Was darf ich auf Ödland / Waldfläche / Verkehrsfläche / Landwirtschaftsfläche machen?
Das ist die amtliche Beschreibung eines Grundstücks in Bayern, welches ich kaufen möchte. Im Moment ist dort außer Gestrüpp nicht viel. Es ist kein Bauland, nebenan sind Felder und eine Kiesgrube. Ich würde gerne eine Streuobstwiese anlegen und gelegentlich einen Wohnwagen abstellen. Weiß jemand, ob das erlaubt ist und ob man Grundstücke mit dieser Bezeichung einzäunen und vielleicht einen Geräteschuppen errichten darf?
4 Antworten
Gehen Streuobst kann niemand etwas einwenden. Ein Wohnwagen darf da stehen, wenn er nicht dauerhaft steht.
Du darfst auch einen kleinen Unterstand und einen Donnerbalken mit Grube errichten.
Die Beschreibung deutet icht auf ein Biotop hin. Und ein abgestellter Wohnwagen ist kein Wohnwagenabstellplatz.
Ein Donnerbalken unterliegt ebenfalls keinen bemaurechtlichen Beschränkungen.
Bei so vielen Nutzungsarten können viele Gesetze gelten, z.B. Waldgesetz, Straßengesetz, Bundes- und Landesnaturschutzgesetze, Baugesetzbuch, Landesbauordnung und viele Behörden ein Mitspracherecht haben, z.B. Forstamt, Straßenbaulastträger, Umweltamt, Landwirtschaftskammer, Baugenehmigungsbehörde.
Am Besten erfragst Du bei der Gemeinde das geltende Planungsrecht. Vermutlich ist es Außenbereich nach §35 BauGB, den Du als Vorbereitung schon mal durchlesen kannst.
Flächennutzungsplan bei der Gemeinde anfragen.
Daraus ergibt sich alles weitere.
Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitende Bauleitplanung nur für die Verwaltung bindend und daher nur als ein Indiz für mögliche Nutzungen zu werten.
Du kannst ein Gebäude hinstellen, was keiner Baugenehmigung bedarf.
Ist schon eine Weile her,. jedoch meine ich mich zu erinnern gelesen zu haben, dass das legal ist, nur machen es wenige, da sonst häufig ein Opfer von Vandalismus.
Wenn die Fläche mittlerweile als Biotop eingestuft wurde, kann auch jemand etwas gegen eine Streuobstwiese haben. Ein Wohnwagenstellplatz ist im Außenbereich ebenso problematisch wie ein Abort.