Warum müssen Paare (ohne Kinder) weniger Steuern zahlen als Singles?
Das ergibt doch keinen Sinn, weil beide ja arbeiten können und zusammen so wieso mehr Brutto kriegen als ein Single.
Wieso müssen die dann weniger steuern zahlen? Das ist ja unfair.
8 Antworten
Müssen sie nicht.
Wenn beide gleich verdienen, zahlen sie genau so viele Steuern wie der Single.
Wenn ich 70k als single verdiene zahle ich aber in der Tat mehr Steuern als wenn ich 50k und die Partnerin 20k verdient.
Nicht am Jahresende.....da kommt dann die Nachzahlung, bei deinen genannten Zahlen 722,12 €
Im Gegensatz zu einer Rückerstattung von 809,92 € bei jeweils Steuerklasse 4
Ja im ersten Fall habe ich keinen Splittingvorteil im verheirateten Fall schon. Gedanklich muss man ja die 70 dann durch 2 teilen. Ganz grob.
Die von mir genannten Zahlen beziehen sich auf den verheirateten Fall....
Bei einer 20/50 Kombi ergibt sich ein Splittingvorteil um die 1000 Euro. Bei 35/35 ergibt sich kein Vorteil. Bei 70/0 sogar mehr als 1000. Also der single mit 70k zahlt auf jeden Fall mehr Steuern als das Ehepaar in vielen Fällen.
Wer sagt denn, dass es so ist? Die Steuerklasse IV unter scheidet sind sich von der Steuerbelastung nicht von der Steuerklasse I.
Am Jahresende wird das aber wieder ausgeglichen. Der einzige Unterschied ist die gemeinsame Veranlagung.
Nein, III zahlt erstmal weniger, V mehr als IV. Und am Jahresende wird alles wieder auf das Niveau von IV gezogen. Und wenn du Pech hast, verlangt das Finanzamt ab dem Folgejahr Vorauszahlungen. Dann ist auch der Effekt der Klasse III weg.
Steuerklasse IV ist genauso viel wie Steuerklasse I.
Ein Paar ohne Kinder zahlt genau so viele Steuern wie ein Single ohne Kinder. Wie kommst darauf, es wäre anders?
Bei einem PAAR reden wir sowieso von Steuerklasse 1.
Und Steuerklasse 3/5 ist am Ende genau so teuer wie Steuerklasse 1, siehe meinen Kommentar an BeviBaby
Warum sagt mir dann eine Steuerberaterin,
verheiratete Paare mit stark unterschiedlichem Einkommen
sollten unbedingt 3/5 nehmen?
Weil du sich dadurch die monatliche Steuerbelastung ändert. Aufs Jahr gesehen bringt das wie gesagt trotzdem keine Vergünstigung, außer natürlich, du hast entsprechend viel abzusetzen.
Nicht Paare, sondern EHEPAARE können den Splittingtarif wählen. Und dementsprechend sparen.
Normale Paare in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft werden genauso einzeln Veranlagt und zahlen genauso Steuern, wie die Alleinstehende Person.
So fördert der Staat vermutlich die Ehe; nicht aber das schlichte Zusammenleben in einer Liebesbeziehung.
Auch beim Ehegattensplitting zahlt man am Ende die gleichenSteuern wie jeder andere.
Es ändern sich nur die monatlichen Steuerabgaben, was dann am Ende zu einer Steuernachzahlung führt....
Ähm... nein, tatsächlich nicht immer. Das ergibt sich allein Anhand der einzelnen Stufen des Progressiven Steuersatzes. Ein Single mit Einkünften von xy zahlt dann mehr, als ein Ehepaar mit denselben Einkünften , wenn im Zuge der Splitting rechnung eine Andere Berechnungsformel angewandt wird
"Lohnen" könnte sich das Ehegattensplitting für Das Ehemodell der 50er Jahre. Ein Verdiener und eine Aushilfskraft.
Das sind dann die Armutsrentner in den nächsten Jahren.
Nein, weil für den Einkommensteuersatz nicht das einzelne Einkommen, sondern das gemeinse ausschlaggebend ist. Der Steuersatz von Ehepaaren wird durch die Hälfte des Gesamteinkommens bestimmt, was den Besserverdiener durchaus gut entlasten kann.
Auch hier....du vergisst die daraus resultierende Steuernachzahlung am Jahresende....
Der Einkommensteuersatz bezieht sich auf die Berechnung der tatsächlichen Einkommensteuer, nicht auf die Einkommensteuervorrauszahlung, auch Lohnsteuer genannt, die sich durch die Steuerklassen ergibt.
Und jetzt? Und jetzt erkennst du, dass dein Einwand entkräftet ist, womit meine ursprüngliche Aussage auf deinen Kommentar wieder im Raum steht:
"Nein, weil für den Einkommensteuersatz nicht das einzelne Einkommen, sondern das gemeinse ausschlaggebend ist. Der Steuersatz von Ehepaaren wird durch die Hälfte des Gesamteinkommens bestimmt, was den Besserverdiener durchaus gut entlasten kann."
Und falls du es nicht erkannt hast, sie wiederspricht deiner Aussage...
"Auch beim Ehegattensplitting zahlt man am Ende die gleichenSteuern wie jeder andere.
Es ändern sich nur die monatlichen Steuerabgaben, was dann am Ende zu einer Steuernachzahlung führt...."
Weder zahlt man beim Ehegattensplitting die gleichen Steuern wie jeder andere, noch führen die Steuerklassen zu einer Nachzahlung. Das kann in Einzelfällen so sein, dennoch zahlt man beim Ehegattensplitting nie mehr, eher weniger, Einkommensteuer als bei der Einzelveranlagung. Es ändert sich also gerade nicht "nur" die monatliche Steuerzahlung. Und wenn man wegen der Steuerklasse nachzahlen muss, dann hat man sie falsch gewählt, das hat aber nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun.
Und jetzt... hast du wieder was dazu gelernt.
Jetzt habe ich dazu gelernt, dass du offenbar absolut keine Ahnung von unserem Steuersystem hast. Aber das geht ja vielen so :-)
"Jetzt habe ich dazu gelernt, dass du offenbar absolut keine Ahnung von unserem Steuersystem hast. Aber das geht ja vielen so :-)"
Das von einem, der nichtmal Steuerklassen und Steuerprogression auseinander halten kann...
Wer hier absolut keinen blassen Schimmer hat, hast du mit deiner ersten Aussage schon eindeutig bewiesen.
Und auch wenn lernen scheinbar nicht deine Stärke ist, hier kannst du was über das Thema nachlesen:
Lohnsteuerklasse
Steuerprogression
Ehegattensplitting
Und bitte sieh davon ab uns noch weiter an deinem reichhaltigen "Wissen" über die Einkommensteuer teilhaben zu lassen - das senkt den Allgemeinwissenstand der Nutzer.
Mit dem Verdienst hat das gar nichts zu tun, siehe meinen Kommentar auf die Antwort von BeviBaby