Was brauch ich um mein Auto zu importieren?
Will mir ein Auto aus Deutschland holen nach Österreich weiß aber net was ich alles brauch kann mir wer das helfen lg :)geht um ein golf 3 gti:)
2 Antworten
Dein Auto weil von dir in Deutschland bereits angemeldet oder frisch gekauft?
Bei gültiger Hauptuntersuchung, bei euch Pickerl, kannst du mit 5 Tageskennzeichen nach Österreich fahren. Du benötigst den Brief, Fahrzeugschein und den Ksufvertrag. Dann musst du zum Land und das Auto typisieren.
Kaufvertrag und Fahrzeugpapiere: Stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente wie den Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV) hast.
Du benötigst ein Überführungskennzeichen, um das Auto nach Österreich zu bringen. Dieses erhältst du bei der Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland.
In Österreich musst du die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen. Diese hängt vom Alter und Modell des Fahrzeugs ab.
Wenn das Fahrzeug als Neuwagen gilt (weniger als 6.000 km gefahren oder Erstzulassung weniger als 6 Monate zurück), musst du die Mehrwertsteuer in Österreich entrichten.
Das Fahrzeug muss in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. Dies kostet maximal 180 Euro1.
Falls das Fahrzeug bereits ein Pickerl benötigt, musst du ein §57a-Gutachten (oder das Äquivalent aus Deutschland) vorlegen.
Schließlich musst du das Fahrzeug in Österreich zulassen und die Kfz-Steuer sowie die Versicherungssteuer bezahlen.
Für die Überführung deines Golf 3 GTI nach Österreich benötigst du also ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses erhältst du bei der Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland.
Okay, eventuell erlaubt Österreich auch die Kurzzeitkennzeichen. In diesem Fall bräuchte der Fragesteller keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Bitte erkundige dich in Österreich.
Bei Bedarf kann ich dem Fragesteller gerne die erforderlichen Unterlagen für das entsprechende Kennzeichen nennen.
Was meinst Du konkret mit Überführungskennzeichen?
Ausfuhrkennzeichen gilt nur für die Überführung des Fahrzeugs ins Ausland und Kurzzeitkennzeichen gilt nur für Überführungen innerhalb Deutschlands und teilweise auch ins Ausland.