Studentische Pflichtpraktika sind sozialversicherungsfrei: es handelt sich nicht um Beschäftigungsverhältnisse. Damit gibt es keine Auswirkungen auf weitere Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse.
Soweit es um die gesetzliche Familienversicherung gehen sollte: Nach Fallgestaltung wird die Einkommensgrenze nicht überschritten.