Warum spart man nicht an Sozialausgaben für Eingewanderte und finanziert dadurch mehr Projekte für den Naturschutz?

6 Antworten

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Warum muss man Menschen gegen einander ausspielen?

Gegenvorschlag: wie wärs zukünftig mit den Milliarden für unsinnige Großprojekte?! Vor meiner Haustür verläuft die neue ICE-Strecke München-Berlin mit einer maximalen Zeitersparnis auf voller Distanz zwischen beiden Städten von 90 Minuten, (wenn ausnahmsweise mal den Fahrplan eingehalten werden kann). Kostenpunkt nach 10-jähriger Bauzeit bislang mehr als 10 Milliarden, seitdem Streckensperrungen und SEV. Nicht jeder kann sich ein ICE-Ticket leisten. Weitere Beispiele: BER, Stuttgart 21.

Noch nicht überzeugt?! Dann würde ich Dir empfehlen: werfe bitte mal einen Blick ins Innere eines Ankerzentrums und die Lebenssituation der Bewohner. Zu sechst in einem Raum, keinerlei Privatsphäre, teilweise 50 Personen auf einer Toilette. Da siehst Du nichts von Milliarden

die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind für den Empfänger ja nicht besonders hoch und liegen deutlich unter dem Bürgergeld. Was will man da noch kürzen? Man sollte lieber investieren in mehr Sprach- und Integrationskurse, um den Menschen ein eigenes Einkommen zu sichern. Das kommt der Gesellschaft, dem Staat und der Wirtschaft zugute. Man sollte nicht die einzelnen Bereiche und Ressorts gegeneinander aufrechnen und ausspielen.

Auch für Dich: Asyl ist ein Grundrecht, dass jedem Menschen zusteht - zumindest das Verfahren. Punkt. Ein Grenzzaun wird an diesem Grundrecht nichts ändern. Man kann auch niemanden an der Grenze zurückweisen, der keine Papiere hat oder aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Auch diesen Menschen steht ein ordentliches Verfahren zu. Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Beweispflicht, den Asylgrund zu entkräften. Alles andere ist gegen das Grundgesetz, EU-Recht und Völkerrecht und damit nicht umsetzbar.


MyCountry07 
Beitragsersteller
 21.04.2025, 11:11

Sollte man dringenst ändern. Dann braucht ja jeder nur seine Papiere wegzuwerfen und "Asyl" rufen. Offentsichtlich, oder, dass das missbraucht wird?

musso  21.04.2025, 11:14
@MyCountry07

Nicht jeder, der Asyl ruft, bekommt es. Aber er bekommt eine Prüfung des Anspruchs. Und das ist gut so.

paradox1899  21.04.2025, 11:28
Alles andere ist gegen das Grundgesetz, EU-Recht und Völkerrecht und damit nicht umsetzbar.

Nein, ist es eben nicht. Du ignorierst einfach nur die Teile der Rechtslage, die dir nicht zu passen scheinen.

Grundgesetz Artikel 16a, Absatz 2.

  • „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Und Dublin-III ist geltendes EU-Recht, welches seit Jahren gebrochen wird.

So einfach ist das.

bikerfan73  21.04.2025, 12:01
@paradox1899

Den Absatz 2 kenne ich. Der trifft aber nicht auf die Masse der Flüchtlinge zu, die zu uns kommen. Wenn du die Geschichte mit den "sicheren Herkunftsstaaten" meinst, das ist Absatz 3. Aber auch diesen Menschen steht ein ordentliches Asylverfahren zu. Die können sich dann "nur" nicht auf die politische Lage berufen, sondern müssen persönliche Gründe hervorbringen. Das ist aber auch ein Verfahren, auf das die Anrecht haben.

Die Dublin III Verordnung kenne ich auch. Das wird angewendet. Das Problem liegt hier allerdings an 2 Dingen:

  • Deutschland muss dem Land, in dem der Flüchtling eingereist ist nachweisen, dass dieser dort eingereist ist und das Land zuständig ist. Problem ist: dazu müsste der sich dort registriert haben. Ohne zucken die Länder mit den Schultern und lehnen das Gesuch ab.
  • Die Frist: Deutschland muss dieses Gesuch spätestens 6 Wochen nach der Einreise des Flüchtlings stellen. Daran scheitern die meisten Rückführungen. Nach den 6 Wochen ist Deutschland zuständig.

Darum werden die ganzen Versprechungen nichts bringen. Weder von der CDU, noch von der AfD. Die scheitern ganz einfach an der Realität und das ist die Realität. Das einzige, was irgendwas bringt, ist Bekämpfung der Fluchtursachen. Dafür sind die Hilfen in den Ländern gedacht. Das zurückschrauben, wie Trump das gerade umgesetzt hat, wird verheerende Folgen haben. Die können wir auch nicht mehr verhindern, weil wir die nicht auffangen können. Das ist eine Tatsache, der wir uns als Europäische Union stellen müssen. Dazu brauchen wir eine Überarbeitung der Dublin-III Verordnung, damit wir uns endlich dem Problem gemeinsam stellen können, also weg von dem Müll mit dem Quatsch, der derzeit drin steht, hin zu einer gemeinsamen Bearbeitung von Asyl und Verteilungsquoten innerhalb der EU. Solange dies nicht passiert, wird sich nichts ändern. Ein Schlagbaum an der Grenze bringt gar nichts, außer zusätzliche Kosten.

paradox1899  21.04.2025, 12:14
@bikerfan73
Das Problem liegt hier allerdings an 2 Dingen:
Darum werden die ganzen Versprechungen nichts bringen.

Da missverstehst du etwas. Diese Probleme gibt es gar nicht mehr, wenn man die Grenzen kontrolliert und in solchen Fällen konsequent zurückweist. Und dass das rechtlich gar kein Problem ist, habe ich bereits erklärt.

Das einzige, was irgendwas bringt, ist Bekämpfung der Fluchtursachen. 

Die Hauptfluchtursache ist Armut und das ist kein Asylgrund.

hin zu einer gemeinsamen Bearbeitung von Asyl und Verteilungsquoten innerhalb der EU. 

Als ob man das nicht schon seit fast 10 Jahren anzustreben versucht. 😄

Ein Schlagbaum an der Grenze bringt gar nichts, außer zusätzliche Kosten.

Und wie das etwas bringt. Und das ist nichts im Vergleich zu den Kosten die Menschen hier verursachen, welche nie hier sein dürften und die in den meisten Fällen nie wieder zurückgehen, weil keine Abschiebung stattfindet, es eine Duldung gibt, usw...

bikerfan73  21.04.2025, 12:26
@paradox1899
Diese Probleme gibt es gar nicht mehr, wenn man die Grenzen kontrolliert und in solchen Fällen konsequent zurückweist

Nochmal. Wohin zurückweisen? Wenn der über Österreich als Beispiel einreist, kannst Du den nicht nach Österreich schicken, denn die sind nicht zuständig. Können sie nicht, da die ebenfalls keine Außengrenzen haben. Aber auch, wenn die über Polen kommen, was Außengrenzen hat, musst Du Polen nachweisen, dass er über eine Außengrenze nach Polen eingereist ist. Auch das wird schwierig. So einfach ist das eben nicht.

paradox1899  21.04.2025, 12:37
@bikerfan73
Nochmal. Wohin zurückweisen? 

Verstehst du das Wort nicht? Es bedeutet in diesem Kontext, dass die Einreise verwehrt wird.

Wenn der über Österreich als Beispiel einreist, kannst Du den nicht nach Österreich schicken

Wie gesagt, er wird nirgends hingeschickt, da er sich bereits dort befindet.

denn die sind nicht zuständig.

Stimmt. Aus diesem Grund hätten sie wiederum gültiges Recht durchsetzen und eine Einreise nach Österreich verhindern müssen.

Und das werden sie, wenn sie feststellen, dass sie diese Menschen nicht einfach mehr durchwinken können.

bikerfan73  21.04.2025, 12:48
@paradox1899
Verstehst du das Wort nicht? Es bedeutet in diesem Kontext, dass die Einreise verwehrt wird.

Was illegal ist.

paradox1899  21.04.2025, 13:13
@bikerfan73

Nein, ist es eben nicht. 😂 Die rechtliche Grundlage habe ich bereits erläutert.

Wie kommt man auf die absurde Idee, dass es einem souveränen Nationalstaat nicht möglich ist zu entscheiden, wer einreisen darf und wer nicht?

Das mag einem gemäß seiner Moralvorstellungen nicht gefallen, aber deshalb muss man nicht die Realität verleugnen.

bikerfan73  21.04.2025, 13:15
@paradox1899

Wenn Du jemanden die Einreise verweigert, verletzt Du dessen Grundrecht auf ein Asylverfahren und das ist illegal. Mal ganz abgesehen, vom Völkerrecht und EU Recht.

paradox1899  21.04.2025, 13:35
@bikerfan73

Nein, ist es nicht, denn Art. 16a Abs. 2 GG schränkt dieses Recht eben ein, was verfassungsrechtlich gedeckt und auch vollkommen legitim ist. Jedes an uns grenzender Land ist ein sicherer Drittstaat.

Das Völkerrecht könnte solch eine nationale Regelung nur begrenzen, wenn Zweifel am tatsächlichen Schutz solcher Menschen in diesen Drittstaaten besteht, was bei keinem unserer Nachbarn der Fall ist.

Und das EU-Recht, auf welches du dich ständig berufen möchtest, sieht das mit Dublin ohnehin vor.

bikerfan73  21.04.2025, 13:37
@paradox1899

Art 16a Abs. 2 GG bezieht sich auf die Herkunft des Flüchtlings und nicht auf den Staat, über den er nach Deutschland einreist.

bikerfan73  21.04.2025, 13:41
@paradox1899

Nachtrag: Die Schwierigkeiten mit Dublin-III habe ich Dir ebenfalls schon erklärt. Auch das berechtigt nicht zur Zurückweisung an der Grenze.

paradox1899  21.04.2025, 13:42
@bikerfan73

Nein, denn das Herkunftsland ist kein "Drittstaat".

Und es bezeichnet auch keinen Staat, von dem man irgendwann mal seine Reise durch die halbe Welt gestartet hat, sondern das Land, aus welchem man ganz konkret einreist. Das bedeutet, die Grenze übertritt.

Nachtrag: Die Schwierigkeiten mit Dublin-III habe ich Dir ebenfalls schon erklärt. Auch das berechtigt nicht zur Zurückweisung an der Grenze.

Doch, denn die "Schwierigkeiten" bestehen lediglich darin, dass man es nicht konsequent umsetzt.

musso  21.04.2025, 14:59
@paradox1899
Ein Schlagbaum an der Grenze bringt gar nichts, außer zusätzliche Kosten.
Und wie das etwas bringt.

Dann nimmt man den nächsten Feldweg.

Wir haben doch gar keine sichtbaren Grenzen, außer bei den bekannten Grenzübergängen. Man muss entweder wie zu Zeiten der DDR Zäune bauen, das widerspricht EU Recht und hindert vor allem den ungehinderten Handel. Oder Du postierst tausende bislang nicht vorhandener Grenzposten. Was soll sowas bitte sehr kosten?

paradox1899  21.04.2025, 15:09
@musso
Wir haben doch gar keine sichtbaren Grenzen, außer bei den bekannten Grenzübergängen.

Und? Die kann man doch kontrollieren.

Man muss entweder wie zu Zeiten der DDR Zäune bauen, das widerspricht EU Recht

So etwas absurdes fordert niemand, würde aber auch keinem "EU Recht" widersprechen. Immer wieder interessant, was das nach Hörensagen so allem widersprechen soll. 😂

und hindert vor allem den ungehinderten Handel. 

Nein, es kann trotzdem weitergehandelt werden.

Es ist immer amüsant wie unvorstellbar es für viele hier sein muss, dass ein Nationalstaat seine Grenzen kontrolliert.

Das liegt vermutlich am Altersdurchschnitt. Die meisten hier wären wohl noch nicht auf der Welt, bevor es Schengen und dergleichen gab. Unglaublich aber war, die Welt hat auch vorher funktioniert. 😂

musso  21.04.2025, 15:27
@paradox1899
Wir haben doch gar keine sichtbaren Grenzen, außer bei den bekannten Grenzübergängen.
Und? Die kann man doch kontrollieren.

Wie bereits erwähnt, kann man auch den nächsten Feldweg nehmen.

So etwas absurdes fordert niemand, würde aber auch keinem "EU Recht" widersprechen. Immer wieder interessant, was das nach Hörensagen so allem widersprechen soll. 

Stichwort: Schengen.

Ich erinnere mich noch gut an Grenzkontrollen und lange LKW-Schlangen. Und nun?

paradox1899  21.04.2025, 15:31
@musso
Wie bereits erwähnt, kann man auch den nächsten Feldweg nehmen.

Wie ausgefuchst. Meinst du man hat die Grenzen früher nicht überwacht und dort patrouilliert? Mit der Technik von heute ist das sogar ein Kinderspiel.

Denkst du wirklich, Grenzen lassen sich ausschließlich mit Mauern und Zäunen schützen? Du kannst doch unmöglich so naiv sein.

Ich erinnere mich noch gut an Grenzkontrollen und lange LKW-Schlangen. Und nun?

Ja, sag du es mir. Wo versteckt sich das Argument? 😂

musso  21.04.2025, 16:38
@paradox1899

wer wollte denn wem die Welt vor Schengen beibringen, weil das Gegenüber es Deiner Meinung nach nicht weiß, weil er zu jung ist. Nun, das bin ich nicht und trotzdem nicht einer Meinung mit Dir.

paradox1899  21.04.2025, 16:43
@musso

Es geht darum dass du zu glauben scheinst, dass ein erhöhtes Verkehrsaufkommen eine Art Gegenargument dafür sein soll, dass man seine Grenzen nicht schützen sollte. Wie kommt man auf sowas?

musso  21.04.2025, 18:44
@paradox1899

Es gibt deswegen nicht mehr Laster, sondern die Abfertigung dauert länger.

paradox1899  22.04.2025, 03:47
@musso

Ja, das hast du grundsätzlich richtig verstanden. Gut gemacht. Es bedeutet halt nur, dass sich im Grenzbereich aufgrund der Wartezeit mehr Autos befinden, bzw. ansammeln.

Da du mittlerweile weder etwas Sachliches noch Argumentatives vorzubringen hast, scheint die Diskussion wohl an ihrem Ende angelangt zu sein.

musso  22.04.2025, 15:07
@paradox1899

da Du Fakten abbügelst - wie Hinweise auf Schengenverträge z.B. - habe ich keinen Sinn darin gesehen, hier weiter zu schreiben.

paradox1899  22.04.2025, 15:16
@musso

Ja, das kann ich nachvollziehen, da ja alles was du angeführt hast von mir widerlegt wurde. 😄

musso  22.04.2025, 15:35
@paradox1899

nein, in keiner Weise. "Hörensagen" ist z.B. kein Gegenargument zum Hinweis auf Schengenverträge, sondern Abbügeln oder ausweichen. Es gibt in puncto Asyl mehr als nur den Dir bekannten Art. 16a GG

Aber ich will das ganze nutzlose Unterfangen nicht von vorn aufrollen.

paradox1899  22.04.2025, 15:41
@musso
"Hörensagen" ist z.B. kein Gegenargument zum Hinweis auf Schengenverträge

Doch, genau das ist es, da du ja wohl zu glauben scheinst (andernfalls ergäbe der Einwand keinen Sinn), dass es einem Staat durch dieses Abkommen nicht erlaubt sei, seine Grenzen zu schützen. Das ist aber absoluter Unsinn.

Und deswegen Rede ich von Hörensagen. Da du offenbar keine Ahnung vom Inhalt hast und das zu wiederholen scheinst, was du irgendwo mal aufgeschnappt hast. So einfach ist das.

musso  22.04.2025, 16:00
@paradox1899

Es wurde im Rahmen der Schengen Verträge von den Mitgliedsstaaten darauf verzichtet, Kontrollen an den Binnengrenzen durchzuführen. Bedingungen hierfür werden nicht von allen Staaten erfüllt, aber das führt jetzt zu weit. Jedenfalls hat Deutschland die Verträge unterschrieben und entsprechend umgesetzt. So einfach ist das.

paradox1899  22.04.2025, 16:09
@musso

Dann werden dir ja sicher die Ausnahmen bekannt sein, nach welchen eben doch Kontrollen durchgeführt werden können.

Oder hast du nicht mitbekommen, dass es in halb Europa momentan wieder Grenzkontrollen gibt? Frankreich, Österreich, Italien, Dänemark, Schweden, Norwegen oder die Niederlande, um mal ein paar Beispiele zu nennen.

Meinst du die haben alle gar nicht mitbekommen, dass sie das gar nicht dürfen, weil "Schengen"? 😂

musso  22.04.2025, 16:54
@paradox1899

Erst das Prinzip, dann die Ausnahmen. Erst mal begreifen, was die Abkommen besagen. Dann die Gründe analysieren, warum jetzt einige Länder ausscheren. Ich bin noch dabei, Dir versuchsweise zu vermitteln, was die Schengen Verträge sind. Und warum es in einzelnen Ländern Ausnahmen gibt, die mit dem bisher mangelnden Schutz der Außengrenzen begründet werden. Die Verträge sind deswegen aber längst nicht abgeschafft. Du hingegen tust so, als sei jetzt quasi der Zustand vor 1985 bzw. 1990 geltendes Recht. Und dem ist nicht so.

paradox1899  22.04.2025, 17:09
@musso

Darum geht es überhaupt nicht.

Ihr versucht einfach ständig alle möglichen Dinge heranzuziehen, nach welchen es einem Staat angeblich unmöglich sein soll, seine Grenzen zu kontrollieren und ggf. Menschen abzuweisen.

Erst das "Recht auf Asyl", was aber durch unser Grundgesetz eingeschränkt wird. Dann das ganz schwammige Scheinargument "EU-Recht", was durch Dublin-III in sich zusammenfällt und jetzt verbietet es Schengen einem angeblich, obwohl wir an halb Europa sehen, dass es nicht so ist. 😂

In was für einer Welt muss man leben um zu glauben, dass ein Nationalstaat diesbezüglich keine Souveränität mehr besitzt? Es ist wirklich absurd.

Vielleicht solltest du demnächst erstmal genau recherchieren, bevor du hier ein vermeintliche Argument nach dem anderem vorzubringen versuchst, was gar keines ist.

Viel Erfolg noch weiterhin. 🙃

musso  22.04.2025, 17:31
@paradox1899

Nicht jeder bekommt Asyl, aber jeder hat ein Recht auf Prüfung seines Anspruchs. Das habe ich ziemlich zu Anfang schon geschrieben, und das Recht wirst Du niemandem nehmen können. Und niemand behauptet, dass Schengen diese Prüfung verbietet. Bleib doch wenigstens bei dem, was geschrieben wurde, und dichte nicht alles um.

Echt schlimm sowas.

paradox1899  22.04.2025, 17:43
@musso
Nicht jeder bekommt Asyl, aber jeder hat ein Recht auf Prüfung seines Anspruchs. 

Und dieses Recht auf Prüfung hat er auch weiterhin, nur eben nicht hier, sondern in dem sicheren Drittstaat, aus dem er einzureisen begehrt.

Und niemand behauptet, dass Schengen diese Prüfung verbietet. Bleib doch wenigstens bei dem, was geschrieben wurde, und dichte nicht alles um.

Stimmt, hat auch niemand. Dein Leseverständnis lässt dich offensichtlich im Stich. Oder überfordert dich irgendwas?

musso  22.04.2025, 19:06
@paradox1899

Noch beteiligen sich nicht alle Staaten gleichermaßen, mit unterschiedlichen Begründungen. Zudem sollen die Anträge in den Ländern bearbeitet werden, in denen sie gestellt werden. Souveränität, you know? Das klappt oft noch nicht, also kommen Flüchtlinge hier an.

paradox1899  22.04.2025, 21:37
@musso

Tja, die kommen eben nur hier an, weil man geltendes Recht missachtet. Das fängt schon mit Dublin-III an. Fängt man mal an sich darauf zu berufen, werden andere nachziehen.

Zudem sollen die Anträge in den Ländern bearbeitet werden, in denen sie gestellt werden. Souveränität, you know? Das klappt oft noch nicht, also kommen Flüchtlinge hier an.

Tja, das klappt oft noch nicht, da sie einfach weiterziehen und durchgewunken werden, weil nunmal die überwältigende Mehrheit Deutschland als Wunschziel auserkoren hat.

Aber wenn man durch ein halbes Dutzend sicherer Staaten reist, dann ist man nunmal kein Flüchtling mehr, sondern ein Migrant.

musso  22.04.2025, 21:41
@paradox1899
kein Flüchtling mehr, sondern ein Migrant.

das entscheidet das BAMF.

musso  23.04.2025, 07:56
@paradox1899

wir sind hier nicht in der Mathestunde. Es gibt ja auch noch das Selbsteintrittsrecht:

Jeder Mitgliedsstaat kann im Einzelfall einen sogenannten Selbsteintritt ausüben und unabhängig von den genannten Kriterien die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Antrag übernehmen. Dieser ist an keine festen Voraussetzungen geknüpft. Die Übernahme der Zuständigkeit kann aus politischen oder humanitären Gründen erfolgen. Ein Anspruch auf die Ausübung eines Selbsteintritts besteht nicht, da eine Entscheidung darüber im Ermessen des BAMF liegt.

Quelle: https://www.unhcr.org/de/dublin-verfahren

Das ist ein weiterer Faktor, der die Zurückweisung an der Grenze rechtlich problematisch macht.

Und das alles bei sinkenden Flüchtlingszahlen. Ist das kostenmäßig und rechtlich sauber der beste Weg, um Kosten zu sparen? Das darf bezweifelt werden.

Mehr Geld spart man, indem man die ausgesetzte Vermögenssteuer wieder aktiviert. Die jährlich 1% lassen niemanden verarmen und bringen 38 Milliarden jährlich ein. Verhinderung von Steuerflucht weitere 100 Milliarden. Genau der Grund, warum trotz sinkender Kriminalitätsrate unter Mithilfe einschlägiger rechtsgerichteter Medien und Social Network Kanäle ein Gefühl der Angst vor Migranten geschürt wird. Treiber ist Fremdenhass, nicht die ratio.

paradox1899  23.04.2025, 08:05
@musso
Das ist ein weiterer Faktor, der die Zurückweisung an der Grenze rechtlich problematisch macht.

Nein, nicht im Geringsten.

Darauf zu verzichten, freiwillig irgendwelche Verfahren zu übernehmen, die rechtlich gesehen woanders durchgeführt werden müssten, kann alles mögliche sein, aber ganz sicher nicht "rechtlich problematisch". 😂

Dass du jetzt auf irgendwelche anderen Themen ausweichen möchtest, ist nachvollziehbar. Deine Scheinargumente werden wohl sogar dir schon zu absurd. Aber ich habe mir jetzt schon genug Blödsinn angehört.

musso  23.04.2025, 08:48
@paradox1899

Dass Fakten Dir ebenso wenig genehm sind wie differenzierte Denkweisen ist erneut offenbar geworden.

Und ein weiterer klobiger Versuch eine rechtsextremistische Position hinter einer Linken zu verstecken.

Weil bei uns die Politik nicht ganz so doof ist und das eine gegen das andere ausspielt. Das machen nur unfähige Populisten.