Ware zugeschickt bekommen die nie bestellt wurde ab wann kann man die Ware Weiterverkaufen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast du die Ware als Privatperson oder als Unternehmen zugeschickt bekommen?

Als Privatperson, also Verbraucher, greift da der § 241a BGB. Der besagt, dass du diese Ware einfach behalten, benutzen oder entsorgen darfst und sie nicht bezahlen oder zurücksenden musst. Sprich, hier brauchst du eigentlich keinen Anwalt, sondern nur eine Mülltonne ;). Oder du freust dich darüber, dass wir auf diese Weise einfach was geschenkt wurde. Und wenn der Verkäufer dann ankommt und Geld will, sagst du einfach nope, ist nicht ;). Oder handelt es sich um etwas, was bei Rücksendung oder Entsorgung massive Kosten verursachen würde?

Anders sieht es hingegen aus, wenn du die Ware als juristische Person, also als ein Unternehmen, bekommen hast. Da greift diese Regelung nicht, da dort ja explizit von Verbrauchern die Rede ist.


Ceaker294 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 07:45

Habe die Ware als privat Person bekommen und es handelt sich um einen etwas teureren Gegenstand deswegen meine Frage, versteht man unter die zugesendete ware behalten auch Weiterverkauf?

Vielen Dank für die ausführliche Antwort

0
HappyMe1984  26.05.2022, 11:47
@Ceaker294

Hier wäre dann tatsächlich anwaltlicher Rat nicht schlecht. Problem bei diesem Paragraphen: auch wenn der Verkäufer nicht die Herausgabe verlangen darf, verbleibt sie in seinem Eigentum. Allerdings erlaubt diese Regelung durchaus auch die Entsorgung der Sache. Von daher kann ich dir jetzt nicht sagen, ob ein Weiterverkauf problemlos möglich wäre.

0

Wieso bist du mit einem Anwalt dagegen vorgegangen?

Ab der ersten Sekunde kannst du sowas einfach wegwerfen/bringen. Man muss nix aufbewahren


Ceaker294 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 07:49

Da von dem Versender nach einem Jahr ohne vorherige Kontaktaufnahme direkt ein Brief ihres Inkasso Unternehmens kam mit Rechnung im hohen 4 Stellingen Bereich und ich deswegen einen Anwalt einschalten musste

0

Sollte der Verkäufer irgendwelche Ansprüche gegen dich haben, was ich hier nicht sehe, würde die reguläre Verjährungsfrist greifen.

D.h. 3 Jahre zum Jahresende.


Ceaker294 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 10:43

Vielen Dank für ihre Antwort

0

die Ware liegt bereits 2 Jahre in deinem Einflussbereich? solange hätte ich nie gewartet.

nix Anwalt, den zahlst selbst.


Ceaker294 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 10:43

War und bin mir sehr Unsicher deswegen auf Nummer sicher gegangen

0
Mit Anwalt dagegen vorgegangen.

Das müsste der doch gesagt haben.


Ceaker294 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 07:51

Nach langem hin und her kam von der anderen Seite keine Rückmeldung mehr weder zu mir nicht zu meinem Anwalt und im Zuge dessen meinte mein Anwalt nur schon vor über 15 Monaten das ich die Ware doch lieber in dem Zustand lassen soll wie die aktuell ist um nachfolgende Probleme auszuschließen

0
tinalisatina  26.05.2022, 08:40
@Ceaker294

Komischer Anwalt. Ich würde dem Versender (warst Du je Kunde bei dem?) eine Nachricht (Einwurfeinschreiben) schicken, dass er 14 Tage Zeit hat, das Zeug abzuholen. Wenn nicht, wird es entsorgt.

Wie die Entsorgung aussieht, ist Deine Sache. Sprich wegwerfen oder verkaufen.

0
Ceaker294 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 10:40
@tinalisatina

Vielen Dank für die Antworten und nein ich war nie Kunde dort habe auch nie dessen Newsletter oder sonstiges abonniert hatte vor diesem Paket keinen Berührungspunkt mit diesem Unternehmen

0
tinalisatina  26.05.2022, 14:04
@Ceaker294

Das ist gut. Ohne Kunden zu sein, kann das auch kein Versehen vom Lieferanten gewesen sein. Da wundert mich der Anwalt noch mehr.

0