Was für Nachweise für Kindergeld verlangt die Familienkasse bei einem Erststudium?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist der Kindergeldanspruch aufgrund eines Studiums zu Beginn und alle zwei Jahre durch eine einfache Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Zum Ende des Studiums kommt es zu einer weiteren Prüfung. Unabhängig davon könnte zwischendurch auch die Ernsthaftigkeit des Studiums geprüft werden.

Mit Einführung der Kindergrundsicherung werden sich hier Änderungen ergeben.

Du wirst einen Nachweis vom Bafög - Amt brauchen, also eine Immatrikulationsbescheinigung bzw.einen Bewilligungsbescheid.

Kindergeld kann bis zu 6 Monate rückwirkend nachgezahlt werden.

Die Familienkasse wird dann im Regelfall erst vor Ablauf des Bewilligungszeitraums von in der Regel 12 Monaten wieder einen Nachweis fordern, oder auch erst viel später.


Papierbluete 
Fragesteller
 09.09.2023, 07:17

Ich beziehe kein Bafög. Also kommt die Aufforderung vor Ablauf des Studienjahres?

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isomatte  09.09.2023, 10:24
@Papierbluete

Wirst Du doch aber sicher beantragen, ist nämlich vorrangig evtl. Unterhaltsansprüche durch die Eltern und da wirst Du dann ja einen Bescheid erhalten, entweder möchte die Familienkasse dann davon eine Kopie, oder von der Immatrikulationsbescheinigung.

Wann sie entsprechende Nachweise möchten, werden sie dir dann schriftlich mitteilen.

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Es gibt in Antrag runden Ausdruck den die Uni ausfüllen muss. Oder du besorgst dir bei deiner Uni ne Bestätigung das du dort studierst. Sollte auch reichen


Papierbluete 
Fragesteller
 09.09.2023, 07:04

Weißt du auch wie oft man das machen muss?

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Sabbi999  09.09.2023, 07:33

Jedes Semester

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