Was ist eine OHG/AG?

1 Antwort

Ja, es sind Rechtsformen, denn es sind juristische Personen. Ja, es sind Gesellschaftsformen. Und: Nein, es gehen auf keinen Fall beide Begriffe in synonymer Anwendung.

Die OHG ist die offenen Handelsgesellschaft und bindet die Gesellschafter voll persönlich haftend ein. Insoweit ist sie der GbR, der "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" ähnlich. Jedoch sind die Gesellschafter Vollkaufleute im Sinne des Handelsrechts – und die Gesellschaft, wie bereits oben erwähnt, tritt selbst als juristische Person auf. Was einer der Gesellschafter tut, verantworten die anderen Gesellschafter vollumfänglich mit, so als hätten sie selbst gehandelt.

Die AG ist die Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist ebenfalls eine juristische Person, wird also in einem theoretischen Sinne als Rechtspersönlichkeit betrachtet und verpflichtet oder begünstigt. Der Vorstand handelt verantwortlich im Sinne und für die Gesellschaft. Ist der Vorstand mehrköpfig besetzt, so ist jeder der Vorstände jeweils für seinen Aufgabenbereich verantwortlich. Der eingesetzte Vorstand (jene Person oder Personen) ist nicht notwendigerweise Anteilsinhaber. Er wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert und jährlich entlastet oder persönlich zur Verantwortung gezogen. Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern der Aktieninhaber und Vertretern der Arbeitnehmer. Die Anteilseigner bzw. Aktieninhaber machen ihre Mitbestimmung in den Aktionärsversammlungen geltend, haben jedoch persönlich kein Handlungs- oder Gestaltungsrecht im unternehmerischen Sinne. – Aber in der Tat besteht die Möglichkeit, dass ein Aktieninhaber auch selbst als Vorstand tätig ist. Relevant ist das für kleine AGs oder Ein-Mann-AGs.

So viel einmal in Kurzform, um grob wesentliche Unterschiede aufzuzeigen.