Mitgliedsbeitrag im Verein erhöhen?
IN unsrer Satzung steht:
§ 6 Beiträge Der Club erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Beitrag. Die zu leistenden Beiträge und Arbeitsstunden werden nach Bedarf und Notwendigkeit festgesetzt und von der Mitgliederversammlung genehmigt. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten. Auf Antrag kann der Vorstand Beitragserleichterungen gewähren. Der Beitrag ist im Falle des Austrittes sowie dem Ausschluss bis zum Ende des Jahres zu zahlen.
Die Abbuchung des Jahresbeitrages erfolgt am 15. März eines jeden Jahres.
Jetzt meine Fragen:
Muss ich eine außerordentliche Mitgliederversammlung abhalten wenn ich den Jahresbeitrag ab 2023 erhöhen möchte?
Reicht es wenn wir im Januar 2023 eh die JHV abhalten dort den Antrag zu stellen den Betrag also Rückwirkend zum 01.01.2023 zu erhöhen?
Danke euch allen.
2 Antworten
Ich interpretiere es so dass es bei der ordentlichen Mitgliederversammlung reicht. Da braucht es keine ausserordentliche.
Eine unglückliche Formulierung, die sich aber so interpretieren lässt:
Ja, der Vorstand kann bei Bedarf und Notwendigkeit die Beiträge - allerdings vorläufig - erhöhen, diese werden aber erst durch Genehmigung der Mitgliederversammlung, dann aber rückwirkend, rechtsverbindlich. Vom Beschluss einer rückwirkenden Erhöhung ohne vorherigen - und vor Jahresbeginn auch bekanntgemachten - Vorstandsbeschluss rate ich ab, man muss den Mitgliedern schon die Möglichkeit geben, den erhöhten Beiträgen durch Austritt auszuweichen.
Eine ordentliche MV wäre dann ausreichend.