Darf der Architekt von mir Geld verlangen?

8 Antworten

Moin,

Der Architekt hat dich im ersten Schritt mal beraten und für dich Planungen angestellt. Soweit die sich noch in einem gewissen Rahmen halten, und der Architekt davon ausgehen kann, dass er den Folgeauftrag für die Erstellung der Bugenehmigung undsoweiter erhält, macht er die Skizzen erst einmal auf eigene Tasche, also sozusagen im Rahmen der Akquise.

Nun bist du zu ihm gekommen, er hat dir ein paar Optionen aufgezeigt, in der Hoffnung, dass du das Projekt weiterverfolgen würdest. Das tust du nun nicht. Für seinen bisherigen Aufwand möchte er jetzt eben Geld sehen.

Das ist zwar alles bisher mündlich gelaufen, und sollte im besten Fall natürlich vorher geregelt und besprochen werden, aber: ganz grundsätzlich hat er Anspruch auf eine Vergütung der für dich erstellten Skizzen. Nun könnte man sich über die Höhe dieser Vergütung streiten.

Wie bei so vielen Streitthemen zwischen Erwachsenen sollte man darüber einfach mal sprechen. Ruf ihn an, frag ihn was das soll, und werde dir mit ihm einig. Oder zahle die (wahrscheinlich recht klein ausfallende) Rechnung und such dir einen Architekten der mit seinen Klienten fairer und offener umgeht.

Gruß m0rz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – B Sc. Architektur / Bauleiter seit 2019

Selbstverständlich darf er.

Da er in deinem Fall eben nicht nach HOAI bezahlt werden wird geht es eben nach Aufwand.

Den kann dir hier jetzt aber keiner abschätzen aufgrund deiner Beschreibung.

Gruß selber Bauvorlageberechtigt und Jahrelang selber so gearbeitet

🤟

Natürlich darf - und muss - er Geld verlangen, wenn er dich beraten und Skizzen angefertigt hat. Denkst du im Ernst, der würde gratis arbeiten?

Kennst du den § 612 BGB? Der Architekt offenbar schon.

Und solche Verträge sind nicht formgebunden, können also auch z.B. mündlich geschlossen werden.

obwohl ich ihn das jedes Mal gesagt hab das ich einen Preis wissen muss

Für mich sieht es so aus, dass du den Preis für die Baukosten wissen wolltest. Daher auch seine sinngemäße Antwort, dass er das (die Baukosten) erst noch berechnen muss.

Da du aber keinen Auftrag erteilt hast, hat er m. M. nach das Recht, dir für die Skizzen eine Rechnung zu stellen.


Audirs4b8199 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 13:54

Und was würde das ungefähr kosten solche Skizzen und weiteres ?

wiki01  20.04.2025, 14:21
@Audirs4b8199

Das weiß ich nicht. Ich hatte bei meinem Architekten immer das volle Programm. Er war auch der Bauleiter.