Kaufe dir ein Lehrbuch über das BGB. Selber von § 1 bis Ende lesen bringt nicht viel, weil man z.B. wissen muss, was bei bestimmten Sachverhalten außer dem betreffenden Paragraphen geprüft werden muss.
Jura- oder Wirtschaftsstudenten lernen zuerst die so genannte Gutachtentechnik:
- A könnte gegen B einen Anspruch haben, wenn der § ... BGB einschlägig ist.
- Zu prüfen ist: ... (z.B. Handlung, Rechtswidrigkeit, Verschulden...)
- ...
- Ergebnis: A hat einen Anspruch.
Klingt trocken und haarspalterisch, aber die Systematik wird dem Lernenden damit klar(er). Brox / Walker | Allgemeiner Teil des BGB | 48. Auflage | 2024 | beck-shop.de Als ich danach lernte, war Prof. Brox (1920-2009) noch Alleinverfasser.