5 Antworten

Die Intergeschlechtlickeit ist eine Erfindung der Neuzeit.

Das Reichsgesetz

§ 360 Abs 1 Ziff 11 2. Alt (R)StGB (alt)

Die genannte Strafnorm stellte „groben Unfug“ unter Strafe, worunter bis zur Streichung der Norm auch das Tragen gegengeschlechtlicher Kleidung subsummiert wurde. 

 Mit dem „Transvestitenschein“ war eine Möglichkeit geschaffen, die Betroffene weitestgehend vor einer Verhaftung auf Grund dieser Strafnorm schützte. Diese Bescheinigung war während der sog. Weimarer Republik auch weitestgehend bekannt und etabliert. 

Zwar ging von der o. g. Strafnorm keine empfindliche Strafandrohung aus, doch sie reichte aus, um polizeilich „aktenmäßig als Transvestit bekannt“ zu werden, was letztendlich fast zwingend eine Aufnahme in die unrühmlich bekannten sog. „rosa Listen“ bedeutete, deren eingetragen Mitglieder später häufig im KZ landeten. 

Weil “Transgender” damals im modernen Sinne noch nicht etabliert war.

Hättest du dich als “Transgender” ausgegeben würdest du in den anderen Kategorien subsumiert, etwa als „homosexuell“ oder „entartet“

Keiner würde sich trauen das offen auszuleben. Damals gab es richtige Männer.

LG

Ich glaube weil es für die nicht natürlich war oder z. B. Weil es sind in der Bibel Adam und Eva also Männlein und Weiblein. Außerdem wurde das noch nicht so offen gesagt. Man hat früher generell mich über Sexualität geredet. War ein absolutes Tabu Thema.
(Ich persönlich finde Lgbtqia+ völlig in Ordnung)

Den Begriff gab es damals noch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Damals kannte man Homosexuelle und Lesben. Transgender hielt man für eine Unterart der Homosexuellen. Weil es so wenige waren, hat man sich nicht die Mühe gemacht, das zu erforschen, sondern hat das schlicht mit einem Verbot geregelt.