was fällt unter Wohnraum?

4 Antworten

Eine Garage ist kein Wohnraum. Auch der Keller im herkömmlichen Sinn sowie Dachboden und Treppenhaus, Gartenhäuser etc. sind keine Wohnräume.

Du benutzt eine juristische Definition aus dem Bereich Wohnraummietrecht. Es gibt weitere Beschreibungen, zum Beispiel Strafrecht, dort wird der Wohnraum anders definiert (hierzu können uU Wohnwagen zählen, auch Kellerräume oder die vorher ausgeschlossenen Hotelzimmer).

Vielleicht solltest du deine Frage konkretisieren oder auf den Bereich Wohnraumrecht beschränken, so ist das nicht zu beantworten.

Wenn die Garage als Wohnraum genutzt wird (z.B. Sofa und Schränke reingestellt worden sind) und man sich - außer vom Auto anlassen - darin aufhält : Ja :)


Pauli187420 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 17:15

Braucht es dann auch zwangsläufig eine Küche und ein Bad?

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florestino  06.05.2022, 18:20

Da widerspreche ich: "Geeignet" muss der Wohnraum ja auch sein. Und das ist er nicht, wenn er den baurechtlichen Vorschriften für Wohnraum nicht entspricht und auch nicht in einem als Wohngebäude geltenden Haus liegt.

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Das kommt darauf an, wer definiert.

Meine Hausrat zählt den Wintergarten nicht zum Wohnraum, weil es ein Wintergarten ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung