Warum will die CDU erst jetzt geltendes Asylrecht umsetzen?

3 Antworten

„...dass nach unserem Grundgesetz eigentlich niemand in Deutschland ein Recht auf Asyl hat"

Wie kommst du darauf?

In Deutschland hat nach Artikel 16a GG jeder Asylsuchende das Recht auf ein Asylverfahren. Ob positiv entschieden wird, ist eine andere Frage. Politisch verfolgten wird i.d.R. Asyl gewährt, ebenso Geflüchteten aus Kriegsgebieten.


Philippus1990  09.09.2024, 18:38

Bis zu Art. 16a Abs. 2 GG scheinst Du es nicht geschafft zu haben.

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xubjan  09.09.2024, 18:40
@Philippus1990

Du hast es offenbar nicht geschafft, die Wörtchen "AUS" und "ÜBER" zu unterscheiden. Im Grundgesetz steht kein "ÜBER".

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TysonAusLeipzig 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:29

Nicht wenn sie über einen sicheren Drittstaat einreisen was jeder tut

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okieh56  09.09.2024, 18:31
@TysonAusLeipzig

Dann muss das Asyl in diesem sicheren Drittstaat geprüft werden.

Sinnvoll ist aber nur eine Lösung, die von allen Staaten der EU gleichermaßen getragen wird.

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xubjan  09.09.2024, 18:32
@TysonAusLeipzig

Das Wort "über" steht da nirgends. Du erfindest hier ein wirres Märchen.

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xubjan  09.09.2024, 18:33
@okieh56

Lass dich nicht hinters Licht führen. Von "über" steht nichts im GG.

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TysonAusLeipzig 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:33
@xubjan

Doch quasi schon. Da steht wer aus einem anderen sicheren Drittstaat einreist und das bedeutet das Gleiche wie einen sicheren Drittstaat zu überqueren

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xubjan  09.09.2024, 18:36
@TysonAusLeipzig

Nein. Da gibt es kein "quasi schon". Die deutsche Sprache kann man nicht einfach so vergewaltigen und im Sinn völlig verdrehen.

Wer aus Deutschland nach Spanien reist, der reist AUS Deutschland dort hin. Völlig egal, ob er ÜBER Frankreich reist und von Frankreich aus die Grenze überschreitet.

Wieso habt ihr ständig Probleme mit der deutschen Sprache?

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xubjan  09.09.2024, 18:47
@TysonAusLeipzig

Lustig. Ich kann dir genug Urteile des BVerfG benennen, wo es alles exakt so abgeurteilt hat, wie ich es sage. Auch in der ursprünglichen Gesetzesbegründung steht etwas völlig anderes drin, als du hier verbreitest.

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TysonAusLeipzig 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:49
@xubjan

Also lügt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts?

Zeig mir mal die Urteile

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xubjan  09.09.2024, 19:42
@TysonAusLeipzig

Ich habe nicht gesagt, dass er lügt. Er hat aber auch nicht gesagt, was die Bild ihm in den Mund gelegt hat.

Beispiel: 2 BvR 450/11 ab Randziffer 24 wird es entsprechend spannend. Ein mehrtägiger Aufenthalt in Griechenland ist hier für das BVerfG unschädlich, wenn man sich bemüht, die Reise/Flucht fortzusetzen.

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Weil so Opposition funktioniert. Die Opposition will einfach Dinge, die Regierung ist an die Realität gebunden. Heute in der Bildzeitung: "CDU wirft Ampel Haushaltstricks vor". Als ob es nicht genau andersherum wäre, wenn die Union regieren würde.

Das stimmt so nicht.

Nach dem Grundgesetz hat jeder Recht auf Asyl in Deutschland.

Nur nach dem eu-recht nicht.

Zur Entlastung anderer zeigte sich Deutschland da hilfsbereit, auch unter Druck deutscher Bürger.

Da Deutschland nach rechts rückt, zeigt sich auch CDU/CSU eher rechts. Lange Zeit würde ja gesagt CDU/CSU wäre wie SPD der 80er/90er .

Jeder will aber reagieren, also warum nicht wieder leicht nach rechts gehen und der ohnehin schon geschädigten Ampel noch paar ohrfeigen verpassen


TysonAusLeipzig 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:29

Grundgesetz Artikel 16a:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

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xubjan  09.09.2024, 18:33
@TysonAusLeipzig

Und du lügst leider, da du behauptest, dass da "über" einen sicheren Drittstaat steht. Das steht da aber einfach nicht.

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xubjan  09.09.2024, 18:40
@Provozierender

Richtig. Und selbst das ist kein Zwang, sondern nur etwas, auf dass sich Deutschland berufen kann (wenn es will). Zumal Dublin auch Ausnahmen vorsieht, beispielsweise wenn Deutschland nicht schnell genug ist bei der Bearbeitung des Falls.

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Provozierender  09.09.2024, 18:47
@xubjan

Das Problem dabei ist, Deutschland und seine Bewohner wollen nicht.

Das Problem hierbei ist, weder Deutschland noch den Menschen ist geholfen.

Die einen müssen monatelang oder jahrelang in containerd8rfern oder mit osb-platten umgebauten Turnhallen wohnen.

Aus der Not heraus werden dann Leute in Luxuswohnungen oder Hotels einquartiert.

Was dann nem niedriglöhner, der manchmal nicht weiß, wie er seine Familie über die Runden kriegt, auch nicht schmeckt.

Und so wächst die Unzufriedenheit

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xubjan  09.09.2024, 19:40
@Provozierender

Es gäbe eine sehr "simple" Lösung aus der Spirale heraus. Statt den Menschen Steine in den Weg zu legen, sie genau in dem Moment integrieren, in dem sie eine Motivation haben.

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Provozierender  09.09.2024, 19:41
@xubjan

Mein Vorschlag wäre, arbetisverbit aufzuheben , aber auch ne Arbeitspflicht, genauso wie bei bürgergeld.

Wer nicht qualifiziert ist, muss sich qualifizierern.

Dann hab auch ich nix mehr zu meckern

Und dann, dann kommt man net auf blödsinnige Gedanken

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xubjan  09.09.2024, 19:54
@Provozierender

Das ist wie bei kleinen Kindern. Wir waren täglich auf dem Sportplatz. Wir hatten nicht mal genug Energie, um uns Blödsinn auszudenken, geschweige denn dann zu machen. Wer etwas zu tun hat, kommt nicht auf "dumme Ideen".

Die "Arbeitspflicht" ist allerdings so eine Sache. Ich würde sie maximal darauf beziehen, dass sie der eigenen Qualifikation entspricht. Beispiel: Ich habe keine gute Lösung für einen Arzt, der kein Deutsch spricht, denn das ist ein heikler Beruf. Da muss der Deutschkurs weiterhin an erster Stelle stehen vor der Arbeitspflicht. Ggf. flankiert mit Assistenzarbeit zum passenden Zeitpunkt (B2).

Aber ein ITler, der englisch statt deutsch spricht, könnte sehr schnell arbeiten.

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Provozierender  09.09.2024, 20:04
@xubjan

Es kann auch jeder n Besen in die Hand nehmen und Ne straße kehren

Abgesehen von Leuten, die studiert haben, denen muss man das natürlich erst Mal 3 Monate lang zeigen

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xubjan  09.09.2024, 20:06
@Provozierender

Ja, aber wieso sollte man einen Arzt dazu zwingen, sowas zu tun? So jemand verliert sofort jede Motivation, wenn man ihn zum Straßenkehren degradiert. Viel besser und für die Gesellschaft nachhaltiger ist es, ihn schnellstmöglich die Arbeit als das zu ermöglichen, was er mal gelernt hat und ihm den klaren Weg dorthin von Anfang an aufzuzeigen.

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Provozierender  09.09.2024, 20:10
@xubjan

Jo, eben, also erst Mal das Verbot aufheben

Und den überlasteten deutschen Beamten das Gehalt um 50% kurzen

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