stehen meine Chancen noch nach 1-1,5 Monaten ein Widerspruch einzulegen und soll ich das überhaupt noch machen?
3 Antworten
Ich fahre mit 45 eine Strecke wo 50 erlaubt ist
Was soll das aussagen? Die maximal erlaubte Geschwindigkeit ist nicht die, die grundsätzlich immer gefahren werden darf. Je nach Verkehrsituation, Strassenverhältnissen, Sichtverhältnissen und Witterung kann es angemessen sein, längsamer als die unter optimalen Bedingungen erlaubte Geschwindigkeit zu fahren.
Alleine der Umstand, dass Rechtsabbieger 30km/h fahren dürfen, heißt nicht, dass geradeaus grundsätzlich 50km/h gefahren werden darf.
Meine Frage an dich: Warum bist du nur 45km/h gefahren, wenn man deiner Meinung nach 50km/h hätte fahren dürfen?
Der Fahrlehrer greift während der praktischen Prüfung nur dann ein wenn die Situation zu gefährlich ist. Der Fahrlehrer dient während der praktischen Prüfung als Aufsichtsperson und greift auch nur dann ein, wenn die Situation es erfordert.
Ist die Geschwindigkeit einfach nur zu hoch greift er nicht sofort ein, das macht er nur wenn er eine Gefahr erkennt die es abzuwehren gilt. Wenn du bei erlaubten 30 mit 50 fährst ist das erstmal keine Gefahr, anders sieht es bspw. aus wenn du mit der überhöhten Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.
Der Prüfer hat während der Prüfung das Sagen, aber auch dieser wird nur dann zum sofortigen Ende der Prüfung übergehen, wenn du fatale Fehler begangen hast. Selbst dann gilt es aber noch zu unterscheiden ob dich der Prüfer an Ort und Stelle anhalten lässt um die Prüfung zu beenden, oder ob er dich noch zum Startpunkt zurückfahren lässt.
Wenn bei dir der Fahrlehrer eingegriffen hat (ins Lenkrad gegriffen oder Pedale bedient), dann ist dies das Ende der Prüfung. Einspruch gegenüber dem Prüfer kannst du da nur einlegen wenn es sich bei dem Eingriff um einen offensichtlichen Fehler gehandelt hat, dann musst du aber auch an die Fahrschule und den Fahrlehrer herantreten.
Ich fahre mit 45 eine Strecke wo 50 erlaubt ist,
Das ist so übrigens nicht ganz richtig. Ein Limit von 50km/h gibt die maximale Höchstgeschwindigkeit vor, nicht jedoch was dir erlaubt ist zu fahren. Letztlich gibt die StVO die tatsächlich erlaubte Geschwindigkeit vor.
Das kannst du hier nachlesen.
Kurz zusammengefasst besagt die StVO das du deine Geschwindigkeit immer den Gegebenheiten anzupassen hast. Da hat das Wetter, die Verkehrslage, die Streckenführung etc. alles einen Einfluss drauf. Nur weil da 50 erlaubt sind bedeutet es nicht automatisch, dass du da grundsätzlich mit 50 fahren darfst.
Womöglich ist es auch genau das, weshalb du die Prüfung nicht bestanden hast. Es waren zwar 50 km/h als Limit ausgeschildert, die vorliegenden Gegebenheiten haben dies aber womöglich nicht gestattet. (starkes Verkehrsaufkommen, schlechtes Wetter, verschmutze Fahrbahn o.Ä.)
Ich fahre mit 45 eine Strecke wo 50 erlaubt ist, ...
erster Fehler ... es sind maximal 50km/h erlaubt. Ist es naß, unübersichtlich, dunkel etc., dann muss die Fahrweise entsprechend angepasst werden.
Da stoppt mich mein Fahrlehrer und sagt ich fahre zu schnell ... und ich eigentlich hätte nicht durchfallen müssen.
der Prüfer legt fest, ob eine Fahrprüfung bestanden wurde oder nicht. Der Fahrlehrer greift bei Prüfungen nur in riskanten Situationen ein.
Wie stehen meine Chancen noch nach 1-1,5 Monaten ein Widerspruch einzulegen
Widerspruch einlegen kann man immer. Das dies an der Entscheidung etwas ändert, liegt bereits vorort und unmittelbar danach sehr niedrig, dh. wenn man sofort mit dem Prüfer diskutiert. Und nach einem Monaten sind Chancen bei 0.
Alternative: zur nächsten Prüfung anmelden und es besser machen.