Kindergeld bei Zweitausbildung?
Hallo,
ich habe letztes Jahr meine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und danach ein Jahr Vollzeit gearbeitet. Nun werde ich Dual studieren im kaufmännischen Bereich. Da ich vom Alter her noch Anspruch auf Kindergeld hätte, würde mich einmal interessieren, ob ich auch realistisch Anspruch habe. Am Telefon wurde mir von der Familienkasse gesagt, ich habe keinen Anspruch. Auf vielen Internetseiten steht jedoch was anderes.
2 Antworten
Den Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten und nicht das Kind selbst.
Ob Erst- oder ob Zweitausbildung, spielt für den Anspruch meines Wissens nach keine Rolle.
Das ist Unsinn !
Solange Du noch keine 25 bist, besteht in jeder weiteren Ausbildung auch Anspruch auf Kindergeld.
Ein Elternteil soll es beantragen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen und damit sollte sich das erledigt haben.
Gibst Du im Internet einmal ein, Kindergeld in Zweitausbildung, da kannst Du die Voraussetzungen nachlesen, betrifft dann aber nur einen Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung.
Denn wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, darf man in einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob in der Woche nur max.durchschnittlich 20 Stunden arbeiten, sonst wäre das schädlich für den Anspruch.
Das Einkommen hingegen ist schon seit 2012 nicht mehr relevant, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Erst wenn Mann eine Eigene Wohnung hat Unter 25 Bekommt Mann das Kindergeld