was fällt unter Wohnraum?
Als ich die juristische Definition von Wohnraum gegoogelt hab, bin ich auf folgendes gestoßen:
"Als Wohnraum definiert ist im Gesetz jeder Bestandteil eines Gebäudes, der zu einer dauerhaft gedachten Wohnnutzung privater Art bestimmt und geeignet ist. Ein Hotelzimmer entspricht dieser Beschreibung nicht."
Zählen dann darunter auch einzelne Zimmer bzw. die Garage(weil eine Garage ist ja tendenziell nicht zum Wohnen gedacht)?
4 Antworten
Eine Garage ist kein Wohnraum. Auch der Keller im herkömmlichen Sinn sowie Dachboden und Treppenhaus, Gartenhäuser etc. sind keine Wohnräume.
Du benutzt eine juristische Definition aus dem Bereich Wohnraummietrecht. Es gibt weitere Beschreibungen, zum Beispiel Strafrecht, dort wird der Wohnraum anders definiert (hierzu können uU Wohnwagen zählen, auch Kellerräume oder die vorher ausgeschlossenen Hotelzimmer).
Vielleicht solltest du deine Frage konkretisieren oder auf den Bereich Wohnraumrecht beschränken, so ist das nicht zu beantworten.
Wenn die Garage als Wohnraum genutzt wird (z.B. Sofa und Schränke reingestellt worden sind) und man sich - außer vom Auto anlassen - darin aufhält : Ja :)
Da widerspreche ich: "Geeignet" muss der Wohnraum ja auch sein. Und das ist er nicht, wenn er den baurechtlichen Vorschriften für Wohnraum nicht entspricht und auch nicht in einem als Wohngebäude geltenden Haus liegt.
Braucht es dann auch zwangsläufig eine Küche und ein Bad?
Das kommt darauf an, wer definiert.
Meine Hausrat zählt den Wintergarten nicht zum Wohnraum, weil es ein Wintergarten ist.