Darf ich mit 18 das Schulgelände verlassen?

3 Antworten

Das, was die gemacht haben, ist Freiheitsberaubung.

Da ist es auch egal, was in der Schulordnung steht. Die europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz stehen über den Hausrecht der Schule und in dem Fall hat das Recht auf Freiheit mehr Gewichtigkeit.

Sie dürfen aber dennoch im Sinne des Hausrechts handeln und beispielsweise einen Schulverweis anordnen.


MaryLynn87  10.11.2021, 07:31

So ein Blödsinn! Sie gehen ihrer Fürsorgepflicht nach. Wenn eine Schüler (egal wie alt) wirklich so krank ist wie er sich her darstellt, dann darf man den nicht einfach seiner Wege wanken lassen.

Anders rum, wenn der Schüler nur so tut als wär er krank, und auch das erkennt man üblicherweise ohne Probleme, dann kann man ihn auch ohne FREIHETSBERAUBUNG einfach wieder in die Klasse schicken.

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Tannibi  13.12.2021, 21:13
@MaryLynn87
Anders rum, wenn der Schüler nur so tut als wär er krank, und auch das erkennt man üblicherweise ohne Probleme

Wenn man Arzt ist. Das Schulpersonal hat es aber üblicherweise nur zum Lehrer gebracht und hat den Gesundheitszustand nicht zu beurteilen.

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Du bist volljährig. Und festhalten ist Freiheitsberaubung. Keine Schulpflicht, aber trotzdem Konsequenzen, Ordnungsgeld. Du musst deutlich sagen, dass DU jetzt gehst, weil es Dir schlecht geht, ohne Grund geht man nicht weg.

Wie alt du bist ist hier eher nachrangig. Wichtig ist was die SCHULORDNUNG sagt.

Wenn man krank ist und nach Hause gehen möchte, dann macht man das NACHDEM man Bescheid gegeben hat!


JoyGranee 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 22:11

Ich hatte Bescheid gesagt. Meine Mutter hat sich gesagt das ich gehen soll, wozu sich aber die Schule geweigert hat.

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