Darf der Architekt von mir Geld verlangen?
Hallo ich bin vor ca 2 Monaten bei einem Architekt gewesen da ich meine Garage als Wohnraum umändern wollte er daraufhin sagte zu mir das man hier und da was anbauen kann und er würde die Skizzen erstellen Ich habe diese Idee als gut gefunden wir sind aber kein Vertrag eingegangen er hat auch nichts von Geld erwähnt ich habe ihn während dessen jedes Mal gefragt was es kosten würde da ich rechnen muss ob ich mir dies leisten kann er daraufhin sagte jedes Mal zu mir er kann mir die Preise noch nicht sagen und irgendwann habe ich ihn dann gesagt wir lasen das Vorhaben und ich möchte nur meine Garage als Wohnraum umändern was darf er preislich verlangen ? Er hat ein paar Skizzen gemacht und mir diese vorgelegt aber nie den Preis erwähnt obwohl ich ihn das jedes Mal gesagt hab das ich einen Preis wissen muss da ich schaue ob ich mir dies leisten kann hat er überhaupt das Recht Geld zu verlangen bitte um hilfreiche Antworten
8 Antworten
Moin,
Der Architekt hat dich im ersten Schritt mal beraten und für dich Planungen angestellt. Soweit die sich noch in einem gewissen Rahmen halten, und der Architekt davon ausgehen kann, dass er den Folgeauftrag für die Erstellung der Bugenehmigung undsoweiter erhält, macht er die Skizzen erst einmal auf eigene Tasche, also sozusagen im Rahmen der Akquise.
Nun bist du zu ihm gekommen, er hat dir ein paar Optionen aufgezeigt, in der Hoffnung, dass du das Projekt weiterverfolgen würdest. Das tust du nun nicht. Für seinen bisherigen Aufwand möchte er jetzt eben Geld sehen.
Das ist zwar alles bisher mündlich gelaufen, und sollte im besten Fall natürlich vorher geregelt und besprochen werden, aber: ganz grundsätzlich hat er Anspruch auf eine Vergütung der für dich erstellten Skizzen. Nun könnte man sich über die Höhe dieser Vergütung streiten.
Wie bei so vielen Streitthemen zwischen Erwachsenen sollte man darüber einfach mal sprechen. Ruf ihn an, frag ihn was das soll, und werde dir mit ihm einig. Oder zahle die (wahrscheinlich recht klein ausfallende) Rechnung und such dir einen Architekten der mit seinen Klienten fairer und offener umgeht.
Gruß m0rz
Selbstverständlich darf er.
Da er in deinem Fall eben nicht nach HOAI bezahlt werden wird geht es eben nach Aufwand.
Den kann dir hier jetzt aber keiner abschätzen aufgrund deiner Beschreibung.
Gruß selber Bauvorlageberechtigt und Jahrelang selber so gearbeitet
🤟
Natürlich darf - und muss - er Geld verlangen, wenn er dich beraten und Skizzen angefertigt hat. Denkst du im Ernst, der würde gratis arbeiten?
Kennst du den § 612 BGB? Der Architekt offenbar schon.
Und solche Verträge sind nicht formgebunden, können also auch z.B. mündlich geschlossen werden.
obwohl ich ihn das jedes Mal gesagt hab das ich einen Preis wissen muss
Für mich sieht es so aus, dass du den Preis für die Baukosten wissen wolltest. Daher auch seine sinngemäße Antwort, dass er das (die Baukosten) erst noch berechnen muss.
Da du aber keinen Auftrag erteilt hast, hat er m. M. nach das Recht, dir für die Skizzen eine Rechnung zu stellen.
Das weiß ich nicht. Ich hatte bei meinem Architekten immer das volle Programm. Er war auch der Bauleiter.
Und was würde das ungefähr kosten solche Skizzen und weiteres ?