Warum ist Organspende nicht Pflicht?

hoffnung69  20.07.2024, 13:15

Was meinst du mit jeder macht es ohne wenn und aber ?

maxundmogli 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 13:16

Das sich keiner gegen sträuben kann

Geht ja eh nicht wenn man nicht bei bewusstsein ist

12 Antworten

Von Experten tinalisatina und Rollerfreake bestätigt

Weil es zum Glück immer noch so ist, dass man über seinen eigenen Körper selbst bestimmen kann. Zumindest bei uns hier.

Nicht jeder möchte im Sterbeprozess (denn klinisch tot ist man eben noch nicht, sonst wären die Organe nutzlos) ausgeweidet werden. Nicht jeder möchte auch spenden oder ein Spenderorgan von einem Totspender annehmen. Und ich finde, dafür sollte man auch keinen Grund angeben müssen. Ein einfaches "Nein" reicht.

Ich bin in den NIederlanden als Nichtspender registriert (hier gilt die Widerspruchslösung) und möchte auch kein fremdes Organ haben.

Lebendspenden sehe ich anders, dafür stünde ich zur Verfügung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

maxundmogli 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 13:22

Lebendspende?? Dein Leben opfern?

Sabsi363  20.07.2024, 13:36
@maxundmogli

Wie kommt jemand darauf, bei so viel Ahnungslosigkeit (ich verwende bewusst nicht den Begriff "Dummheit"), ein solches Thema anzufassen? 🤦‍♀️

Pflicht und Spende... Finde den Fehler.

Außerdem endet die Würde des Menschen nicht mit seinem Ableben. In allen Kulturen werden die Toten in aufwendigen Zeremonien von ihren Angehörigen verabschiedet. Das widerspricht deiner Auffassung, dass mit dem Tod das Mitspracherecht darüber endet, was mit dem Körper passiert.

Die Widerspruchslösung muss m. E. ausreichen und wird sicherlich viel bringen, weil es bestimmt viele Menschen gibt, die eine Scheu davor haben, sich aktiv für eine Organspende zu entscheiden.

Die ganze Angelegenheit, ist aus verfassungsrechtlicher Hinsicht eine sehr komplexe Thematik und schon die Widerspruchslösung, welche jetzt aktuell wieder im Gespräch ist, ist aus verfassungsrechtlicher Hinsicht schwierig und eventuell verfassungswidrig. Hier kollidieren verschiedene Grundrechte miteinander, welche es gegeneinander abzuwägen gilt und eine solche Abwägung, kann sich im Laufe der Zeit auch wieder verändern und zu einer anderen Gewichtung kommen, sodass der Staat der verfassungsrechtlichen Verpflichtung unterliegt, dies in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und das Gesetz nötigenfalls dementsprechend abzuändern. Auf der einen Seite, existiert das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), aus welchem sich gewissermaßen auch die staatliche Verpflichtung ableiten lässt, diese Grundrechte zu schützen. Wenn es auf freiwilliger Basis nicht ausreichend Organspenden gibt, dann könnte man also über eine entsprechende Verpflichtung dazu diskutieren. Auf der anderen Seite jedoch, existiert auch das im Grundgesetz verankerte allgemeine Peraönlichkeitsrecht oder auch das sogenannte "Selbstbestimmungsrecht" bestehend aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht gewährleistet es, dass Jedermann ausschließlich selbstbestimmt darüber entscheidet, was mit seinem eigenen Körper passiert, auch nach seinem eigenen Tod und gerade nicht der Staat!. Diese Grundrechte, stehen sich demnach gegenüber und müssen sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Eine Verpflichtung zur Organspende, auch im Sinne von einer Widerspruchslösung, stellt ausnahmslos immer einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und die verfassungsrechtlichen Anforderungen hieran, sind sehr hoch. Der Staat darf Grundrechte grundsätzlich nur dann einschränken, wenn er damit ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt (der Schutz von Leben und körperlicher Unversertheit, ist ein solches Ziel), dieses Ziel auf eine Weise, welche die persönliche Freiheit des einzelnen Menschen weniger einschränkt nicht ebenso erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Hierin findet sich schon etwas, was die Gerichte, durchaus auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in Karlsruhe, im Falle von Klagen gegen eine Organspendepflicht in welcher Form auch immer, beanstanden könnten, nämlich, dass es der Staat nicht zuerst mit einer Beratungspflicht versucht hat, wo durch Beratung mehr Menschen zu einer Organspende auf freiwilliger Basis bewegt werden könnten, was deren persönliche Freiheit deutlich weniger beeinträchtigt als eine Organspendepflicht. Wie anfänglich bereits erwähnt, kann sich eine verfassungsrechtliche Bewertung auch im Laufe der Zeit verändern. Eine Pflicht wäre auf jeden Fall nicht mehr tragbar, wenn die Anzahl an freiwilligen Organspendern groß genug wäre, um den Bedarf an Spenderorganen abzudecken.

Mfg


Rollerfreake  20.07.2024, 14:44

Hinzu kommt bei manchen Menschen, welche eine Organspende aus religiösen Gründen ablehnen auch noch deren freie Religionsausübung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz. Voraussetzung für eine Organspende ist zudem immer der unumkehrbare Hirntod, welcher von zwei Fachärzten unabhängig voneinander festgestellt worden sein muss. Der klinische Tod, ist anfangs ggf. noch umkehrbar. Mfg

Weil wir in einem Rechtsstaat leben und nicht in einer faschistischen Diktatur welche uns vorschreibt was mit unseren sterblichen Überresten passiert.

In dem Fall ist man klinisch tot und es sollte Pflicht sein dann andere Leben zu retten.

Nein, da gibts überhaupt keine Pflicht und die sollte es auch nicht geben. Es gäbe wohl nichts abartigeres als über den Körper von jemanden zu verfügen.. ob der jetzt tot ist oder lebendig, völlig egal.

Ich möchte aber meinen Körper nicht spenden und würde alles dafür tun es nicht zu müssen und das hat auch jeder zu respektieren.

Weil eine 'Pflichtspende' nicht möglich ist. Das schließt sich in sich aus.

Und offen gestanden... es ist halt die Entscheidung jedes einzelnen, ob man nach dem Tod möchte, dass der Körper zerfleddert wird oder nicht. Ich kann verstehen, dass Leute das nicht wollen.

Und es ist m.E. auch deren Entscheidung und sollte klar deren Entscheidung bleiben. Hat irgendwo auch mit der Würde des Menschen zu tun, der sich auch auf den Leichnam erstreckt, mit dem nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren werden soll.
Würde man das aushebeln, wäre es in meinen Augen auch denkbar schwierig 'Leichenschändung' bzw. 'Störung der Totenruhe' als Straftatbestand zu rechtfertigen


croissantcrepe  20.07.2024, 13:25
Weil eine 'Pflichtspende' nicht möglich ist.

Deswegen ja WIDERSPRUCHSLÖSUNG: Man darf "nein" sagen. Aber wenn man nicht explizit "nein" sagt, dann gilt es automatisch als "ja".

BeviBaby  20.07.2024, 13:30
@croissantcrepe

Das ist keine Pflicht, sondern eine andere Option. Und ob ich die Befürworte weiß ich nicht so genau...

Ich behalte mir durchaus vor zu Widersprechen, wenn sowas kommt, auch wenn ich aktuell Organspender bin.

Superhasenmaus  20.07.2024, 13:30
@croissantcrepe

Das verstehen selbst sehr intelligente Menschen oft nicht.

Es wird ja auch nicht jeder Tote auseinander genommen. Dafür muss man schon im Krankenhaus versterben. So viel mehr Spender werden es nicht sein.

BeviBaby  20.07.2024, 13:33
@Superhasenmaus
Das verstehen selbst sehr intelligente Menschen oft nicht.

Es ist keine Frage des Verstehens, sondern die einer Position, die andere nicht teilen. Was okay ist. Man kann unterschiedlicher Meinung sein.

Aber Leuten zu unterstellen, sie würden etwas nicht verstehen, weil dir ihre Meinung nicht passt finde ich eher schwach.

Es wird ja auch nicht jeder Tote auseinander genommen. Dafür muss man schon im Krankenhaus versterben. So viel mehr Spender werden es nicht sein.

Natürlich nicht... aber Organspender zu sein bietet zumindest die Gefahr, dass das passiert, während 'nicht Organspender sein' einem garantiert, dass es nicht passiert.

Ergo muss ich als Organspender mit der Möglichkeit einverstanden sein, dass mein Körper zerfleddert wird... also im Endeffekt damit, dass mein Körper zerfleddert wird.

BeviBaby  20.07.2024, 13:35
@croissantcrepe

Die eigentliche Frage hast du dir aber schon angeschaut, oder?

Warum ist Organspende nicht Pflicht?
Zurzeit wird über die Widerspruchslösung diskutiert.
Finde ich nicht gut man sollte weiter gehen.
Jeder macht es ohne wenn und aber. In dem Fall ist man klinisch tot und es sollte Pflicht sein dann andere Leben zu retten.

Ich hab dir mal die Aspekte markiert, die relevant für die Fragestellung sind. Die nicht fett hervorgehobenen sind Aspekte, die Hintergrundinformation bieten, wie der Fragesteller auf die Frage gekommen ist.

croissantcrepe  20.07.2024, 13:57
@BeviBaby

Ja, nennt sich Organspendepflicht mit Widerspruchslösung...

Solange man nicht widerspricht, ist man verpflichtet zu spenden.

BeviBaby  20.07.2024, 14:17
@croissantcrepe

Ich musste mir gerade die Frage stellen, ob ich mit jemandem diskutieren möchte, der offenbar nicht fähig oder willens ist, einen Text zu verstehen, der vier Sätze umfasst.

Ich habe mich dagegen entschieden.

Um es allerdings kurz zu machen: Eine 'Organspendepflicht mit Widerspruchslösung' gibt es nicht.