Warum konnte man mit dem alten Bundestag abstimmen?
Merz hat für sein Schuldenpacket, den alten Bundestag benutzt, aber wie ging das? Der Bundestag wurde doch neugewählt, wie konnte man dann trotzdem das alte nehmen?
11 Antworten
Guten Abend!
Bis zur Konstituierung des neuen Bundestages regiert weiterhin der vorherige Bundestag (vgl. Artikel 39 Abs. 1 S. 2 GG). Es gibt keine Zeiten, in denen nicht regiert wird. Der Bundestag muss Handlungsfähig bleiben. Am 25. März konstituierte der neue Bundestag. Bis der Bundestag spätestens in 30 Tagen nach der Wahl zusammentritt (vgl. Artikel 39 Abs. 2 GG), kann der Bundestag weiterhin in seiner vorherigen Wahlperiode abstimmen. Der Abschluss der Bundestagswahlen ist somit nicht auch der Zusammentritt des neuen Bundestages.
Kurz: Mit der konstituierenden Sitzung am 25. März beginnt der 21. Deutsche Bundestag und damit die neue Legislaturperiode.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Noch ist ja der alte Bundestag in der Pflicht! Sind ja z.B. keine neuen Minister oder der Kanzler ernannt !!
Nein, der Bundestag wurde nicht neu gewählt. Oder kennst du den neuen Bundeskanzler....Finanzminister....Außenminister....also ich kenne die Leute nicht. Es besteht noch der alte Bundestag und die Minister sind auch noch die 'Alten'. Das, auf was du dich hier beziehst wurde per Gericht geurteilt und darf noch vom jetzt bestehenden Bundestag deshalb auch beschlossen werden. Punkt.
Dann schreib das doch auch so.
Bundestag und Bundesregierung sollte man schon auseinanderhalten.
Wo habe ich bitte Bundesregierung in der Frage erwähnt?
Nirgends. Hatte beim Schreiben des Kommentars die Antwort von Grinsekater1812 im Sinn und übersehen, dass du der Fragesteller bist. Entschuldige bitte.
Nein, der Bundestag wurde nicht neu gewählt.
Natürlich wurde er das. Am 23. Februar waren Bundestagswahlen. Zwischen der Wahl eines neuen Bundestages und seiner Konstituierung vergehen aber stets ein paar Wochen. Die Konstituierung muss nach Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens am 30. Tag nach der Wahl erfolgen.
Eine der ersten Aufgaben des neuen Bundestages ist dann die Wahl eines neuen Bundeskanzlers, und dieser schlägt dann dem Bundespräsidenten die neuen Bundesminister vor.
Das wurde extra noch einmal einberufen. Im neuen Bundestag wäre der Ausverkauf Deutschland nicht durchgegangen.
Die Abstimmung im "alten" deutschen Bundestag, findet morgen statt. Sie hat also gegenwärtig noch überhaupt gar nicht stattgefunden aber das ist im Bezug auf die Frage auch eher eine Nebensache. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist es so, dass der "alte" deutsche Bundestag seine Handlungsfähigkeit bis zum ersten Zusammenkommen eines neu gewählten Bundestages nach einer Bundestagswahl vollumfänglich beibehält, weil es jederzeit einen handlungsfähigen Bundestag geben muss und keine "Lücken" entstehen dürfen, in denen das Parlament nicht beschlussfähig ist. Das hat den Grund, das nuneinmal bestimmte Dinge nach dem Grundgesetz ausschließlich dem Parlament vorbehalten sind. So müsste als Beispiel auch der Verteidigungsfall durch das Parlament festgestellt werden und das ginge nuneinmal nicht, wenn es vorrübergehend kein beschlussfähiges Parlament geben würde. Also, behält der "alte" Bundestag seine Beschlussfähigkeit bis zum ersten Zusammenkommen des neuen deutschen Bundestages. Nach dem Grundgesetz, muss der neu gewählte Bundestag spätestens vier Wochen nach der Bundestagswahl das erste Mal zusammenkommen. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE), hat es dem "alten" Bundestag jetzt nicht untersagt, diese weitreichenden Grundgesetzänderungen noch zu beschließen, da der alte Bundestag eben in verfassungsrechtlicher Hinsicht noch seine volle Handlungsfähigkeit besitzt. Meiner Meinung nach, hätte das aber auch durchaus anders ausgehen können. Das BVerfGE hätte auch entscheiden können, das der "alte" Bundestag ausschließlich Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen aber keine.Verfassungsänderungen mehr beschließen darfm Innerhalb von vier Wochen, also während dem Zeitraum zwischen einer Bundestagswahl und der ersten Zusammenkunft eines neu gewählten Bundestages, sind nämlich normalerweise keine Verfassungsänderungen erforderlich und für Alles, was ein "alter" Bundestag kurzfristig beschließen können müsste, wäre auch die einfache Mehrheit ausreichend. Es ist aber so wie es ist.
Mfg
Mit Bundestag neugewählt meine ich, dass der Bundestag neugewählt wurde, nicht das die Bundesregierung neugewählt wurde