Ab wann darf mann nicht zur Klassenfahrt?
Habe einmal Schulgelände verlassen , ist zwei mal vorgekommen.Kann ich noch auf Klassenfahrt?
4 Antworten
Frag deinen Lehrer!
Und "einmal" mal 2 = 2 mal. Lass den Mist, dann musst du auch nicht drum fürchten, aus diversen Schulaktivitäten ausgeschlossen zu werden, so simpel ist das.
Ausversehen? Hast du deinen Fuß auf die Straße davor gesetzt und bist dann schreind zurück gerannt?
Dafür gibt es keine feste Regel. Wenn die Schule die Sanktion "Ausschluss von der Klassenfahrt" für verhältnismäßig hält, darf sie das so entscheiden.
Bei zweimal unentschuldigt vom Schulgelände gehen, könnte das durchaus passieren, muss aber nicht. Am besten kommt sowas gar nicht vor.
Du hast einmal zweimal...?
...ich würde sagen, daß Du somit dreimal unzuverlässig bist.
Frag doch nach.
Dazu gibt es kein Gesetz (warum auch?) Das ist eine Ermessensentscheidung.
Hör sich dumm an aber war ausversehen