Wer lädt zur Kassenprüfung ein?
Hallo zusammen,
ich bin bei einem Verein zu einem Kassenprüfer passiv "gewählt" wurden. Wer lädt hier zur Kassenprüfung ein? Muss die Einladung vom Kassenwart kommen oder muss ich hier von mir aus vor der Jahreshauptversammlung aktiv werden?
Und was passiert wenn ich bis zur Jahreshauptversammlung keine Einladung zur Kassenprüfung bekommen habe?
Die Jahreshauptversammlung wäre zeitnah, aber bisher habe ich noch nichts von einer Kassenprüfung bzw. einen Termin dazu gehört.
Und muss die Kassenprüfung von zwei Kassenprüfern unterschrieben werden? Wenn ja, ist die Prüfung nur gültig wenn beide Personen unterschrieben haben?
2 Antworten
Bin auch Kassenwart. Die Vorsitzenden und ich machen einen Termin für die Hauptversammlung aus und dann kontaktiere ich die Kassenprüfer und wir machen einen Termin für die Prüfung aus.
Nicht nur das ... es ist m.E. empfehlenswert, alle Ungereimtheiten vor der Ladung zu klären, weil manche Sachverhalte klären, speziell solche, die ausserhalb des eigenen Wirkungsbereiches liegen wie Behördenbescheide ... kann ewig & drei Tage dauern.
Aber lieber zur ETV laden und sagen "150€ sind ungeklärt." als bei 100t€ Gesamtvolumen 3 Monate warten ... schlimmstenfalls als Abgrenzung einpflegen (lieben ja die Buchhalter :-))
Bei großen Vereinen hast du Recht. Wir sind "nur" ein kleiner Förderverein, die nur ein paar Spenden verwalten. Noch nicht mal Mitgliedsbeiträge haben wir. Von daher passt das bei uns so schon .
Danke! Und wie ist das, wenn ich als Prüfer nichts vom Kassenwart höre? Muss ich selber aktiv werden? Wie handhabt ihr die Sache mit der Unterschrift wenn ich fragen darf?
Dann den Kassenwart einfach mal anfragen, wie es mit der Prüfung aussieht.
Ich bereite einen Kassenprüfungsbericht vor. Falls während der Prüfung noch was besonderes auffällt, wird es nachgetragen und letztendlich mit Datum von beiden Kassenprüfer und mir unterschrieben.
- Für den Termin zur Prüfung wird man eigenständig tätig i.S.v. nachfragen, zu wann er möglich ist.
- Ein ungeprüfter Kassenbericht wird von einem Vorstand, der noch alle Tassen im Schrank hat, erst gar nicht zur Versammlung vorgelegt. Ungeprüft & Entlastung?? Da geht wohl eher die Sonne im Westen auf.
- Wenn der Kassenwart die Prüfung aktiv verschiebt/behindert, gehört dies auf die Versammlung inkl. der Empfehlung, keine Entlastung zu geben.
Eher andersrum ... zumindest kenne ich es so als Beirat diverser WEGs. Erst Prüfung dann Termin